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Motorradanhänger und B Führerschein Vielleicht kann mir da einer etwas auf die Sprünge helfen ob ich die Sache richtig verstanden habe.:brille: Bin bis jetzt immer nur Anhänger mit einem Motorrad gefahren und da bin ich immer unter 750kg geblieben. Auto Im Schein: Leermasse 1482kg (tech. zugl. Gesamtmasse 1973kg) Angabe Hersteller: max. zuläs. Gespanngewicht 3560kg Motoräder Leermasse 2x 252kg (tech. zugl. Gesamtmasse 2x 460kg) Beispiel Hänger (Angaben von der Homepage) Gesamtgewicht 1300kg (wird tech. zugl. Gesamtmasse sein) Nutzlast 880kg (bedeutet der Anhänger wiegt 420kg) Also die 750kgRegelung mal außer Acht gelassen, ich darf mit dem normalen B ein Gespann fahren das unter 3500kg liegt, wobei der Anhänger + Ladung nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf. Das würde in meinem Fall bedeuten die Abhängelast darf die 1482kg nicht überschreiten. Ich rechne also so: 2x252kg + 420kg + 1482kg + Gepäck = 2406kg + Gepäck Passt das oder hab ich da einen Denkfehler drin?:rolleyes: Ach und ergänzend muss ich noch sagen der B Schein ist aus dem Jahr 2000. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Boah so viele Zahlen ;) Als erstes schaue ich immer in den Fahrzeugschein........da steht die Anhängelast ungebremst und gebremst drinne, die darfst du bis zu10% überschreiten........ ohne Ärger zu bekommen. Der Anhänger darf 1300 Kg mit den Krads wiegen........macht ein Gesamtgewicht Auto.....inkl. Gepäck 1972 Kg ........von 3273 Kg.......... Da dein Auto schon ein Leergewicht von 1482 Kg hat.......gehe ich davon aus das der die 1300Kg schleppen darf.........wenn ja.......ist alles gut ;) |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Also, daß die zul. GM des Anhängers nicht höher sein darf als die Leer-M des Zugfahrzeuges gilt nicht mehr (aber schön, daß Du es Dir gemerkt hast...;)). Es gilt nur noch: Entweder zul.GM des Anhängers bis 750 kg, oder wenn die zul.GM des Anhängers über 750kg: zul.GM/Anhänger + zul.GM/Zugfahrzeug = nicht über 3,5 t Dein Beispiel: 1300 kg + 1973 kg = 3273 kg Du darfst also mit B den Anhänger mit Deinem Zugfahrzeug ziehen. Ich hoffe Du kannst kg in t umrechnen...;) |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Ich hasse den Fahrzeugschein bis man da was findet Horror. Gebremst 1600kg /Ungebremst 740kg. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Eric nein aber da habe ich ja schon mal ne neue Thread Idee, "Wieviel t sind 3273kg" :D :D :teufel: Heist das der Anhänger darf auch schwerer sein wie das Auto solange man die 3,5t nicht erreicht? Da es diesen Hänger auch als 1500er Version gibt. Wobei da ist ja die GM auch wieder kleiner da ja die Leermasse nicht mehr berücksichtigt wird. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Ach ja, wenn Dein Anhänger 1300 kg schwer sein darf, und Du die zwei Motorräder mitnimmst, mußt Du nur 2x 252 kg rechnen, also 504 kg. Das zur Leermasse des Anhänger adiert, und dann sollten die 1300 kg nicht überschritten sein. Hat aber nix mit Deinem Führerschein zu tun, sondern mit den technischen Bedingungen des Anhängers. Dein Beispiel: 504 kg + 420 kg = 924 kg Kannst also theoretisch noch 376 kg Gepäck aufladen. Aber dann zieht Dein Auto nicht mehr richtig. Wenn Du die zul.GM des Anhängers voll ausnützen willst, gehört der Anhänger an einen Transporter mit ordentlich Power. Aber dann darfst Du ihn nicht mehr fahren. Ich würde Gepäck, so weit es geht, im Zugfahrzeug verstauen. Dann quält sich der Motor nicht so, und verbraucht auch nicht so viel. Ich geh etz mal von nem normalen Mittelklasse-PKW aus, und der ist mit gut 900 kg mehr als beschäftigt. Darf das Zugfahrzeug das auch ziehen? Ja, wenn Du als Anhängelast mindestens diese Zahl im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges stehen hast. Es wird unterschieden, ob gebremst, oder ungebremst. Schau in die Sparte "gebremst". |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein Gepäck kommt ins Auto, Hänger ist rein für die Bikes. Zur frage ob ich ziehen darf, da hatte ich schon was zu geschrieben: Zitat:
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
