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Umfrageergebnis anzeigen: Führerscheinregelung für das Motorrad
Sofort offen fahren 0 0%
Die alte Regelung max. 34Ps für zwei Jahre fahren, dann offen! 2 20,00%
Die heutige Regelung! 7 70,00%
Alternativ nach zwei belegten Jahren mit 48 Ps automatisch unbegrenzt fahren dürfen. 2 20,00%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 10. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
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  #1  
Alt 22.11.2015, 22:47
Benutzerbild von kawafrank
Z-Individualist
 
Registriert seit: 23.03.2011
Ort: Lüdenscheid
Motorrad: Kawasaki Z 750 S
Beiträge: 1.907
Ausrufezeichen Führerscheinregelung allgemein

Findet Ihr die jetzige Führerscheinregelung gerecht?
Ich habe 1977/78 auf ner 400er gelernt, 27Ps waren angesagt, irgendwo nen steifes Eisenschwein (mein damaliger Eindruck), durfte das Teil aber nach meiner bestandenen Prüfung sogar noch privat bewegen, was mir noch nen Grinsen entlockt hat. Eine Begrenzung gabs nicht, danach hätt ich einfach alles fahren können, was der Markt hergab, doch es gab nicht wirklich was heisses. In laufe der Zeit gab es die 34Ps Regelung, dann die heutige Regelung, was haltet Ihr für die richtige Regelung? Stimmt bitte ab. __________________
__________________
Kawasaki, feel the drive!

Geändert von kawafrank (22.11.2015 um 22:58 Uhr).
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  #2  
Alt 22.11.2015, 23:44
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: bei Ascheberch (Aschaffenburg)
Motorrad: BMW S1000XR
Beiträge: 4.822
Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Man muss halt sagen die alte 34PS Regelung hat nicht viel gebracht, die 2 Jahre wurden Ausgesessen oder es wurde aus anderen Gründen nicht gefahren, ich hatte zu der Zeit zwar meinen Schein gemacht hatte aber nur Geld für ein Auto und das war mir eben wichtiger da Alltagstauglicher.
Und so bin ich 2 Jahre nach meinem Schein direkt mit 136PS eingestiegen.
Probleme hatte ich keine damit aber das ist heißt ja nicht das das allgemein gut gehen muss.

Die Frage geht ja schon los bei den neuen Führerscheinklassen, wo für alles extra ein Schein gemacht werden muss, das empfinden halt viele mehr als Abzocke als an eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Das ich heute keinen 7,5 Tonner mehr fahren darf ist für mich ok, das mit dem Anhänger erschließt sich mir aber dagegen gar nicht, entweder oder.

Um jetzt wieder auf das Motorrad zu kommen, wie du selbst schreibst vor der 34PS Regelung gab war die PS Zahl doch etwas zurückhaltender, mit der steigenden Leistung wollte man wohl eingreifen und die Leute vor sich selbst schützen und manch einer braucht das wohl auch.
Das nachweisen von Fahrerfahrung ist halt schwer, daher hat man sich eben dafür entschieden eine weitere Prüfung einzuführen, was unter der Tatsache das man von heute auf morgen das 4fache an Leistung bewegen darf (früher das 6fache), das ist vielleicht auch notwendig.
Was mich daran nur stört ist eher das es diese Regelung nur bei Motorrädern gibt, als Anfänger ist es dir erlaubt Autos z.B. mit 500PS zu fahren aber ein Motorrad mit 50PS ist verboten, das Leuten zu erklären ist dann wieder schwer und lässt halt wieder das Abzock Thema aufkommen.
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  #3  
Alt 23.11.2015, 06:22
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Also, gesetzliche Regelungen zu hinterfragen, oder darüber abzustimmen daß wär ja schon fast so, als ob das Volk eine Meinung haben dürfte...

