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  #1  
Alt 07.04.2014, 14:10
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

An einigen Tankstellen ist das Betreten des Verkaufsraums mit angezogenem Helm verboten. Gibt es einen juristischen Hintergrund auf was sich dieses Verbot stützt? Mich interessieren juristische Fallbeispiele, bzw. eventuelle Quellenangaben (Internet hat mir nix herausgerückt), oder evtl. auch wo ich das herausfinden kann, ohne einen Rechtsanwalt zu bezahlen (Nein, keine Angst, es droht kein akuter Handlungsbedarf... ).
Was mir relativ Schnuppe ist, sind Aussagen, wie es jeder Einzelne handhabt, bzw. was er dazu denkt, wie es Andere handhaben. Auch bin ich nicht an Vorträgen über vermeintliche Moralvorstellungen und Anstand interessiert. Auch der ach so weise Tip "Mach´s halt, und gut is´ es..." wird hier nicht gesucht. Es geht hier rein um die rechtliche Seite, sonst nichts.
Ihr könnt´ natürlich einen extra Thread eröffnen, um Eurem Rechtsverständnis und Euren Ansichten Luft machen...
Ich habe vor allem extra deswegen darauf hingewiesen, was ich genau nicht lesen möchte, weil ich bereits das Internet durchforstet habe, und dies anscheinend ein Thema ist, an dem sich die Gemüter schnell erhitzen, selbst in vermeintlich sachlichen Foren. Da dies aber die Kernfrage nicht beantwortet, bin ich daran nicht interessiert.
  #2  
Alt 07.04.2014, 14:33
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
Beiträge: 3.988
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Ich hätt mir das jetzt damit erklärt
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot
Aber so richtig passt das nicht zu dem Sachverhalt
__________________
Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
  #3  
Alt 07.04.2014, 14:45
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Nein, das greift da leider nicht (Wäre auch zu einfach gewesen...). In anderen Foren wurde dabei darauf hingewiesen, daß sich das Vermummungsverbot besonders auf Demos bezieht, um Straftäter zu verfolgen. Da ich mit einem Geldschein in der Hand, meine offensichtliche Zahlungsbereitschaft signalisiere, eigentlich irrelevant.
Auch der Verweis auf AGBs, oder Hausrecht des Pächters, konnten nicht in Einklang mit Vermummung aus religiösen Gründen, oder auch der Grundsatzvermutung einer Straftat bei Nichtabsetzen des Helmes gebracht werden. Auch nicht in wie weit der Motorradfahrer diesbezüglich evtl. diskriminiert, oder wenigstens diskreditiert wird.
  #4  
Alt 07.04.2014, 14:47
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 401
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Soweit mir bekannt ist gibt es keinen juristischen Hintergrund.
Die Besitzer/Pächter Nutzen nur ihr Hausrecht. Ich schätze, dass dies auch nur gemacht wird aufgrund der Wahrscheinlichkeit überfallen zu werden und durch das Tragen des Helms nicht in der Lage zu sein das Gesicht zu erkennen. Eine gesetzliche Pflicht besteht allerdings nicht.

Wobei man natürlich noch VOR dem Tanken, am besten direkt an der Zapfsäule, darauf aufmerksam machen müsste, da man sonst behaupten könnte davon nichts gewusst zu haben. Trotzdem bleibt dem Tankstellenbetreiber sein Hausrecht. Im schlimmsten Fall kommt die Polizei, ihr müsste den Helm abnehmen und der Betreiber wird gebeten einen ordentlichen Aushang zu machen.

Zum Thema Vermummungsverbot: Vermummungsverbot gilt nur bei Versammlungen oder Demonstrationen.

Eine Untermauerung hier: Muss man den Helm abnehmen, wenn man eine Tankstelle betritt? ? LawBike.de
  #5  
Alt 07.04.2014, 15:03
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

@Gerbel:
Das habe ich auch gelesen. Und ich habe gelesen: "Um auf die eingangs gestellte Frage einzugehen: Nein. Es ist wohl eher eine Frage des Anstands." Es wird auch darauf hingewiesen, daß der Pächter mir darauf hin kein Benzin verkaufen muß. Aber, wenn er mich daran nicht hindert, bzw. ich den ausgehängten Zettel erst beim Hineingehen entdecke, z.B. an einer elektr. Schiebetür, klappt das ja irgentwie nicht.
Daß die Polizei kommt, habe ich aus diesem Artikel auch nicht erkennen können. Ich habe aber woanders gelesen: Wer ohne Grund bestellt, bezahlt. Ob das Finanzielle dann widerum vom Helmträger zurück gefordert werden kann, stand da natürlich nicht, und ist dann leider wüst ausgeartet...
Was habe ich überlesen?

