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Jürgen 27.12.2011 15:38

Gerichtsurteil < Raser
 
Raser verliert sein Vorfahrtsrecht
Wer nach links in eine Seitenstraße abbiegen will, muss zunächst den Gegenverkehr durch fahren lassen. Dabei muss er auch damit rechnen, dass der Gegenverkehr möglicherweise etwas schneller als die erlaubte Geschwindigkeit fährt, also zum Beispiel mit 60 km/h statt erlaubter 50 km/h.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, wo jemand nach links abbog, weil für ihn die Gegenfahrbahn frei war. Als er schon die Hälfte der anderen Fahrspur überquert hatte, kam der andere Verkehrsteilnehmer mit seinem Motorrad. Der Motorradfahrer fuhr statt erlaubter 50 km/h mit einer Geschwindigkeit, die der Sachverständige mit bis zu 133 km/h ermittelt hat. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Er berief sich auf sein Vorfahrtsrecht und verlangte Schadensersatz.
Das Gericht hat - wie schon andere Gerichte vor ihm - eindeutig dahin entschieden, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 100 % das Vorfahrtsrecht verloren geht. Mit einem so grob verkehrswidrigen Verhalten braucht man nicht zu rechnen.
(OLG Saarbrücken, 3 U 103/02

Jürgen 27.12.2011 17:59

AW: Gerichtsurteil < Raser
 
Zitat:

Zitat von corvus-berlin (Beitrag 60014)
Erzwingen der Vorfahrt

wäre das gewissermaßen und ist ja schon mit §1 nicht kompatibel,
sozusagen.

Viele Grüße Olaf

Ja nur in dem Fall hat der Motorradfahrer mit seiner überhöhten
Geschwindigkeit die Vorfahrt erzwungen ... ;);)

Gruß Jürgen :cool:

Bikerboy007 27.12.2011 19:59

AW: Gerichtsurteil < Raser
 
Die Ortsraser :-)

Jürgen 27.12.2011 20:16

AW: Gerichtsurteil < Raser
 
Zitat:

Zitat von Bikerboy007 (Beitrag 60034)
Die Ortsraser :-)

nei ich würde sagen auch die 60iger und 70iger Zone ... ;)
Wenn da ein Gutachter die entsprechenden Schlüsse zieht
hast du die A-Karte... :D

Gruß Jürgen :cool:

Jason 28.12.2011 08:10

AW: Gerichtsurteil < Raser
 
Wie dreist ... 133km/h ermittlet und dann noch große Fresse !! Ich kann nur mit dem Kopf schutteln.


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