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  #1  
Alt 20.08.2015, 10:16
Fahranfänger
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 91
Standard Die Sache mit der Drosselung

Das Ziel ist erreicht, der Führerschein A2 bestanden. Nach der großen Freude folgt nun erstmal der große Kater, denn

1) Selbst Motorräder die (ab Werk) auf 48PS gedrosselt werden können stehen beim Händler ungedrosselt und mal eben eine Drossel einbauen ist nicht. Ungedrosselt dürfen die mich aber schon aus versicherungstechnischen Gründen nicht auf die Straße lassen. Einziger Ausweg: Ich zahle die Drossel (~250€). Das macht natürlich nur Sinn, wenn man sich sicher ist, dass man das Fahrzeug auch will. Naja, Probefahrten heißen ja nicht umsonst Probefahrten

2) Ich darf nur 100 km/h fahren. Doof, aber ist nunmal so. Ich muss das Fahrzeug auf 100 km/h drosseln lassen. Ich wohne am Rande des Schwarzwald und wenn man mir jetzt die Leistung raubt habe ich von den 48PS nicht mehr viel. Gibt es Drosseln, die erstens dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit unten heraus gleich bleibt wie wenn nicht gedrosselt und zweitens man am Berg trotzdem noch genug Leistung hat um mit 100 zu fahren?

Irgendwie ist die große Freude grad echt den Bach runter.
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  #2  
Alt 20.08.2015, 10:48
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Hi Stefan, das Problem mit der Probefahrt auf A2 ist allgemein bekannt und ich sehe da nur eine Möglichkeit ... gebrauchtes Leistung-beschränktes Fz suchen, oder eins kaufen was von Haus aus nur 48 Ps hat.

Leistung beschränken auf 48 Ps und Geschwindigkeit begrenzen auf 100 Km/h sind zwei verschiedene Dinge.
Frage; musst du denn dein Fz auf 100 Km/h begrenzen, oder willst du das nur ??

Gruß Jürgen
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  #3  
Alt 20.08.2015, 15:58
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Zitat:
Zitat von Stefan G. Beitrag anzeigen
Ich muss das Fahrzeug auf 100 km/h drosseln lassen.
Lese ich als Muss heraus.
Macht auch Sinn, weil sonst könnte man die Beschränkung auch gleich sein lassen.

Ob man eine Maschine entsprechend auf eine Geschwindigkeit Drosseln kann, weiß ich nicht. Also ob es dafür entsprechende Bausätze gibt.
Aber an sich könnte man die CDI an die Geschwindigkeit koppeln.
Auch wäre ein Drosselklappenanschlag denkbar.
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  #4  
Alt 20.08.2015, 16:08
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Zitat:
Zitat von Forster Beitrag anzeigen
Lese ich als Muss heraus.
Macht auch Sinn, weil sonst könnte man die Beschränkung auch gleich sein lassen.
@ Forster, erklär mir das mal mit dem Sinn ??
Wie sollte er dann ein Fremd-Fahrzeug bewegen was das nicht hat .... zB Leihmaschine ....
Muss er dann ein Schild hinten haben 100 ....

Gruß Jürgen
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  #5  
Alt 20.08.2015, 16:27
Benutzerbild von WorldEater
Vorfahrer
 
Registriert seit: 14.08.2015
Ort: Hanau
Motorrad: KTM 1290 Superadventure S
Beiträge: 1.955
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Das mit den 100km/h ist mir auch neu... ist das eine Sonderauflage in Deinem Führerschein, damit Du überhaupt fahren darfst? Probleme mit der Sehfähigkeit oder so?
__________________
Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig...

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  #6  
Alt 20.08.2015, 16:30
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Zitat:
Zitat von Opa Beitrag anzeigen
@ Forster, erklär mir das mal mit dem Sinn ??
Wie sollte er dann ein Fremd-Fahrzeug bewegen was das nicht hat .... zB Leihmaschine ....
Muss er dann ein Schild hinten haben 100 ....

Gruß Jürgen
Darf ich mit A2 ein A Fahrzeug fahren? Als Leihfahrzeug?
Nein. Es ist halt einfach so.
Warum müssen Roller auf 45 gedrosselt werden? Man könnte doch auch einfach sagen, du darfst nicht schneller fahren...
Der Sinn ist einfach: Man hat halt nur den Schein für diese Entsprechende Sache. Und nicht für mehr...
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  #7  
Alt 20.08.2015, 17:34
Fahranfänger
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 91
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Ich muss es begrenzen lassen. Begründung: Ich könnte ja schneller als 100 fahren. Fremdmaschinen sind logischerweise damit tubu, sofern die mehr als 100 laufen.

