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#1
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| Motorradfahrer sollten vor jedem Fahrtantritt die komplette Beleuchtungsanlage des Motorrads auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Fährt ein Motorradfahrer ohne Licht und es passiert ein Unfall, riskiert er seine Gesundheit und sein Geld. In einem entsprechenden Fall war nicht nur das Motorrad zerstört - der Fahrer musste auf Grund seines Versäumnisses auch auf jegliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verzichten (OLG Hamm, 27 U 141/97, DAR 1999, 261).
__________________ Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller |
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#2
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Da fällt mir ein, daß viele jüngere Autos eine Permanent-Tachobeleuchtung haben und der Fahrer in der Stadt es nicht immer merkt, daß er ohne Licht fährt. Denken Hersteller auch mal nach ? Olaf
__________________ Alles, was Du hast, hat irgendwann Dich. |
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#3
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| Zitat:
![]() ![]() Beim PKW erkennst du das fehlende Licht an den Armaturen-Schaltern die nicht unterleuchtet sind ... ![]() Gruß Jürgen
__________________ Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller |
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#4
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Wenn aber der Tacho dunkel ist, dann fällt's bestimmt eher auf. Wer sieht schon immer gleich zu den Schaltern ? Aber egal. Das mit dem Motorradlicht kann man schon mal vergessen, aber das interessiert im Schadenfall auch keinen. Also aufmerksam und munter bleiben. Viele Grüße Olaf
__________________ Alles, was Du hast, hat irgendwann Dich. |
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#5
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| Zitat:
Meinst du das das dann auffällt? Bin letztens im dunkeln ohne Licht losgefahren und hab mich nur gewundert das mein Tacho so dunkel ist
__________________ "Pflücke den Tag" |
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#6
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@ Olaf ... Das mit dem Motorradlicht kann man schon mal vergessen, aber das interessiert im Schadenfall auch keinen. gerade darum geht es aber in dem Urteil, das du im Schadensfall sämtliche Ansprüche verlierst .... ![]() Bei meinem Motorrad zB. kann ich es gar nicht ausschalten ... sobald es läuft brennt auch das Licht ... Beii meinem PKW schaltet sich das Licht bei Dunkelheit automatisch ein ... ![]() ![]() Gruß Jürgen
__________________ Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller |
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#7
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[quote=Opa;58874]@ Olaf ... Das mit dem Motorradlicht kann man schon mal vergessen, aber das interessiert im Schadenfall auch keinen. gerade darum geht es aber in dem Urteil, das du im Schadensfall sämtliche Ansprüche verlierst .... ![]() Bei meinem Motorrad zB. kann ich es gar nicht ausschalten ... sobald es läuft brennt auch das Licht ... Beii meinem PKW schaltet sich das Licht bei Dunkelheit automatisch ein ... ![]() ![]() Das mein' ich doch. Du bist für Dich selbst verantwortlich. Ob vergessen oder mit Absicht. Ohne Licht ist ohne Licht. Olaf
__________________ Alles, was Du hast, hat irgendwann Dich. |
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#8
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Ich denke das das mit dem Licht einschalten so zur Routine werden sollte wie die Anschnallpflicht im PKW. Zählt man permanent zu den Vergesslichen dann hilft nur die technische Umrüstung, so das das Licht nach dem starten gleich mit angeht. Ist bei meinem Möp und PKW der Fall. Hier war es der jeweilige Vorbesitzer der meine Fahrzeuge umrüsten ließ. Verzichten will ich nicht mehr darauf. Gruß Uwe
__________________ Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit. |
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