Zum 500 PS-Auto: Wenn man es zum Neupreis von 20000 Euro, oder drunter, bekommen würde, gäbe es da sicherlich eine Regelung.
Ich finde es unpassend, daß der offene Schein auf einem Motorrad mit mind. 600ccm und mind. 50 kW, bei mind. 180 kg Leermasse (Dazu wird der Zusatz "175 kg sind ausreichend" nachgereicht. Tolle Regelung. Also, wenn 175 kg reichen, kann man sich die Erwähnung der 180 kg ja wohl schenken... ) gemacht wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Wobei man aber auch erwähnen muß, daß die Neuerungen sich vorallem im Ausbildungsumfang gezeigt haben. Die Sonderfahrten gibt es z.B. seit den 80ern, und auch die Grundfahrübungen wurden ständig erweitert.
Zu den Anhängern: Erklär mal jemanden, daß er seinen 1,5 t-Anhänger an einen Pkw hinhängen darf, z.B. mit einer zul.GM von bis zu knapp 2 t, aber nicht an einen Transporter mit 3,2 t (z.B. MB Sprinter), weil dann die 3,5 t zul.GM des B-Scheins überschritten sind. Der Anhänger läßt sich leichter rangieren mit dem Transporter, weil man höher sitzt, und man spürt ihn beim Fahren kaum, da die Anhängerkupplung viel höher angebracht ist. Dazu bräuchte man beim Pkw mindestens 18er Felgen...
Was auch diskussionswürdig ist, sind die Aufstiegsprüfungen (Auch wenn man dadurch nix ändert...). Es macht sicherlich Sinn, daß jemand, der zwei Jahre gefahren ist, diese Prüfung macht, auch wenn z.B. ein 125er Fahrer in den seltensten Fällen bereits Richtgeschwindigkeit gefahren ist. Aber diese Regelung setzt kein Fahren voraus, sondern nur den Führerscheinbesitz. Der 125er Fahrer, der dann,z.B. wegen Arbeit, oder Familie, und weil er sich neben dem Auto auch kein Moped mehr leisten kann, darf dann nach vielen Jahren genauso die Aufstiegsprüfung machen. Natürlich wird er ohne Übung die Prüfung nicht schaffen, und fühlt sich abgezockt, weil im Gesetz in erster Linie nur die Prüfung verlangt wird, was sich erstmal als einfach anhört. Aber die Prüfungsrichtlinien sind natürlich die Gleichen, wie beim Direkteinstieg.
Für Fahrschulen (Die ja eh im Geld schwimmen...) bedeutet es, daß beim Aufstieg von 125er auf 48PS die 6 Sonderfahrten + Theorieunterricht + Theorieprüfung weg fallen. Das sind "round about" 300 Euro + ca. 120-160 Euro + ca. 40 Euro (Preise dürfen frei kalkuliert werden, und sind daher natürlich regional unterschiedlich), pro Fahrschüler. Also sagen wir gleich um die 500 Eur weniger Umsatz, einfach so. Prima, wenn man ein vollgetanktes, versichertes, und verkehrstaugliches Krad, daß nicht aus anno dazumal sein soll, anschaffen muß. Und das ist noch nicht alles. Die Zusatzzahl 80 im offenen Schein erlaubt es, den offenen Schein bereits ab 21 Jahren zu machen. Man darf dann bis 24 Jahren gedrosselt fahren (Und noch andere Fahrzeuge), und spart sich dadurch natürlich die Aufstiegsprüfung, wenn man von 18 - 21 einfach die Füße still hält, und keinen Schein macht.
Dazu kam 2005 noch das begleitete Fahren ab 17, daß Mofa, Roller und sogar die 125er unatraktiv machten.
Der Verbraucher wird sich natürlich über solche Regelungen nicht beschweren, schon klar... Aber auf Dauer werden Fahrschulen nur überleben, wenn die Ausbildung teuerer wird. Denn, daß dadurch auf einmal die doppelte Anzal an Fahrschülern in die Fahrschule strömen, das glaubt ja wohl keiner, oder?

Okay, is vielleicht leichter über so etwas zu diskutieren, wenn man fachlich nicht betroffen ist...
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  #4  
Alt 24.11.2015, 19:19
Benutzerbild von Elch93
Träumer
 
Registriert seit: 27.05.2012
Ort: Schwarzwald
Motorrad: Honda VFR 750 F & Honda MTX200
Beiträge: 905
Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Ich finde die heutige Regelung insofern nicht schlecht, dass es eine Nachkontrolle gibt. Ich kenne leider auch jemanden, dessen Zwillingsbruder mit 18 den A beschränkt mit dem Auto mitgemacht hat weil er sich dann die Grundteorie sparen konnte und das was billiger kam. Mit 24 fiel ihm dann ein, dass er ja den offenen A automatisch bekommen hat. Er kaufte sich eine Supersportler und verunglückte auf seiner ersten Ausfahrt tötlich, weil er keinerlei Fahrpraxis und deshalb die Karre nicht im Griff hatte. Solchen Fällen kann man durch eine neuerliche Überprüfung der Fahrkünste zumindest in Maßen entgegenwirken.

