Motorrad Forum - Diskutiere über Motorräder und mehr

Motorrad Forum - Diskutiere über Motorräder und mehr (https://www.forum-motorrad.net/)
-   Motorrad Allgemein (https://www.forum-motorrad.net/motorrad-allgemein/)
-   -   Frage (https://www.forum-motorrad.net/motorrad-allgemein/995-frage.html)

Dermax 25.11.2009 20:11

Frage
 
Also: ich bin jetzt knapp 15einhalb und möchte mit 16 gerne ein Quad fahren. Meine Frage ist,ob ich das überhaupt darf und wenn ja welche. Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben welche Marke/welches Modell dafür geeignet wäre??

vielen Dank im vorraus

Gruß Dermax

Brezel 25.11.2009 23:31

AW: Frage
 
Dann bräuchstest du die führerscheinklasse "S"........... lohnt sich aber nicht die extra zu machen, zu teuer einzeln...........

Klasse S:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm

Savage 26.11.2009 12:47

AW: Frage
 
Dachte die kann man auch mit M fahren?!

Brezel 26.11.2009 12:59

AW: Frage
 
lese ich da nich raus... was nix heissne muss :D

Klasse M:

ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Savage 26.11.2009 13:07

AW: Frage
 
Ah ok :) dann durfte die ein Kumpel von mir nur fahren, weil er schon B hatte. Hatte gedacht er wäre schon mit 17 oder so gefahren.

Dermax 26.11.2009 13:09

AW: Frage
 
also heißt das, das ich mit 16 ein nur ein Quad fahren darf, das nicht schneller als 45 km/h fährt?? Und wenn es kein Quad ist, wie schnell darf ich dann fahren??

Brezel 26.11.2009 13:09

AW: Frage
 
stimmt bei B bekommst ihn praktisch mit "geschenkt"

Hawkwind 27.11.2009 00:11

AW: Frage
 
Zitat:

Zitat von Dermax (Beitrag 15293)
also heißt das, das ich mit 16 ein nur ein Quad fahren darf, das nicht schneller als 45 km/h fährt?? Und wenn es kein Quad ist, wie schnell darf ich dann fahren??

Ne 125er mit 11kw, gedrosselt auf 80 km/h

http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...klassen.html#M


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:20 Uhr.