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Jürgen 30.12.2011 17:55

Gerichtsurteil < Garage
 
Stellt euch gut mit den Nachbarn :D:D

Benutzt ein Biker eine Garage, so kann die Nutzung zwischen 22 und 6 Uhr untersagt werden, wenn An- und Abfahrt nur mit lauten Motor- und Schließgeräuschen der Garagentür möglich ist
(OLG Düsseldorf 5 Ss Owi 56/91)

tobi-tj 30.12.2011 20:38

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
leider hab ich keine Garage. Aber das Urteil ist schon sehr merkwürdig.
Wie vom Typ 1. April. Wo liesst du die Urteile eigentlich nach?

Ach ja, Gerichtsurteil < Garage
Wofür steht eigentlicht das "<" Zeichen im Titel ?

Jürgen 30.12.2011 20:59

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
Zitat:

Zitat von tobi-tj (Beitrag 60350)
leider hab ich keine Garage. Aber das Urteil ist schon sehr merkwürdig.
Wie vom Typ 1. April. Wo liesst du die Urteile eigentlich nach?

Ach ja, Gerichtsurteil < Garage
Wofür steht eigentlicht das "<" Zeichen im Titel ?

Hallo Tobias, das "< " nehme ich sozusagen als Betreff ;);)
nachzulesen zB. hier ... Homepage Motorradfreunde Unterland - Urteile

Habe aber noch andere Quellen ... Gruß Jürgen :cool:

Isabella74 01.01.2012 14:08

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
Hi,
ja ich hatte sowas letztens auch. Wollte mit eine Wohnung ansehen, mit Garage. Bin dahin und was sticht mir direkt am Anfang der Straße ins Auge, das schicke Schild "Einfahrt für Motorräder verboten". Wie soll ich dann zu meiner Garage kommen? 500m schieben oder was?

lg
bea

Jürgen 01.01.2012 14:27

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
Zitat:

Zitat von Isabella74 (Beitrag 60475)
Hi,
ja ich hatte sowas letztens auch. Wollte mit eine Wohnung ansehen, mit Garage. Bin dahin und was sticht mir direkt am Anfang der Straße ins Auge, das schicke Schild "Einfahrt für Motorräder verboten". Wie soll ich dann zu meiner Garage kommen? 500m schieben oder was?

lg
bea

Hey Bea, es handelt sich ja wahrscheinlich um ein Motorrad/ Verbotsschild
da gibt es aber auch für Anlieger eine Sonderreglung ... ;);)
Solltest du vorher abklären ..... Polizei/ Ordnungsamt....;)

Lieben Gruß Jürgen :cool:

Feryl 01.01.2012 16:52

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
Zitat:

Zitat von Opa (Beitrag 60343)
wenn An- und Abfahrt nur mit lauten Motor- und Schließgeräuschen der Garagentür möglich ist
(OLG Düsseldorf 5 Ss Owi 56/91)

Das würde ja auch eine Garage fürs Auto betreffen, kann man dem dann auch die Nutzung untersagen? Ein Auto könnte ja auch einen lauten Motor haben. Finde ich mal wieder Grenzwertig ... wie werden denn laute Motorgeräusche definiert??

Jürgen 01.01.2012 17:02

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
Zitat:

Zitat von Feryl (Beitrag 60488)
Das würde ja auch eine Garage fürs Auto betreffen, kann man dem dann auch die Nutzung untersagen? Ein Auto könnte ja auch einen lauten Motor haben. Finde ich mal wieder Grenzwertig ... wie werden denn laute Motorgeräusche definiert??

Ich schätze mal das dieses Urteil speziell auf einen Fall zugeschnitten ist ... ;)

Da wird es jemand Übertrieben haben .... bei Höherer Drehzahl 5 Min Warmlaufen lassen und nachher als Krönung noch die Tür zu schmeißen ;);)

Wenn es geht im Hinterhof, das alle gerade im Bett stehen ;);)

Gruß Jürgen :cool:

Hahni 06.01.2012 09:42

AW: Gerichtsurteil < Garage
 
Wie Feryl, hab ich mich auch gefragt ob das jetzt ausschließlich für Motorräder gilt, oder muss ein Autofahrer darauf auch achten ?


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