Ich finde so eine Begrenzung zwar sinnvoll um fahren zu dürfen, die Fahrzeugbegrenzung aber regelrecht gefährlich. Es kann immer Situationen geben wo es sinnvoll sein kann mal kurz schneller zu fahren um diese zu entschärfen.Hätte es besser gefunden, wenn man sagt, dass der Inhaber eines solches Führerscheins nur die erlaubte Geschwindigkeit fahren darf, passiert aber was und man kann nachweisen, dass schneller gefahren wurde ist halt Ärger angesagt.

Ist so natürlich auch doof, weil somit kann niemand anderes meine Maschine mal vernünftig fahren und ich darf nichtmal die Maschine von wem anders fahren. Die entsprechende Schlüsselzahl lautet 05.04.x, wobei das x für die erlaubte Geschwindigkeit steht.

Für die Probefahrt ist das aber jetzt kein Hindernis, so gnädig ist man dann noch, aber auf die maximal 48PS wird nunmal bestanden.
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  #8  
Alt 20.08.2015, 19:17
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Hi Stefan, die Schlüsselzahl lautet 05.04.X bedeutet nur das du mit der Fahrerlaubnis nicht schneller als die erlaubten 100 fahren darfst .....

https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCsselzahlen

Gruß Jürgen
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  #9  
Alt 20.08.2015, 20:45
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
Ganzjahres-Fahrerin
 
Registriert seit: 21.06.2013
Ort: Münsterland NRW
Motorrad: R 1200 GS LC und CBF1000 FA
Beiträge: 2.113
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Hey Stefan,
Glückwunsch zum Schein.Ich erinnere mich
an Dich, du hattest eine gesundheitliche
Auflage zu den 100 kmh wegen den Augen,
stimmts?da gab's schon nen Thread wenn ich
mich nicht irre.?
Suche bei Mobile nach gedrosselten Fahrzeugen
und fahre Probe..es gibt viele 48 er A2 Maschinen
auf dem Gebrauchtmarkt, allein schon weil A2-
Ergänzer auf Offenen A ihr gedrosseltes Bike
verkaufen, um was ganz anderes zu nehmen oder
ne größere wollen.
Ansonsten suche mal nach ner Honda NC700, die
hat von Haus aus 48 PS und gut Kraft von unten
heraus.Barbara (Nokyhighland) hat mir ihre
netterweise mal vor 2 Wochen zum Ausprobieren
geliehen, jaaa ich war positiv überrascht von der NC700..
die wäre bestimmt was...die hat auch noch nen tollen
Sound dazu. Such dir mal eine zum
probefahren..
Lg Sandra

Ps: diese Mist-Autokorrektur des Handys
ist doch das Letzte..grrr

Geändert von DängelDängel...beinhart (20.08.2015 um 20:48 Uhr).
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  #10  
Alt 20.08.2015, 21:18
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Naja, Dann fährst du die 100 halt nicht aus und kannst somit in gefahrenssituationen noch beschleunigen. Oder du Fragst deinen Arzt, ob der nicht 10-20km/h drauf gibt und du fährst dann deine 100.
In unserer Gesellschaft geht es nun mal nicht mit vertrauen. Siehe dazu Roller.
Die werden auch Frisiert bis zum Umfallen...
Und beweisen, dass man zu schnell war, ist auch immer so eine Sache. Also ob es wirklich an der zu schnell war.
Nein, wenn man schon solch eine Regel in den Führerschein auf nimmt, dann muss man auch das so machen, wie es gemacht wird.
Auch wenn ich solch eine Beschränkung selbst auch nicht für richtig halte. Besser wäre, dass die Leute um einen Herum einen helfen. Arzt etc. Dem entsprechenden zeigen, was passieren kann.
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  #11  
Alt 20.08.2015, 21:43
Fahranfänger
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 91
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Also ich habe extra bei der Verkehrspolizei nachgefragt, also genau den Leuten, die nachher auf der Straße stehen und kontrollieren. Die Aussage war sehr schnell und eindeutig.

