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  #1  
Alt 12.12.2011, 17:01
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Strassenbeschaffenheit ... Bodenwellen

Der für eine Landstraße Verkehrssicherungspflichtige muss Bodenwellen, die für Motorradfahrer gefährlich werden können, erkennen und zumindest vor ihnen warnen.

Zum Sachverhalt:
Ein Biker stürzte mit seinem Motorrad aufgrund einer Bodenwelle auf der Landstraße und klagte gegen die zuständige Straßenmeisterei. Das zuständige Landgericht wies die Klage zunächst ab. Die Berufung des Motorradfahrers als Kläger hatte Erfolg, er bekam den vollen Schaden ersetzt.

Nach anerkannter Rechtsprechung müssen die öffentlichen Verkehrsflächen von den Verantwortlichen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden, möglichst gefahrlosen Zustand gehalten werden. Dabei kann eine völlige Gefahrlosigkeit und Mangelfreiheit des Wegenetzes allerdings nicht gewährleistet werden, da ein solcher Zustand praktisch gar nicht erreichbar ist. Vielmehr wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahrenquellen und von den Verkehrsteilnehmern hinzunehmenden Erschwernissen wesentlich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt. Danach hat der Sicherungspflichtige grundsätzlich solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für einen die durchschnittliche Sorgfalt aufwendenden Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich nicht rechtzeitig einzustellen vermag
Bei Anwendung dieser Grundsätze sind die zu dem Unfall des Motorradfahrers führenden Bodenwellen entgegen der Ansicht des LG als eine Gefahrenquelle zu bewerten, die für Motorradfahrer geradezu eine "Falle" dargestellt haben und daher unbedingt hätten abgesichert werden müssen.
Die für diesen Streckenabschnitt zuständige Straßenmeisterei war nach alledem zumindest verpflichtet, die Sturzgefahr durch geeignete Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Warnung vor Bodenwellen) zu verringern. Dass dies nicht erfolgte, begründet den Vorwurf einer Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht.
(OLG Hamm, 9 U 206/95)
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  #2  
Alt 12.12.2011, 17:21
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Feuerfuchs
 
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Standard AW: Gerichtsurteil < Strasse

Da hab ich doch gleich mal ne Frage dazu.
Auf meiner Hausstrecke gibt es 2 Kurven mit je einer Bodenwelle,
die mindestens 3-4 cm hoch sind
und davor wird nicht gewarnt.

Wo finde ich die dafür verantwortliche Straßenmeisterei?
Damit ich denen mal dieses Urteil vorlegen kann.
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"Pflücke den Tag"
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  #3  
Alt 12.12.2011, 17:31
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Standard AW: Gerichtsurteil < Strasse

Das sagt dir meines Wissens die Strassen-Bezeichnung ...
B< Bundesstraße...
L< Landesstraße ...
Innerorts die Gemeinde oder Stadt ...

Gruß Jürgen
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  #4  
Alt 12.12.2011, 17:59
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Feuerfuchs
 
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  #5  
Alt 12.12.2011, 18:30
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Standard AW: Gerichtsurteil < Strasse

Ja ... L... oder... B ? ... alles andere ist Gemeinde oder Stadt....

Gruß Jürgen
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  #6  
Alt 12.12.2011, 19:13
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Feuerfuchs
 
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... is L ...
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