Ich hab´ etz auch mal die betreffende Mineralölgesellschaft angeschrieben, was die dazu meint.
  #6  
Alt 07.04.2014, 16:14
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
Ganzjahres-Fahrerin
 
Registriert seit: 21.06.2013
Ort: Münsterland NRW
Motorrad: R 1200 GS LC und CBF1000 FA
Beiträge: 2.113
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Also mein Cousin ist Pächter einer sehr grossen Aral Tankstelle,
die in den letzten Jahren mehrfach überfallen wurde. Der Höchstsatz an gestohlenem Geld lag bei knapp 24.000 Eur. Heutzutage wird jeder Kunde der die Tankstelle betritt, auf Videoband aufgezeichnet. Dies ist mit Helm nicht erkennbar möglich. Aus demselben Grund ist auch hier im Ort an der Volksbank ein entsprechender Hinweiss, die Filiale nicht mit Helm zu betreten. Dies ist der einzige mir bekannte Grund. Ob der rechtlich haltbar ist, weiss ich aber nicht.
lg Sandra
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  #7  
Alt 07.04.2014, 16:26
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

@Sandra: Ja, dieser Grund wird auch im Netz an erster Stelle aufgeführt. Dagegen sprechen aber psychologische Hintergründe bei einem Überfall (z.B. jemanden mit einer Waffe nicht noch mehr zu reizen), und kein konkreter Zusammenhang zwischen Motorradfahren, und Ausübung einer Straftat, und daß man niemanden zum Straftäter aufgrund seines Äußeren erklären darf.
Vielleicht kann Dein Cousin Dir nähere Auskunft geben?
  #8  
Alt 07.04.2014, 16:39
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Edit sagt: Mich interessiert in diesem Zusammenhang auch, ob Dein Cousin diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat, mit Motorradfahrern, die den Helm auf lassen, z.B., ob zur Bezahlung tatsächlich die Polizei angerückt ist.
  #9  
Alt 07.04.2014, 16:56
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
Ganzjahres-Fahrerin
 
Registriert seit: 21.06.2013
Ort: Münsterland NRW
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Beiträge: 2.113
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Ich stimme Dir absolut zu was den Zusammenhang zwischen Aussehen und Beabsichtigen einer Straftat angeht..schliesslich ist ja auch nicht jeder langhaarige Muslime gleich ein Bombenleger...ich finde eher den Zusammenhang Tankstelle - Benzin - Motorräder - Motorradfahrer (=Kunde) - Motorradhelm völlig normal...bin gestern auch mit Helm in die Tanke, allerdings Klapphelm und hochgeklappt.....
Die andere Seite ist das z. B. Bankangestellte die schonmal Opfer eines Überfalls wurden, direkt Unwohlsein empfinden wenn ein Helmträger die Filiale betritt, die sind halt dann traumatisiert.
Mein Cousin sagt dass die Überfälle zum Teil mit Sturmhauben auf Video verzeichnet waren aber auch durchaus Integralhelme mit getöntem Visier darunter waren. Die Polizei hat er noch nie gerufen, aber er lässt sein Personal Helmträger auffordern, den Helm abzunehmen, so wie Besucher in einer jüdischen Synagoge gebeten werden, Knie und Ellenbogen zu bedecken und in einer katholischen Kirche kein Hut getragen werden soll. (ich bin übrigens in Israel aus einer Synagoge rausgeflogen weil ich mit Ärmellosem Top und Rock dort reinkam....wusste ich nicht.....kein Anstand, die Sandra, ts ts....
Gesetzlich ist da nix verankert denke ich, Motorradhelme zählen zur Schutzkleidung und fallen nicht unter das Vermummungsverbot, aber manchen Angestellten macht es halt Angst. Mein Cousin stellt auch für die Nachtschicht keine Frauen mehr ein. Aus Sicherheitsgründen. Aber die Polizei würde er nicht holen lassen wenn ein Biker mit Helm reinkommt.Hier in der Tanke vor Ort ist das auch kein Problem, da geh ich immer mit Helm rein.Liegt wohl auch an der Toleranz des jeweiligen Pächters.
lg Sandra
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Geändert von DängelDängel...beinhart (07.04.2014 um 16:59 Uhr).
  #10  
Alt 07.04.2014, 17:20
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Rein rechtlich sehe ich jetzt zwar keinen Zusammenhang zu einer Glaubenseinrichtung. Denn anders herum wäre es wohl ein Skandal, eine Burka tragende Muslimin darauf hinzuweisen, diese abzunehmen, obwohl sonstwo in der Welt (also als Gegenvergleich zu Deinem Erlebnis in Israel), sich Kinder und Frauen entsprechend verkleiden, und in die Luft sprengen. Aber trotzdem danke für Deine Ausführung.
  #11  
Alt 07.04.2014, 18:20
Lui Lui ist offline
Sattelfester
 
