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  #1  
Alt 22.08.2011, 09:46
Sozius
 
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 4
Standard Frage zu einem seltenen Neu-Oldie

Habe eine alte Sachs-Motozax, die nicht in Benutzung ist und auch nicht angemeldet o.ä.

Sachs Motozax - Porto - Motorcycles - Scooters - Vila Nova de Gaia so ungefähr sieht sie aus, nur in viel besserem Originalzustand.

Hat 50ccm aber mehr als 100 km/h Spitze. Ist vom Anfang der 80 Jahre, also ca. 30 Jahre alt!

Meine Frage nun: Was müsste ich tun, um das Motorrad mit einem Führerschein Klasse B fahren zu dürfen?

Muss ich drosseln? :/
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  #2  
Alt 22.08.2011, 10:07
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frage zu einem seltenen Neu-Oldie

Zitat:
Zitat von tilz Beitrag anzeigen
Habe eine alte Sachs-Motozax, die nicht in Benutzung ist und auch nicht angemeldet o.ä.

Sachs Motozax - Porto - Motorcycles - Scooters - Vila Nova de Gaia so ungefähr sieht sie aus, nur in viel besserem Originalzustand.

Hat 50ccm aber mehr als 100 km/h Spitze. Ist vom Anfang der 80 Jahre, also ca. 30 Jahre alt!

Meine Frage nun: Was müsste ich tun, um das Motorrad mit einem Führerschein Klasse B fahren zu dürfen?

Muss ich drosseln? :/
Hallo Tilz, deine Fahrerlaubnis "B" beinhaltet auch noch die Klassen M-L-S..
Klasse "M" sagt aus....
Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Also kommst du aus meiner Sicht nicht um eine Leistungsbeschränkung herum.

Gruß Jürgen
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  #3  
Alt 22.08.2011, 10:45
Sozius
 
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Frage zu einem seltenen Neu-Oldie

Das habe ich mir auch gedacht, aber ich hätte mir vorstellen können, dass es bei Oldtimern möglicherweise eine Drosselung nicht Pflicht wäre und man das auch mit B fahren könnte, auch jenseits der 45 km/h...
Dann ist es ja ein Verbrechen ein solches Motorrad mit 5 Gängen auf 45 zu drosseln!!!
:P
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  #4  
Alt 22.08.2011, 10:56
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frage zu einem seltenen Neu-Oldie

Zitat:
Zitat von tilz Beitrag anzeigen
Das habe ich mir auch gedacht, aber ich hätte mir vorstellen können, dass es bei Oldtimern möglicherweise eine Drosselung nicht Pflicht wäre und man das auch mit B fahren könnte, auch jenseits der 45 km/h...
Dann ist es ja ein Verbrechen ein solches Motorrad mit 5 Gängen auf 45 zu drosseln!!!
:P
Ja da kann einem das Herz brechen....mach den passenden Führerschein...

Gruß Jürgen
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