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Stefan G. 09.11.2016 09:13

Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Hallo,

ich habe da ein kleines Problem bezüglich der Parksituation. Ich wurde schon mehrfach von verschiedenen Leuten angesprochen, weil ich immer parallel zur Straße parke. Ich erkläre dann, dass meine BMW länger als 2 Meter ist und schonmal gar nicht senkrecht in den markierten Bereich passt. (Habs schon probiert, geht nicht) Beim Querstellen ergäbe sich kein wirklicher Platzvorteil und außerdem ist es schon rein wegen der Sicherheit Unfug nicht parallel zu parken. Erstens weil man nachts das Motorrad nur schwer erkennen kann, da alle reflektierenden Teile nicht mehr parallel zur Straße hin angeordnet sind und zweitens würde man andere Autos treffen, sollte man mal umkippen. (Wenn man parallel parkt fällt man entweder in die Parklücke oder auf die Straße.) Das ist mir leider letzte Woche zum ersten mal passiert, dass mir die Maschine im Stand umkippte.

Nun hat sich ein Autofahrer aber so provokant neben mich gestellt (er muss über die Beifahrertüre raus sein), dass ich ihm gerne eine Nachricht hinterlassen würde, wie die rechtliche Situation aussieht. Dazu suche ich idealerweise nach Urteilen dazu oder zur Not den richtigen Paragraphen der StVO.

Könnt ihr mir weiterhelfen? Bei Google fand ich nur ein recht altes und noch dazu zynisch kommentiertes Urteil, dass mir nicht weiterhilft.

Hier noch ein Bild:
https://www.picflash.org/img/2016/11...annt7RS82F.png

Mopped-Dude 09.11.2016 12:35

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Hallo Stefan !

schau mal hier:

Parken: Gleiche Regeln für Motorräder wie für Autos | autogazette.de

ich Persönlich denke das du Innerhalb der Markierung Parken kannst wie du willst (evtl. nicht entgegen der Fahrtrichtung), immerhin bezahlst du auch Steuern und hast somit auch die gleichen Rechte wie PKW Fahrer. Wo kämen wir denn hin wenn hier das Recht des größeren zählt ?

Beste Grüße,

Eric

Stefan G. 09.11.2016 14:09

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Danke für die Antwort,

also mir geht es nicht darum auf mein Recht zu pochen. Die Parksituation ist bescheiden und ich versuche schon so zu parken, dass ich nicht all zu viel Platz weg nehme. Wenn ich abends mein Bike abdecke fülle ich auch ggf. entstandene Lücken auf.

Ich suche ein Urteil, eine Verordnung oder irgendwas, dass belegt, dass man nicht quer zur Fahrbahn parken darf. (Ja, es wird zumeist geduldet, genau wie das "Durchschlängeln", aber erlaubt ist es eben nicht und auf die Duldung würde ich mich hier nicht verlassen.)

Feli 09.11.2016 14:28

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Hm ist allein schon deshalb auffällig, da der Autofahrer definitiv nicht den Stellplatz mitbenutzen kann, ohne dabei auf dem Gehweg zu parken. Und zwar mit erheblicher Behinderung von Fußgängern. Das allein ist ja schon ein ordentliches Knöllchen wert (sprech da aus Erfahrung ;-) ).

Quer parken würde ich auch nicht. Dann quetscht sich nur wer dahinter und du kommst u.U. nicht mehr vernünftig an dein Bike...

P.S. nach meinem Wissen darfst du nicht über die Parkflächen hinausragen, es sei denn, die Größe deines Fahrzeuges macht es unmöglich, innerhalb der Markierten Flächen zu stehen (Bus, Transporter, zus. Anhänger etc.)
Dein Motorrad macht es möglich, die Begrenzung einzuhalten, wenn du in Fahrtrichtung parkst. Beim Quer-Parken ist das nicht gegeben. Hier würdest du entweder teils den Fußgänger behindern oder den fließenden Verkehr.

Stefan G. 09.11.2016 18:29

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Ich denke der Fahrer möchte mir mit der Aktion was sagen. Wie gesagt: Er muss ja umständlich über die Beifahrerseite raus sein. Also suche ich den Kontakt um die Sache zu erklären.

Bei dem Parkverhalten braucht man zwar nicht zwingend mit Verständnis rechnen, aber man kann es wenigstens versuchen.

Ja, ich parke auch deswegen eher etwas links der markierten Fläche, da ich tatsächlich schon einen Idioten hatte, der meinte sich dann seitlich vor mich zu stellen. (War ein Rollerfahrer) Manche Autofahrer meinen auch, dass ein Motorrad einen unendlich kleinen Wendekreis hat und fahren sehr dicht dran. Wenn das von vorne und hinten passiert hat man verloren.

Mopped-Dude 09.11.2016 18:40

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Nur mal am Rande, könntest du nicht am Gehweg parken, wo es keinen Stört und ein Rollstuhl noch Bequem dran vorbei geht ?

Das wäre mir fürs Bauchgefühl auch lieber an deiner Stelle, wenn dann zb. Mitten in der Nacht mal jemand dein Möppi umsemmelt zb.

Wat bin ich froh am Land zu leben mit einer Großen Garage

Stefan G. 09.11.2016 18:46

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Nein, die Gehwege sind dafür definitiv nicht breit genug. Ich würde nicht einmal ein Fahrrad abstellen.

ichdereric 09.11.2016 19:03

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Also, generell hast Du Dein Moped richtig geparkt. Das Auto steht falsch. Das sind 10 Euro Verwarnungsgeld, weil er sich nicht an die Markierung gehalten hat. Zu finden ist alles über´s Parken in § 12 der StVO. Und Du findest auch viele Grundsatzurteile im Internet.
Ich für meinen Teil würde das Motorrad leicht schräg stellen. Vorderrad zum Bordstein, Hinterrad zur Markierung (Dann kommst auch wieder raus, wenn Dich einer einparkt.). Dein Fahrzeug wird ausreichend gesehen (auch der Rückstrahler, wenn es Deine Plane zuläßt...), es braucht weniger Platz, und es paßt dieser Parker nicht daneben.
Motorrad nicht auf den Gehweg. Ist leider verboten, und wird nur in selten Fällen geduldet, wo Parkplatznot ist, und wo ausreichend Platz zum Vorbeikommen ist.

ichdereric 09.11.2016 19:04

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Und ich denk, sagen wollte der Dir gar nix. Der war nur zu faul zum Laufen...

Stefan G. 09.11.2016 21:12

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
und steigt deswegen lieber umständlich über den Beifahrersitz aus?

ichdereric 09.11.2016 21:22

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Frag ihn, dann bist klüger... ;)

Mopped-Dude 09.11.2016 21:25

AW: Motorrad quer / parallel zur Straße parken, Rechtslage?
 
Zitat:

Zitat von Stefan G. (Beitrag 121808)
und steigt deswegen lieber umständlich über den Beifahrersitz aus?

Da gibt es diese Tage wo man zum Misanthrop werden könnte [emoji43]

vom Unterwegstelefonapparat


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