Registriert seit: 05.04.2013
Ort: Hamburg+Scheeßel
Motorrad: Kawasaki VN 15 SE+ZZR 1200
Beiträge: 595
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Ein Thema was bereits seit Jahren durchs Netz geistert.
Es ist eigentlich ein Gebot des allgemeinen Umgangs miteinander, dass man den Helm abnimmt, wenn man ein Geschäft betritt und zweitens kann man mit dem Helm auf dem Kopf durchaus ein ungutes Gefühl bei dem Kassierer oder Angestellten auslösen, was völlig unnötig ist, wenn man sich ganz einfach benimmt, wie man es selbst als Biker tun sollte.
Rechtlich gibt es keine Handhabe gegen das Helm aufbehalten.
__________________
Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Fluß
  #12  
Alt 07.04.2014, 21:19
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Es handelt sich ja hierbei um Hausrechte die der Pächter oder Besitzer versucht umzusetzen .....
gesetzliche Grundlagen gibt es dafür nicht ... es gibt ja noch andere Eigenarten ...
zB; auf dem Ständer tanken ..... Angst das einer wegfährt
keine 500€ Scheine ..... Angst vor Falschgeld oder Kassenspionage ....
Was kann passieren ... Haus- und Hof-verbot .....
immer locker bleiben und wenn sie mich nicht in den Shop lassen sollen sie mir an der Tür abziehen ...

Gruß Jürgen
  #13  
Alt 07.04.2014, 21:21
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

@Lui:
Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
Was mir relativ Schnuppe ist, sind Aussagen, wie es jeder Einzelne handhabt, bzw. was er dazu denkt, wie es Andere handhaben. Auch bin ich nicht an Vorträgen über vermeintliche Moralvorstellungen und Anstand interessiert. Auch der ach so weise Tip "Mach´s halt, und gut is´ es..." wird hier nicht gesucht. Es geht hier rein um die rechtliche Seite, sonst nichts.
Ihr könnt´ natürlich einen extra Thread eröffnen, um Eurem Rechtsverständnis und Euren Ansichten Luft machen...
Wie eingangs bereits erwähnt...
  #14  
Alt 07.04.2014, 21:32
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Zitat:
Zitat von Opa Beitrag anzeigen
Es handelt sich ja hierbei um Hausrechte die der Pächter oder Besitzer versucht umzusetzen .....
gesetzliche Grundlagen gibt es dafür nicht ...

Gruß Jürgen
Die Frage ist ja, ob er das Hausrecht umsetzen darf. Aber ich habe noch keine Antwort von der betreffenden Mineralölgesellschaft.
Mir geht es vorallem um folgendes Szenario, daß eben beide Parteien auf ihrem vermeintlichen Recht beharren, und es zu einer Eskalation kommt. Da bereits in anderen Foren die Vertreter der "Helmabnahmepflicht" durchaus dem Pächter auch strafbare Handlungen zugesprochen haben, weil ein Motorradfahrer sein Hausrecht verletze (Im besagten Fall ging es um den Gebrauch einer Schrottflinte... ), halte ich es durchaus für ein brisantes Thema. Ich hatte gestern einen Teenager auf 450 Euro-Basis vor mir, die nicht weiter nachgebohrt hat, nachdem sie von mir eine dumme Antwort bekommen hat, auf den Hinweis an der Türe. Was aber, wenn jemand mit höherem Durchsetzungswillen vor mir steht?Da möchte ich dann doch meine Rechte kennen.
  #15  
Alt 07.04.2014, 22:15
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
Ganzjahres-Fahrerin
 
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Beiträge: 2.113
Standard AW: Ähm, ich hätt´da auch mal a Fraach... Helm/Tankstelle...

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
Rein rechtlich sehe ich jetzt zwar keinen Zusammenhang zu einer Glaubenseinrichtung. Denn anders herum wäre es wohl ein Skandal, eine Burka tragende Muslimin darauf hinzuweisen, diese abzunehmen, obwohl sonstwo in der Welt (also als Gegenvergleich zu Deinem Erlebnis in Israel), sich Kinder und Frauen entsprechend verkleiden, und in die Luft sprengen. Aber trotzdem danke für Deine Ausführung.
ja, sorry, bin etwas abgeschweift, aber Du weisst was ich meine.
Erwartungshaltung über das Auftreten Anderer, ob aus religiösen Gründen oder Gründen des Anstands, man wird immer damit konfrontiert. Aber rechtlich gesehen spricht nichts gegen das Aufbehalten des Helms, hab meinen Cousin nochmal gefragt.Der Pächter kann lediglich darum bitten,es aber nicht erwarten dass der Helm abgenommen wird.
lg Sandra
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