Den im Schein stehen gebremst bei mir ja mehr als die Leermasse. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein Es geht bei dem 1500er Hänger weniger um das Gewicht falls du das meinst, mit dem was willst du alles mitnehmen, die Bikes sind sehr breit da will ich nur für den Notfall wissen ob ich auch den etwas breiteren Hänger nehmen könnte. Aber danke deiner Ausführung, bin ich jetzt schlauer und muss mir dann keine Sorgen machen, danke dafür. ;) |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Kein Ding... Aber wenn Du den Anhänger noch nicht hast, dann probier das Beladen erst mal beim Händler. Ich hab auch die Erfahrung gemacht, daß die Verzurrpunkte unterschiedlich sein können. Daher klären, ob es für Eure Motorräder paßt, ohne etwas wegschrauben zu müssen, und ohne, daß ein Ständer auf dem Radkasten aufliegt. Das ist besonders beschissen... |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Ronin, für alle Anhänger über 750kg brauchst Du aber Klasse BE. Mit B kannst Du nur die 750kg Hüpferle fahren. Wenn's preislich und Führerscheintechnisch passt, dann würde ich, ehrlich gesagt. Einen Hänger mit normaler Ladefläche nehmen und den entsprechend zum Motorradhänger aufrüsten. Mit Vorderradwippe, evtl. noch ne Schiene, was aber mit Wippe vermutlich nicht mehr nötig ist. Und die Verzurrpunkte kann man dann selbst an die passenden Stellen montieren. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein Moin, also nun möchte ich,als angehender Fahrlehrer auch meinen Senf dazu geben.[emoji4] Mit nur B darf man Kombinationen aus Zugfahrzeug + Anhänger fahren bis zu einem max Gewicht von 3,5 to. Sollte das nicht reichen kann man den B96 machen und darf dann eine Kombination bis max 4,250 to fahren. Darüber hilft nur noch BE, den hiermit darfst Du Anhänger bis zu einer zGG von 3,5 to ziehen. Wenn Dein Zugfahrzeug den die 3,5to ziehen darf. Also z.B BMW X5 mit großem Pferdeanhänger und zwei Gäule drauf geht nur mit BE. Also wenn es Technisch zugelassen ist, darfst Du den 1.5to Hänger ziehen wenn Du in der Gesamt Masse der Fahrzeugekombination in den 3.5to bleibst. Gruß Matthias Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein Und da Führerscheinregelungen offensichtlich nicht genug Titten haben, um beachtet zu werden, hier noch mal zum Nachlesen:D:D:D:D:D: Führerschein-Klassen | TÜV SÜD GRUPPE Ach ja, ich finde die Aufstellung vom TÜV sehr übersichtlich. Zu finden ist es unter der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §6. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Ja, ja die Sache mit den bis zu 0.75 to Anhänger habe ich nicht erwähnt,weil es ja um ein 1,3 bzw 1,5 to Anhänger ging. Und ich muss mir darum auch keine Gedanken machen, da ich mit A und CE schon fast alles fahren darf, privat. Da beim CE zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden wird. Für gewerblich braucht man noch die Schlüsselzahl 95 was die Grundqulifikation zum Kraftfahrer bedeutet. Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Ups... dann möchte ich mich hiermit für meine nachlässige Aufmerksamkeit und meinen uralten Wissensstand entschuldigen. Als einer der letzten mit Klasse 3 und später mit C/CE habe ich mir immer nur Gedanken über die "technische Zulässigkeit" gemacht. ;) Kurios: Hätte ich nur Klasse C und nicht auch CE gemacht, hätte ich an einen 7,5to LKW mehr anhängen dürfen, als einen Großen... :verbluefft: |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
Bei CE unterscheidet man übrigens nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung. CE geht nur noch mit Fahrerkarte (außer Ausnahmen nach§ 18 FPersV) , das bedeutet, nur noch gewerblich. Privat kannst grad noch bis 750 kg fahren. Wie gesagt: Viel Spaß beim Pauken! :D |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Fahrerlaubnisverordnung - ein tolles Wort :D |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/ Gruß Jürgen :cool: |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Ich hab schon gedacht Bredi is uns abhanden gekommen [emoji106]🏼 |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Sry für OT (oder vielleicht ja doch nicht so OT) Wie ist das denn mit den Zahlen bei den Klassen? Ich hab C1E die 95 und (10.09.2014) Bei CE steht aber 79 und 95, letzteres auch wieder mit dem Datum. Die 79 verstehe ich so, das ich ein LKW bis 12t fahren darf, wenn er über 3 oder weniger Achsen verfügt. Bei C1 dann noch die 171. Was darf ich denn nun alles fahren und was nicht. Hatte mal bei ner Spedition gearbeitet, wir