Gerichtsurteil < Garage Stellt euch gut mit den Nachbarn :D:D Benutzt ein Biker eine Garage, so kann die Nutzung zwischen 22 und 6 Uhr untersagt werden, wenn An- und Abfahrt nur mit lauten Motor- und Schließgeräuschen der Garagentür möglich ist (OLG Düsseldorf 5 Ss Owi 56/91) |
AW: Gerichtsurteil < Garage leider hab ich keine Garage. Aber das Urteil ist schon sehr merkwürdig. Wie vom Typ 1. April. Wo liesst du die Urteile eigentlich nach? Ach ja, Gerichtsurteil < Garage Wofür steht eigentlicht das "<" Zeichen im Titel ? |
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nachzulesen zB. hier ... Homepage Motorradfreunde Unterland - Urteile Habe aber noch andere Quellen ... Gruß Jürgen :cool: |
AW: Gerichtsurteil < Garage Hi, ja ich hatte sowas letztens auch. Wollte mit eine Wohnung ansehen, mit Garage. Bin dahin und was sticht mir direkt am Anfang der Straße ins Auge, das schicke Schild "Einfahrt für Motorräder verboten". Wie soll ich dann zu meiner Garage kommen? 500m schieben oder was? lg bea |
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da gibt es aber auch für Anlieger eine Sonderreglung ... ;);) Solltest du vorher abklären ..... Polizei/ Ordnungsamt....;) Lieben Gruß Jürgen :cool: |
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Da wird es jemand Übertrieben haben .... bei Höherer Drehzahl 5 Min Warmlaufen lassen und nachher als Krönung noch die Tür zu schmeißen ;);) Wenn es geht im Hinterhof, das alle gerade im Bett stehen ;);) Gruß Jürgen :cool: |
AW: Gerichtsurteil < Garage Wie Feryl, hab ich mich auch gefragt ob das jetzt ausschließlich für Motorräder gilt, oder muss ein Autofahrer darauf auch achten ? |
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