Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit Ein Kraftfahrer kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit eines Unfalls berufen, wenn er die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich (hier um 30 km/h) überschritten hat und dabei in einen Unfall verwickelt wird. Die Betriebsgefahr entfällt in einem solchen Fall auch bei einem erheblichen Verschulden des Unfallgegners (hier unachtsames Einfahren in die Autobahn) nicht vollständig. Hätte der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können, rechtfertigt dies eine Mithaftung von 25 Prozent. Urteil des OLG Nürnberg vom 09.09.2010 Aktenzeichen: 13 U 712/10 Schaden-Praxis 2010, 424 DAR 2010, 707 Quelle Neue Gerichtsurteile - Aktuelle Urteile |
AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit Dann sollte m.M. gleich die Geschwindigkeit begrenzen... Aber das ist Deutschland, keine Geschwindigkeit vorschreiben, aber im falle eines Unfalles steht man dumm da, denn ich z.B. hätte das vorher nicht gewusst. |
AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit Im Land der Gesetzte, wo alles bis ins Detail geregelt ist, gibt es noch solche Sachen? |
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AW: Gerichtsurteil < Richtgeschwindigkeit ich meine es gibt diesbezüglich auch eine frage in den bögen. und wenn man da schon "richtgeschwindigkeit" liest, kann man sich eigentlich denken, was das zu bedeuten hat :) ich finde das immernoch besser als eine komplette begrenzung. so hast du immernoch die möglichkeit schneller zu fahren, ohne gegen die stvo zu verstoßen. wobei du das dann halt selbst verantworten musst. |
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sehe ich in Sichtweite zB. einen LKW ... dahinter einen PKW muss ich ganz Automatisch davon ausgehen, das der auf meine Spur wechselt. Gruß Jürgen :cool: |
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