Den finanziellen Aspekt für die Fahrschulen beurteile ich nicht. Dafür fehlt mir das Insiderwissen.
Das Argument, das um die Einführung der neuen Regelung, dass der Einstieg in die Klasse A durch diese Regelung attracktiver wäre, halte ich allerdings für lächerlich. Warum sollte es attracktiver sein round about 1.000€ für den A1, dann 300-400€ für den Aufstieg auf A2 und das Gleiche nochmal für den Aufstieg auf A löhnen, als für den Abeschränkt 1200-1300€ zu zahlen und dann automatisch aufzusteigen?! (Preise beziehen sich auf die Zeit und die Fahrschule aus der mein A1 und A beschränkt stammen wobei ich nach dem A1 zum Glück ja nur noch 6 Stunden auf der "großen" Maschine brauchte.) Wo die 300-400€ für den Aufstieg herkommen? Die Prüfung lag meine ich bei ca. 120€ für den Prüfer. Um die Prüfung fahren zu dürfen, muss man aber (Eric korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre) mit einer Fahrschule erscheinen, weil die Prüfung zur Ausbildung zählt (weshalb man bei der Prüfung A1 früher unter 18 die brachialen 15PS bändigen, nach Bestehen aber nicht ohne den Fahrlehrer nach hause fahren durfte). Als Fahrschule würde ich mich weigern einen Schüler ohne ihn je fahren gesehen zu haben auf meiner Maschine Prüfung fahren zu lassen. Also kommen für den Fahrschüler zur Prüfungsgebühr auch Kosten für die Begleitung durch den Fahrlehrer und ggf. für vorher zu absolvierende Fahrstunden hinzu.

Den Teil zwischen A2 und A befürworte ich durchaus u.a. wegen des oben geschilderten Unfalls auch wenn er manchem nach blanker Abzocke aussehen mag.
Den Teil zwischen A1 und A2 sehe ich mit gemischten Gefühlen. Zum einen muss ich zugeben, dass es mich angekotzt hat nach mehreren tausend km Praxis auf der 125er die 6 Pflichtstunden auf der GS500 noch abspulen zu müssen. Das Ding für sich kaum anders. Zum anderen kann ich Erics Argumentation aber auch durchaus folgen.
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Geändert von Elch93 (24.11.2015 um 19:21 Uhr).
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  #5  
Alt 24.11.2015, 19:36
Benutzerbild von ichdereric
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Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Also, da die Prüfungsgebühren beim TÜV in Bayern identisch sind (Ob das in BW anders ist, weiß ich nicht):
Prüfungsgebühr A1: ca.85 Euro, die Aufstiegsprüfungen auch. Bei Direkteinstieg A2 oder A zahlt man rund 113 Euro, weil da die Prüfung länger ist.

Rechtlich ist es so, daß man niemand zur Prüfung lassen darf, ohne seine Fähigkeiten zu kennen. Bei einem Unfall droht immer eine Anzeige der Staatsanwaltschaft, wenn man nichts Schriftliches nachweisen kann. Und das wird am Unfallort einkassiert, bzw. die Polizei begleitet den Fahrlehrer zum Lagerort der Unterlagen.

Für eine komplette Aufstiegsprüfung A1-A2, oder A2-A braucht ein guter Fahrer eine Doppelstunde, ein weniger Geübter (Wenn die 125er z.B. zum Kauf des Autos schon früher versetzt wurde...) braucht 2-3 Doppelstunden. Daher schwanken die Kosten (mit TÜV-Gebühren, ohne Antrag/LRA) zwischen 280 Euro und 430 Euro. Weitere Unterschiede ergeben sich durch unterschiedliche Preise der Fahrschulen, und können daher davon abweichen.

Geändert von ichdereric (24.11.2015 um 19:51 Uhr).
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  #6  
Alt 24.11.2015, 19:54
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Die Aufstiegsprüfung ist billiger?! Das war mir nicht bekannt. Macht den ganzen Spass natürlich für den Fahrschüler etwas billiger.
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  #7  
Alt 24.11.2015, 20:07
Benutzerbild von ichdereric
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Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Ist billiger, weil sie nur 40 min dauert. Die Prüfung zum Direkteinstieg dauert 60 min.
Es sind auch nur 4 Grundfahrübungen: Schrittslalom, Gefahrbremsung, Ausweichen, Ausweichen mit davorigem Abbremsen.
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  #8  
Alt 24.11.2015, 20:15
Benutzerbild von Elch93
Träumer
 
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Motorrad: Honda VFR 750 F & Honda MTX200
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Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Was denn das wieder für eine Logik? Durfte man die Übungen nicht sogar einmal verhauen? Verhaut man jede einmal oder stellt sich bissl was deppert an, ist von den 40 Minuten ja kaum noch was übrig.
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  #9  
Alt 24.11.2015, 20:37
Benutzerbild von ichdereric
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Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Nicht mehr. Du darfst nur noch aus einer bestimmten Gruppe eine verhauen. Die anderen müssen dann klappen. In diesem Fall zählt der Schrittslalom als Gruppe, und der Rest als Gruppe.
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  #10  
Alt 29.11.2015, 18:52
Benutzerbild von Darkscore
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Beiträge: 136
Standard AW: Führerscheinregelung allgemein

Hi,
finde es besser wenn man erstmal Fahrpraxis erlangt bevor man offen fahren darf. Aber nochmal ne Prüfung finde ich quatsch und Abzocke. Jedem sein Pech wenn er die Zeit die er gedrosselt fahren muss nur absitzt und eine Gefahr ist man egal ob mit 34, 48 oder mehr PS wenn man das Biken nicht beherrscht.

Gruß
Dark
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"Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden."
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