haben mit 7,5t Möbel für Hermes ausgeliefert. Mein Disponent meinte ich dürfte auch den aufgelasteten LKW mit 9t fahren. Am besten schaut mal hier drüber: http://www.forum-motorrad.net/member...9858306590.jpg |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein @Taxidriver: Der Drops mit dem Anhänger is doch (hoffentlich) gelutscht. Da geht doch a bisserl OT, oder? Also: -Du durftest bis 10.09.14 gewerblich einen Zug mit einem Zugfahrzeug bis 7,5 t (Deswegen sind das immer 7,49er, oder abgelastete 818er) fahren (Schlüsselzahl 95) -Da du einen umgeschriebenen 3er Führerschein hast, durftest Du nicht nur den herkömmlichen C1E-Zug, der bis 12t zul.GM geht, fahren, sondern so wie im alten 3er Führerschein einen 18,75 t Zug (resultiert daraus, daß der Anhänger das 1,5fache des Zugfahrzeuges haben darf, bei einer durchgehenden Bremsanlage.). Da das seit 1999 unter CE fällt (weil über 12t) steht da eben CE. Und dank der Schlüsselzahl 95 ebenfalls gewerblich. Und fahr bitte niemals ein Einzelfzg mit 12 t!!! (So wie Du es geschildert hast...) Du hast den Schein für ein Zugfahrzeug bis 7,5 t, nicht mehr! Solltest Du über 50 sein, fällt die Ausnutzung von CE weg, weil Du dafür Attest vom Hausarzt und Augenarzt bräuchtest. Die 171 bedeutet, daß Du einen Bus der Klasse D1 fahren darfst, ABER ohne Fahrgäste. Dies würde alles gelten, wenn Du Deine Erlaubnis der gewerblichen Nutzung nicht verfallen hättest lassen. Summasumarum gesagt: Da Deine Erlaubnis gewerblich zu fahren, abgelaufen ist, darfst Du ausschließlich noch ein Einzelfzg bis 7,5t für private Zwecke fahren, z.B. Deinen Umzug. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Wenn wir jetzt schon mal etwas OT sind und weil ich keinen neuen Fred erschaffen will schmeiß ich meine zwei Fragen mal hier mit rein: Da ich "nur" den B habe und garantiert auf lange Sicht irgendwann mal mein Krad auf einem Hänger transportieren möchte (auch weil hier schon wieder Schnee liegt und in der alten Heimat nicht), mache ich mir so meine Gedanken. Frage 1: Da mein Krad bzw. das schwerere der zwei (hihi ich hab zwei :)) ja "nur" 250kg auf die Wage bringt, sollte es mir eigentlich möglich sein, es auf einem "kleinen" Hänger zu transportieren (dafon haben wir noch ein paar rumstehen) ohen die Zulässige Gesamtmasse zu überschreiten. Ist es legal da einfach eine selbstgebaute Halterung (demontierbar) drauf zu schrauben um das Krad zu transportieren oder müsste ich da zur Einzelabnahme? Frage 2: (geht im Wesentlichen an Eric) was muss man für den BE so grob über den Daumen an Zeit bzw. Stunden veranschlagen? Übung habe ich bereits und könnte ich auch noch viel mehr bekommen (auf privaten Grundstücken bzw. auf gesperrten Waldwegen versteht sich). Aber gibt es da auch wieder Pflichtstunden? Theorie gibt es ja keine, wenn ich mich recht entsinne |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein zu 1: Also eine Schiene auf dem Anhänger mußt Du nicht abnehmen lassen. Auch solche Vorderradständer nicht. Weitere Zurrösen auch nicht. Was Du noch vorhast, weiß ich nicht.;) zu 2: 3 Überlandfahrten, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt, zu je 45min, sind Pflicht. Und eine prakt. Prüfung zu 45min, bei der Du entweder ab- oder anhängen mußt. Eine Grundfahrübung wird verlangt: den Anhänger rückwärts in eine Stichstraße nach links fahren. Und natürlich Fahren im öffentlichen Verkehr.;) Was Du an zusätzlichen Übungsstunden brauchst, liegt im Wesentlichen an Dir. Je früher Du Dir das "fahrschultypische" Verhalten wieder angewöhnst, also vor der Ausbildung, desto weniger ist das. I.d.R. eine Übungsstunde zu 45min, um Dich mal fahren zu sehen, und die Grundfahrübung zu machen. |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein "das fahrschultypische Verhalten" :D Ich fürchte das wird das wesentliche Problem |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Der nächste Schritt wird dann erst mal eine Haltevorrichtung zu entwerfen und zu fertigen (hab kein Geld sowas zu kaufen) und ggf meinen Vater einweihen, dass ich Löcher in einen unserer Hänger bohren werde :D |
AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein :D das muss ich mir merken. Ist ein gutes Argument :D Jetzt wo du's sagst, sollte ich vielleicht Alu oder Nirosta anpeilen |
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