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Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen London hat seit Jahren ein Problem mit kriminellen Rollerfahrern, die vor allem Fußgänger berauben. Die Polizei greift seit einiger Zeit zu drastischen Mitteln, um die Täter zu stoppen und "takkontet" sie. Hier mal der Bericht und das passende Video dazu. https://www.focus.de/panorama/welt/t...d_9973120.html Na hart an der Grenze oder doch gerechtfertigt. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Autsch - Harte Maßnahme..... Zum Teil gerechtfertigt, so werden die Krininellen gestoppt. Allerdings will ich niemals dann verwechselt werden, wenn sowas Alltag wird. Auf der anderen Seite hat die Polizei sonst auch kaum eine Chance ein Roller/Motorrad zu stoppen. Zweiräder sind da im Vorteil, zumindest wenn der Fahrer sein Fahrzeug beherrscht Nachdenklich das macht.... |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Nun ja sie nutzen sogar Nagelbänder. :teufel: Ich find nur klasse das sie für die Beamten sogar nen eigenen Begriff haben "Kontakter".;) |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Ich hab mal auf YT Videos gesehen wie brutal diese Rollerbanden vorgehen, daher würde ich sagen, dass es gerechtfertigt ist. Natürlich besteht immer die Chance, dass sie sich an einem Unschuldigen vergreifen, aber dafür muss schon viel zusammenkommen, denke ich. DENN: -Die sitzen immer zu zweit auf den Rollern, wenn sie losschlagen wollen, um Motorräder zu klauen. -Der Roller hat dann auch in dem Fall kein Kennzeichen. Die Typen agieren viel zu schnell, um da auf "sanfte" Methoden zurück zu greifen. Ich vermute aber mal, dass es sowas in der Art in unserem Land nicht geben wird. Die Chancen, dass es sich hierbei um Nicht-Einheimische handeln könnte, die dann wiederum mit einer Gegenklage in Richting Nazitum kommen würden, wäre viel zu groß! Sorry, für die deutlichen Worte, aber so sehe ich das nun mal. Das sind dann aber auch die Momente, wo ich mich freue, dass ich nur ne alte Gurke fahre, die es wie Sand am Meer gibt und kein Dieb jemals speziell drauf anspringt. Aber natürlich ist das keine Garantie!!! Was würde denn unsere Fachfrau (Justitia) dazu sagen? |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Es gibt bei uns keine Strafverfolgung um jeden Preis. Und das kann ich als Teil des "Ermittlungssystems" voll tragen. Dafür hat sich schon zu oft der Spruch bewahrheitet, dass wir sie irgendwann alle bekommen. Dann lieber einen Tag später als so. Ich persönlich wünsche mir so etwas hier nicht. Edit: Vielleicht noch als persönliche Anmerkung. Verfolgt man einen Straftäter, dann kommt es gelegentlich vor, dass man eine Art Jagdfieber entwickelt. Dann rast nicht nur der Täter mit 140 durch die Stadt sondern auch man selbst. Hin und wieder (selten aber doch zu oft) wird dann eben das unbeteiligte Kind überfahren. Oder es kommt zum Unfall und die Streifenwagenbesatzung geht drauf. Oder der Täter stirbt. Hintergrund ist meistens eine Straftat. Sonst wäre es nicht zur Verfolgungsfahrt gekommen. Rechtlich gerechtfertigt sind diese Fahrten also meistens dem Grunde nach. In ihrem Umfang überschreitet man dann einfach die Verhältnismäßigkeit. Es macht keinen Sinn selbst einen Mörder derartig zu verfolgen. Dadurch wird keine Straftat ungeschehen gemacht. Ich war selbst einmal an einer Verfolgungsfahrt involviert bei der letztlich der junge Kerl auf seinem Roller tödlich verunglückte. Er rutschte aus und knallte mit dem Kopf ohne Helm gegen den Bordstein. Vielleicht hat mich dieses Erlebnis geprägt. Natürlich sind das Straftäter. Natürlich gibt es Opfer auf der anderen Seite. Natürlich verliert der Staat auch mal und ist in manchen Bereichen machtlos bzw. erscheint so. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Mir wäre das hier (in Deutschland) auch so in dem Umfang nicht bekannt. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Nein in Deutschland muss man sich im zweifel erst ernsthaft verletzen lassen bevor man handeln darf. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Ich wüsste nicht, wie ich es mit meinem Gewissen vereinbaren sollte wenn der Kradfahrer bei der Aktion stirbt oder anschließend sein Leben im Rollstuhl verbringt. Wie schon gesagt. Strafverfolgung ja. Aber nicht um jeden Preis. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Zitat:
