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Jürgen 28.12.2011 12:03

Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Ein Kraftfahrer kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit eines Unfalls berufen, wenn er die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich (hier um 30 km/h) überschritten hat und dabei in einen Unfall verwickelt wird. Die Betriebsgefahr entfällt in einem solchen Fall auch bei einem erheblichen Verschulden des Unfallgegners (hier unachtsames Einfahren in die Autobahn) nicht vollständig. Hätte der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können, rechtfertigt dies eine Mithaftung von 25 Prozent.

Urteil des OLG Nürnberg vom 09.09.2010
Aktenzeichen: 13 U 712/10
Schaden-Praxis 2010, 424
DAR 2010, 707

Quelle Neue Gerichtsurteile - Aktuelle Urteile

Luky1R 28.12.2011 17:09

AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
Dann sollte m.M. gleich die Geschwindigkeit begrenzen... Aber das ist Deutschland, keine Geschwindigkeit vorschreiben, aber im falle eines Unfalles steht man dumm da, denn ich z.B. hätte das vorher nicht gewusst.

tobi-tj 28.12.2011 19:18

AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
Im Land der Gesetzte, wo alles bis ins Detail geregelt ist, gibt es noch solche Sachen?

Flash 28.12.2011 21:29

AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
Zitat:

Zitat von Luky1R (Beitrag 60154)
Dann sollte m.M. gleich die Geschwindigkeit begrenzen... Aber das ist Deutschland, keine Geschwindigkeit vorschreiben, aber im falle eines Unfalles steht man dumm da, denn ich z.B. hätte das vorher nicht gewusst.

Ich hab das in der Fahrschule gelernt.

Luky1R 28.12.2011 21:39

AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
Zitat:

Zitat von Flash (Beitrag 60193)
Ich hab das in der Fahrschule gelernt.

Ich nicht, bei mir hieß es, in den Fahrstunden, auf der Autobahn ''Geb gas'' :teufel:

...pk 28.12.2011 22:05

AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
ich meine es gibt diesbezüglich auch eine frage in den bögen. und wenn man da schon "richtgeschwindigkeit" liest, kann man sich eigentlich denken, was das zu bedeuten hat :)

ich finde das immernoch besser als eine komplette begrenzung. so hast du immernoch die möglichkeit schneller zu fahren, ohne gegen die stvo zu verstoßen. wobei du das dann halt selbst verantworten musst.

Jürgen 28.12.2011 22:10

AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit
 
Zitat:

Zitat von ...pk (Beitrag 60249)
ich meine es gibt diesbezüglich auch eine frage in den bögen. und wenn man da schon "richtgeschwindigkeit" liest, kann man sich eigentlich denken, was das zu bedeuten hat :)

ich finde das immernoch besser als eine komplette begrenzung. so hast du immernoch die möglichkeit schneller zu fahren, ohne gegen die stvo zu verstoßen. wobei du das dann halt selbst verantworten musst.

Genau so sehe ich das auch ... wenn vorne alles frei ist kann ich
sehe ich in Sichtweite zB. einen LKW ... dahinter einen PKW muss
ich ganz Automatisch davon ausgehen, das der auf meine Spur wechselt.

Gruß Jürgen :cool:


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