Die Ärztin wird das garantiert nicht erhöhen und ich will auch nicht nachfragen. Anfangs war ich auf A1 und 80 begrenzt, aber mit einigen Begründungen meines späteren Fahrlehrers wurde es dann auf A2 und 100 km/h abgeändert. (Sicherer im Verkehr mit zu schwimmen, als wenn man als rollendes Hindernis fungiert, größere Fahrzeugauswahl, Wegfall der 80er Begrenzung selbst bei unerfahrenen Jugendlichen, etc.)

Die Drosselung auf 100 ist ja schon OK. Die Mediziner halten auch immerhin ein Stück weit den Kopf hin. Ich selbst bin mir nach den vielen Fahrstunden sicher, dass ich, gerade auf Autobahnen bzw. wo es erlaubt ist auch die 130 mitgehen könnte, aber man muss eben auch die andere Seite sehen. Sehschärfenmäßig bin ich nunmal am Rande dessen was noch gesetzlich zulässig ist. Das "Sehen" mehr ist als nur die Sehschärfe setzt sich leider erst langsam durch. Zum "Sehen" gehört viel mehr, beispielsweise wie die gesehenen Informationen im Gehirn verarbeitet werden, aber das ist ja nicht Gegenstand der Diskussion.

Ich habe eben nur Angst nachher mit der Drossel an unseren Bergen die Krise zu bekommen, weil die Kiste aufgrund der Beschränkung nicht mehr vernünftig vom Fleck kommt.

Geändert von Stefan G. (20.08.2015 um 21:51 Uhr).
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  #12  
Alt 20.08.2015, 21:50
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Und wo machst du dir nun sorgen?
Ich bin drei Jahre mit meiner TS (fährt auch nur 100) mit 90 über die Autobahn zur Arbeit und zur Uni gefahren. Eine einzige Brenzlige Situation hatte ich mit ihr gehabt. Aber die hätte ich nicht mit Beschleunigen retten können.
Mit der Kawa hatte ich in den letzten zwei Jahren auch eine solche Aktion und da hätte ich Beschleunigen können, bei erlaubten 120km/h...
Es bringt also nicht unbedingt und überall was, noch beschleunigen zu können. Und wie schon gesagt, färhste einfach 5-10km/h weniger, wobei bei der Drosselung auch noch eine kleine Toleranz herrscht, hast du deinen Spielraum ;-)
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  #13  
Alt 05.09.2015, 19:06
Fahranfänger
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 91
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Für alle die es interessiert oder auch mal betrifft: Die Schlüsselzahl 05 im Führerschein ist eine persönliche Auflage, keine Beschränkung und ist untergliedert in mehrere Unterpunkte. Bei mir eben 05.04.100. Das heißt ich darf nicht schneller als 100 km/h fahren, andere die das Fahrzeug nutzen und diese Auflage nicht haben dürfen das Fahrzeug entsprechend schneller fahren.

In der Praxis ist Auflage und Beschränkung das Gleiche, bürokratisch und strafrechtlich sind das aber zwei unterschiedliche Dinge. Ein Verstoß gegen eine Auflage ist eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß gegen eine Beschränkung ist eine Straftat. Mit dem Führerschein A2 bin ich also auf 48PS beschränkt und habe die Auflage nicht schneller als 100 zu fahren.

Anbei noch Infos:
Bernd Huppertz
http://www.bernd-huppertz.de/Fachart...%202008_25.pdf
http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20D...ngen%20ppt.pdf

Ich habe die Auskunft aber noch vom Fahrschulbundesverband BW eingeholt.
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  #14  
Alt 06.09.2015, 11:18
Benutzerbild von Pummel
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Ort: Minga und Augsburg
Motorrad: GSX-R750, GS 500, CB 450S
Beiträge: 1.444
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Super, danke dir, dass du hier ein wenig Licht ins Halbdunkel bringst und eben dein erworbenes Wissen mit uns teilst.

Top, so lob ich mir das.
__________________
What is democracy?
- [...] It's got something to do with young men killing each other, I believe.
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  #15  
Alt 19.09.2015, 16:56
Benutzerbild von Darkscore
FZRler
 
Registriert seit: 04.07.2011
Ort: Berlin
Motorrad: Yamaha YZF R1
Beiträge: 136
Standard AW: Die Sache mit der Drosselung

Sorry, stehe da etwas auf dem Schlauch. 48 PS und 100 km/h ist das normal????

Macht für mich keinen Sinn, denn mit 36 PS durfte man auch schneller fahren.
__________________
"Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden."

Geändert von Darkscore (19.09.2015 um 17:02 Uhr).
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