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AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Nun ja so falsch ist die Aussage nicht, vielleicht provokant das geb ich zu. Ich kenne den einen oder anderen Polizisten und war auch selbst schon in einer Situation in der man sich verteidigen musste, in Deutschland macht man sich doch oft mehr sorgen um Verbrecher als um die Opfer, die sind schnell vergessen. In dem Beispiel hier reden wir teilweise von Raub mit Einsatz von Waffen, im Video sieht man zum teil Pistolen, Macheten und Axte. Hätte mich oder jemandem der mir Wichtig ist einer damit bedroht wäre es mir egal was mit ihm passiert, da bin ich ganz ehrlich, wir reden hier nicht von einem einfachen Taschendieb, das sind anscheinend organisierte Banden und wer sagt das einer nicht mal aus "versehen" seine Waffe auch benutzt. Da sag ich dir ganz deutlich lieber sitzt so einer im Rollstuhl als ein Unschuldiger. Einzig die Teilweise bei der Aktion beteiligten Zivilisten sehe ich kritisch. Vielleicht wäre es für die Staatskasse der Engländer billiger wen man sie einfach mit Gummigeschossen von den Rollern holen würde, da bleiben die Streifen wenigstens heile. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Ich kenne auch den ein oder anderen Polizisten. Was heisst das schon? :) Ich bin jetzt ein paar Jahre im Strafrecht unterwegs und denke, dass ich da ein wenig mehr Ahnung habe als du. Insofern glaub mir ruhig wenn ich dir sage, dass deine Aussage falsch ist. Deine Begründung dann überdies auch. Weder kannst du mit "dir ist es egal, wenn xy so etwas passiert" belegen, dass man in Deutschland zuerst selbst verletzen lassen muss. Das belegt nur, dass es dir egal ist und nicht, dass man verletzt werden muss. Noch taugt das Beispiel "lieber er als ich" dazu. Notwehr gestattet dir eine Verteidigung. Auch gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff. Eine Verletzung des sich Wehrenden ist nicht nötig. Insofern verstehe ich auch schon nicht, wie du jetzt hier überhaupt die Notwehr ins Spiel bringst? Es geht in dem Artikel doch um die Verfolgung derartiger Täter durch Ermittlungsbehörden. Oder habe ich das missverstanden? Wo siehst du in dem Video die von dir genannten Waffen? Zur Lage in Deutschland: Die ist wohl nicht so arg verschieden von dem , was wir in dem Video sehen. Auch hier ist es nicht perse verboten einen Kradfahrer zu verfolgen oder gar zu rammen. Vielleicht ist man sich hierzulande aber der enormen Gefährlichkeiten eher bewusst. Es klingt für mich gar zynisch wenn behauptet wird, dass Verfolgungsfahrten so sicher und ohne große Personenschäden beendet werden können. Wie will man das kontrollieren wenn man einen Zweiradfahrer vom Krad rammt? Insofern wird bei uns der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weiter oberstes Gebot sein. Die schwere der Tat bestimmt auch die Härte des staatlichen Vorgehens. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Das ist aber ein anderes Video als das von dir verlinkte. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Und weiter ist es deshalb nicht war? Ich lese hat nicht nur aus einer Quelle und kenne nicht jeden Beitrag auswendig und das geschriebene war aus meinem Gedächtnis. Da hatte ich wohl ein wenig mehr Ahnung vom Therme aber Google steht ja jedem zur Verfügung. |
AW: Londoner Polizisten erhalten Erlaubnis Rollerfahrer zu rammen Nein, deshalb passt es in die Kerbe deiner Argumentation. Da wird irgendetwas behauptet. Passt entweder nicht zum Thema oder ist ein ganz anderer Sachverhalt. Alles in einen Sack, Knüppel drauf und gut ist eben nicht rechtsstaatlich. Wenn wir darüber sprechen, ob eine Aktion der Polizei gerechtfertigt ist, dann beurteilen wir sie anhand der konkreten Lage. Dem konkreten Sachverhalt. Da ist es dann nicht unerheblich welche Lage vorliegt. Wie ich dir schon vorher mit der Verhältnismäßigkeit nahebringen wollte. Die in deinem verlinkten "dem Video" gezeigten Personen sind nicht bewaffnet. Zumindest kann ich da nichts sehen. Was heisst, dass eine ganz andere Situation vorliegt und sich das Vorgehen entsprechend anzupassen hat. Nur weil jemand auf einem Roller sitzt und vorher etwas böses gemacht hat heisst das nicht, dass man ihn einfach immer umrammen kann und sollte. Soll ich jetzt irgendein Hinrichtungsvideo ergoogeln und dann was dazu sagen ob er weggerammt werden sollte? :eek: Und wie deine Notwehrlage ins Spiel kommt und die Beispiele hier die Behauptung belegen, dass man zuerst verletzt werden muss und ich falsch liege wüsste ich noch immer gerne ;) |
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