Motorrad Forum - Alles außer langsam  

Zurück  

Motorrad Forum - Diskutiere über Motorräder und mehr

> Motorräder > Motorrad Allgemein

Antwort
Forum-Motorrad.net bei facebookSocial Media Buttons Forum-Motorrad.net bei instagram Forum-Motorrad.net bei youtube Forum-Motorrad.net bei twitter
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.12.2011, 16:31
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Idee Gerichtsurteil < Licht

Fehlendes Licht kann teuer werden ! Verlust des Versicherungsschutzes !

Motorradfahrer sollten vor jedem Fahrtantritt die komplette Beleuchtungsanlage des Motorrads auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Fährt ein Motorradfahrer ohne Licht und es passiert ein Unfall, riskiert er seine Gesundheit und sein Geld. In einem entsprechenden Fall war nicht nur das Motorrad zerstört - der Fahrer musste auf Grund seines Versäumnisses auch auf jegliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verzichten
(OLG Hamm, 27 U 141/97, DAR 1999, 261).
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.12.2011, 17:22
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gerichtsurteil < Licht

Zitat:
Zitat von corvus-berlin Beitrag anzeigen
Da fällt mir ein, daß viele jüngere Autos eine
Permanent-Tachobeleuchtung haben und
der Fahrer in der Stadt es nicht immer merkt,
daß er ohne Licht fährt.

Denken Hersteller auch mal nach ?

Olaf
das Urteil bezog sich auf Motorräder, wo es vom Gesetzgeber schon vorgeschrieben ist mit Licht zu fahren ....

Beim PKW erkennst du das fehlende Licht an den Armaturen-Schaltern die nicht unterleuchtet sind ...

Gruß Jürgen
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.12.2011, 17:30
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
Beiträge: 3.988
Standard AW: Gerichtsurteil < Licht

Zitat:
Zitat von Opa Beitrag anzeigen
Beim PKW erkennst du das fehlende Licht an den Armaturen-Schaltern die nicht unterleuchtet sind ...

Gruß Jürgen

Meinst du das das dann auffällt?
Bin letztens im dunkeln ohne Licht losgefahren
und hab mich nur gewundert das mein Tacho so dunkel ist
__________________
Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.12.2011, 17:42
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gerichtsurteil < Licht

@ Olaf ...

Das mit dem Motorradlicht kann man schon mal
vergessen, aber das interessiert im Schadenfall
auch keinen.


gerade darum geht es aber in dem Urteil, das du im
Schadensfall sämtliche Ansprüche verlierst ....

Bei meinem Motorrad zB. kann ich es gar nicht ausschalten ...
sobald es läuft brennt auch das Licht ...

Beii meinem PKW schaltet sich das Licht bei Dunkelheit
automatisch ein ...

Gruß Jürgen
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.12.2011, 19:00
Benutzerbild von uwanbe
Scout
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Berlin Pankow
Motorrad: Suzuki Volusia 800
Beiträge: 963
Standard AW: Gerichtsurteil < Licht

Ich denke das das mit dem Licht einschalten so zur Routine werden sollte wie die Anschnallpflicht im PKW. Zählt man permanent zu den Vergesslichen dann hilft nur die technische Umrüstung, so das das Licht nach dem starten gleich mit angeht. Ist bei meinem Möp und PKW der Fall. Hier war es der jeweilige Vorbesitzer der meine Fahrzeuge umrüsten ließ. Verzichten will ich nicht mehr darauf.
Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
Mit Zitat antworten
Antwort
gefällt mir bei facebookSocial Media Buttons Forum-Motorrad.net bei instagram Forum-Motorrad.net bei youtube Forum-Motorrad.net bei twitter



toggle to open Forumregeln

Collapse Toggle Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Opa Motorrad Allgemein 42 27.06.2013 16:48
Gerichtsurteil < Geschwindigkeit Opa Motorrad Allgemein 0 10.12.2011 14:46
Licht zengeuner Motorradtechnik 23 20.06.2011 19:59
Licht ins Dunkle Gonzo5611 Motorradtechnik 1 30.08.2010 07:36