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Olaus 15.05.2015 18:14

Quali für A wenn bereits A2 seit 1994 ?
 
Hallo zusammen !

Kann mir jemand einen Tip geben ?

Seit 1994 besitze Ich Schein A2 (ehemals 34 PS Klausel). Bin vor ca 20 Jahren einige Jahre saisonbedingt gedrosselt gefahren. Gegenwärtig würde Ich gerne wieder fahren und zwar offen.

Was ist mit Sicht auf diese Vorraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben um ein offenes Krad zu fahren ?

Daher was muss Ich zwingend tun ? ( Rennerei Papier etc. )

Danke für eure Tips !

Forster 15.05.2015 18:27

AW: Quali für A wenn bereits A2 seit 1994 ?
 
Ich denke, du darfst ohne weiteres offen fahren. Die Regel mit aufsteigen mit Prüfung gibt es doch erst seit 2013. Davor war man für 2 Jahre nur auf A2 unterwegs und ist automatisch aufgestiegen. Oder man war schon 25, dann hat man direkt offen gehabt.

Elch93 15.05.2015 18:42

AW: Quali für A wenn bereits A2 seit 1994 ?
 
Dein alter A beschränkt wurde nach zwei Jahren automatisch zum A. Damit darfst du seit zwei Jahre nach deiner Prüfung vergangen sind offen fahren. Gesetzlich gibt es keine Beschränkungen mehr für dich. (Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr)

Empfehlen würde ich dir (da es dir ja scheinbar an Fahrpraxis mangelt) nicht gleich ein 200PS Krad zu kaufen und eher im "kleineren" Sektor einzusteigen.

RollingAnja 16.05.2015 10:27

AW: Quali für A wenn bereits A2 seit 1994 ?
 
Du solltest dir aber den Führerschein umschreiben lassen in dem bestimmt noch die Beschränkung steht. War bei meinem Mann auch so und er hat dann einen neuen Führerschein beantragt in dem dann der offene Schein stand. Ob es zwingend nötig ist weiß ich nicht macht aber vieles leichter. Vor allem wenn du beim Händler Probe fahren möchtest. Nur eine Empfehlung, ob es wirklich Pflicht ist weiß ich nicht.

ichdereric 16.05.2015 10:38

AW: Quali für A wenn bereits A2 seit 1994 ?
 
Du darfst seit 1996 offen Motorrad fahren. Schäm Dich!!!:D:D;)

Da man "damals" noch auf den sogenannten "1er" umschreiben mußte, empfehle ich ebenfalls, auf den Kartenführerschein umzustellen. Außer Du möchtest in einer Polizeikontrolle mit einem jungen Polizisten Gesetze klären, die es gab, als er noch im Sandkasten spielte. ;)

Bei der Umschreibung aufpassen, daß vorallem die Klassen über 3,5 t (C1E, und CE bis 18,5t bis zum 50gen Lebensjahr) aus dem alten "3er" berücksichtigt werden.


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