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Randalladin 02.10.2021 09:51

Sequenzielle LED Blinker mit Tagfahr/Positionslicht
 
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Hallo zusammen ich habe mir Folgene Blinker bestellt und Montiert: https://youtu.be/k4_pLR6vNh4


Denkt ihr ich bekomme so TÜV ?


Bzw. ich dachte das Tagfahr/Positionslicht geht beim Blinken aus....

Auf dem Bild sieht man die Zulassungsnummern.


Ich habe bei der Dekra auch schon eine Anfrage gestellt, und diese Antwort erhalten:

Leider ist die Kennzeichnung auf Ihren Blinkern nicht ganz korrekt.

Die Kennzeichnungen „11“ und „12“ stehen für die Zulassung als Blinkleuchten.
Die Pfeile zeigen dabei jeweils nach außen.

Die Kennzeichnung „E24“ steht für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde.

Soweit ist alles richtig.

Die Kennzeichnung „50R“ besagt, dass die Leuchten nach der EG – Regel Nr. 50 geprüft wurde – diese befasst sich mit :

Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L
Der Rest der Kennzeichnung „000403“ gibt die Genehmigungsnummer an.
Somit sind diese Leuchten nur (!!) als Blinkleuchten zulässig – die Positionslampen dürfen also nicht verwendet werden.




Ich kann das nicht nachvollziehen, da die Blinker doch eine 50R Prüfnummer haben und ich diesen Auszug bei der Homepage vom Tüv Nord gefunden habe:


Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion („Standlicht“)



Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen.
In diesem Fall gelten folgende abweichende Bedingungen:
  • Die Tagfahrleuchten müssen zusätzlich nach ECE-R 7 oder ECE-R 50 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein.
  • Maximal 2 Begrenzungsleuchten sind zulässig, erforderlichenfalls müssen andere Begrenzungsleuchten abgeklemmt oder entfernt werden.
  • Die Unterkante der leuchtenden Fläche der Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
  • Der Sichtwinkel von Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 45° nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten (5° nach unten ausreichend bei Anbauhöhe weniger als 75 cm) betragen.




Mir stellen sich nun einige Fragen:


Wird das Weiße licht der Blinker jetzt als Tagfahrlicht oder als Positionslicht gezählt ?


Ist die Blinksequenz für euch in Ordnung / Was haltet Ihr davon, dass zwischen den Sequenzen das Weiße Licht an geht?


Ich freue mich auf eure Meinungen zu dem Thema.


Viele Grüße
Randalladin


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