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  #1  
Alt 30.12.2011, 18:55
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Idee Gerichtsurteil < Garage

Stellt euch gut mit den Nachbarn

Benutzt ein Biker eine Garage, so kann die Nutzung zwischen 22 und 6 Uhr untersagt werden, wenn An- und Abfahrt nur mit lauten Motor- und Schließgeräuschen der Garagentür möglich ist
(OLG Düsseldorf 5 Ss Owi 56/91)
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  #2  
Alt 30.12.2011, 21:38
Benutzerbild von tobi-tj
Let the good times roll
 
Registriert seit: 18.02.2011
Ort: Baden Würrtemberg
Motorrad: CBF 1000
Beiträge: 1.033
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

leider hab ich keine Garage. Aber das Urteil ist schon sehr merkwürdig.
Wie vom Typ 1. April. Wo liesst du die Urteile eigentlich nach?

Ach ja, Gerichtsurteil < Garage
Wofür steht eigentlicht das "<" Zeichen im Titel ?
__________________
The Power of Dreams
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  #3  
Alt 30.12.2011, 21:59
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

Zitat:
Zitat von tobi-tj Beitrag anzeigen
leider hab ich keine Garage. Aber das Urteil ist schon sehr merkwürdig.
Wie vom Typ 1. April. Wo liesst du die Urteile eigentlich nach?

Ach ja, Gerichtsurteil < Garage
Wofür steht eigentlicht das "<" Zeichen im Titel ?
Hallo Tobias, das "< " nehme ich sozusagen als Betreff
nachzulesen zB. hier ... Homepage Motorradfreunde Unterland - Urteile

Habe aber noch andere Quellen ... Gruß Jürgen
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  #4  
Alt 01.01.2012, 15:08
Benutzerbild von Isabella74
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 245
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

Hi,
ja ich hatte sowas letztens auch. Wollte mit eine Wohnung ansehen, mit Garage. Bin dahin und was sticht mir direkt am Anfang der Straße ins Auge, das schicke Schild "Einfahrt für Motorräder verboten". Wie soll ich dann zu meiner Garage kommen? 500m schieben oder was?

lg
bea
__________________
Ich hab zwei Arme, zwei Beine, zwei Augen und zwei Ohren...
Wofür brauche ich 4 Zylinder ?
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  #5  
Alt 01.01.2012, 15:27
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

Zitat:
Zitat von Isabella74 Beitrag anzeigen
Hi,
ja ich hatte sowas letztens auch. Wollte mit eine Wohnung ansehen, mit Garage. Bin dahin und was sticht mir direkt am Anfang der Straße ins Auge, das schicke Schild "Einfahrt für Motorräder verboten". Wie soll ich dann zu meiner Garage kommen? 500m schieben oder was?

lg
bea
Hey Bea, es handelt sich ja wahrscheinlich um ein Motorrad/ Verbotsschild
da gibt es aber auch für Anlieger eine Sonderreglung ...
Solltest du vorher abklären ..... Polizei/ Ordnungsamt....

Lieben Gruß Jürgen
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  #6  
Alt 01.01.2012, 17:52
Benutzerbild von Feryl
Eliptic
 
Registriert seit: 03.05.2011
Ort: Gütersloh
Motorrad: Suzuki GS500E
Beiträge: 304
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

Zitat:
Zitat von Opa Beitrag anzeigen
wenn An- und Abfahrt nur mit lauten Motor- und Schließgeräuschen der Garagentür möglich ist
(OLG Düsseldorf 5 Ss Owi 56/91)
Das würde ja auch eine Garage fürs Auto betreffen, kann man dem dann auch die Nutzung untersagen? Ein Auto könnte ja auch einen lauten Motor haben. Finde ich mal wieder Grenzwertig ... wie werden denn laute Motorgeräusche definiert??
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  #7  
Alt 01.01.2012, 18:02
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

Zitat:
Zitat von Feryl Beitrag anzeigen
Das würde ja auch eine Garage fürs Auto betreffen, kann man dem dann auch die Nutzung untersagen? Ein Auto könnte ja auch einen lauten Motor haben. Finde ich mal wieder Grenzwertig ... wie werden denn laute Motorgeräusche definiert??
Ich schätze mal das dieses Urteil speziell auf einen Fall zugeschnitten ist ...

Da wird es jemand Übertrieben haben .... bei Höherer Drehzahl 5 Min Warmlaufen lassen und nachher als Krönung noch die Tür zu schmeißen

Wenn es geht im Hinterhof, das alle gerade im Bett stehen

Gruß Jürgen
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  #8  
Alt 06.01.2012, 10:42
Benutzerbild von Hahni
Fahranfänger
 
Registriert seit: 12.09.2011
Beiträge: 58
Standard AW: Gerichtsurteil < Garage

Wie Feryl, hab ich mich auch gefragt ob das jetzt ausschließlich für Motorräder gilt, oder muss ein Autofahrer darauf auch achten ?
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If anything has been made foolproof, a better fool will be developed.
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