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#1
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Verfallsdatum für TÜV Eintragungen!? Musste ich erschreckender weise in der aktuellen Fighters lesen Geplant ist wohl das Umbauten die einmal im Schein stehen nicht mehr unbegrenzt drinn bleiben sondern alle 2 Jahre erneuert werden müssen. Um die sache mit dem einen Lieblingstüver (blind, taub und viel Verständnissfür Motorradfahrer) der sonst immer alles selbstgebaute einträgt zu umgehen Muss dann auch regelmäßig der Prüfer gewechselt werden und erst nach 6 Jahren darf der nette Onkel wieder ran. Wenn ich an die Kosten denk wird mir schlecht Weil dann alle 2 Jahre HU AU und sämmtliche Eintragungen nochmal bezahlt werden dürfen. Anbauteile mit EG Zulassung (E Nummer) oder ABE sind davon nicht betroffen. Habt ihr davon schon gehört?
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell |
#2
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AW: Verfallsdatum für TÜV Eintragungen!?
@ Andre, schau mal aufs Datum der Zeitschrift 01.04.2013 Gruß Jürgen |
#3
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AW: Verfallsdatum für TÜV Eintragungen!?
Täträtätättäääääää der Kandidat hat 100 Gummipunkte ab 102 gibts n Keks Ausgabe vom April
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell |
#4
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AW: Verfallsdatum für TÜV Eintragungen!?
noch lacht ihr darüber
__________________ "Wer nichts für andere tut, tut nichts für sich." |
#5
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AW: Verfallsdatum für TÜV Eintragungen!? Bis mir das Datum auffiel hab ich da ernsthaft drüber nachgedacht Aber als ich im Netz nichts weiter drüber gefunden hatte hats dann Klick gemacht
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell |
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