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Winterreifen Sers, ich fahre gerne auch im Winter schon seit vielen Jahren. Nun habe ich eine "neue" Maus (Honda VFR 750 rc36) Ich habe da drei Winterreifen im Ausblick und wollte mal nachfragen ob jemand Erfahrung mit einem der Reifen hat und welcher Empfehlenswerter wäre. Zum einen wäre da vom Reifenwerk Heidenau der K73 160/70-17 69H TL oder der K60 scout 170/60B 17 72T TL Zum anderen wäre da von Avon der Trailrider 170/60 R17 72V Tl Oder von Michelin der 170/60R17 Anakee Wild TL TT Rear 72R und natürlich deren passenden Vorderreifen. Greetz |
AW: Winterreifen Verstehe ich das richtig? Du würdest ernsthaft einen Enduroreifen auf deine VFR schmeissen? Ich hab jetzt mal vorab nicht geprüft, ob und in wie weit bei dem Motorrad eine Reifenbindung besteht, aber der K60 (oder die anderen Typen) auf nem Sporttourer????? Mal davon ab, dass das immer noch kein Winterreifen ist, sondern einfach nur ein Stollenreifen, ABER wie sieht denn das aus?!?!? Mal ohne Quatsch. Ich hab bis dato nur für Roller von echten Winterreifen gehört. Die haben dann (zB) bei Heidenau den Namenszusatz Snowtex und das gibt es für verschiedene Modelle. Doch wie gesagt, wir reden hier von Rollern! Sollte es aber tatsächlich waschechte Winterreifen für Motorräder, nicht Roller, geben, dann kläre man mich auf! Andernfalls bitte ich Enduroreifen nicht mit M+S-Reifen zu verwechseln. |
AW: Winterreifen Es gibt Winterreifen für Motorräder aber nur mit sehr beschränkten Größen und auch Stollenreifen waren als Ersatz für richtige Winterreifen erlaubt eben wegen dem Groben Profil. Das alles ist aber egal weil es keine Winterreifenpflicht mehr gibt für Winterreifen. |
AW: Winterreifen Dass es keine Winterreifenpflicht mehr gibt ist ja bekannt. Ist ja erst dieses Jahr gewesen, dass sie abgeschafft wurde. Der Heidenau K73 Silica ist vermutlich auch was, dass diesem Bild am nächsten kommt. Dennoch, er hat keine offizielle M+S-Zulassung. |
AW: Winterreifen Sers, es handelt sich bei all den von mir vorgestellten Reifen um M&S Reifen aufgrund ihrer Silicia Mischung und azfgrund des Laufprofils (typisches Winterreifen Profil). Es sind also alles echte Winterreifen. Es gibt tatsächlich nur eine paar wenige größen die echte Winterreifen sind mit M&S Kennzeichnung. Aber es gibt sie. Der Michelin reifen allerdings ist wirklich nur ein Enduroreifen mit m&s. Die Heidenau reifen allerdings sind entsprechend Hochkarätig. Denen trau ich auch zu ab 2018 Alpine Reifen zu produzieren. Es ist nicht meine erste Maschine die ich mit Winterreifen ausstatte. Exakt nach diesen Kriterien suche ich mir auch meine Mopeds aus, bzw. das ist mit ein Hauptkriterium. @Ronin Es gibt sehr wohl noch immer eine Winterreifenpflicht, ab 2018 wird das Gesetz sogar noch verschärft das Pneus sogar das Alpin Symbol(Schneeflocke) tragen müssen. Die M&S Kennzeichnung reicht dann nichtmehr aus. Was allerdings nicht für Reifen gilt die bis zu dem Stichtag bereits Hergestellt wurden. |
AW: Winterreifen Zitat:
Winterreifenpflicht besteht weiterhin. Und der K73 hat eine M&S kennzeichnung. |
AW: Winterreifen Was den K73 angeht, hast Du Recht. Aber die Winterreifenpflicht ist passé! https://www.ifz.de/winterreifenpflicht/ |
AW: Winterreifen Zitat:
Ich hab den Para. 2 der stvo mal hier hereinkopiert zum selber Nachlesen. Die Winterreifenpflicht gilt auch für Mofas - Motorräder. Es gibt keine Neue Verordnung.^^ Es gibt Gerüchte und Träume der rechtlichen Auslegung des Gesetzes. Aber diese Gerüchte und Träume sind eben nicht Real ^^ Lasst euch nicht erwischen. Aber es gibt ein Schlupfloch.... "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis - oder Reifglätte...." Das bedeutet: 1.Wenn es trocken ist und keiner dieser Punkte zutrifft darf jeder auch mit Sommerreifen im Winter fahren. Sollte aber 100 Meter vorher um die Kurve im Schatten auch nur 1 qm auf der Strasse sein der mit Reifglätte benetzt ist. Und die Cops das nachweisen dann zahlst dein Bußgeld. 2. Theoretisch sagt das Gesetz nichts über ein Datum aus. Solltealso am 27. Juli aus kuriosen Wetterbedingungen Schnee fallen. Sollte man sein Kfz besser stehen lassen. (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/ EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBI. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. |
AW: Winterreifen Ein Beschluss des Bundestages würde ich nicht als Traum oder Schaum bezeichnen! Hast Du mal geschaut was das für Fahrzeuge sind in den Klassen M und N? Nach dieser Klassifizierung gehören Motorräder und auch Roller der Klasse L an. https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse Es ist ja auch nicht grundsätzlich die Winterreifenpflicht aufgehoben, sondern lediglich für "einspurige Fahrzeuge". |
AW: Winterreifen Sorry, es war natürlich der Bundesrat!!! |
AW: Winterreifen Zitat:
Um es mal explizit zu verdeutlichen. Der Para. 2 der stvo gewährt die Ausnahmen auf die Klassen M2, M3, N2 und N3 das jene auf der Antriebsachse einen M&S haben müssen. Die L Klassen sind nicht von Ausnahmen betroffen da dies sonst explizit im Para. 2 der stvo stehen muss. Und twar explizit aufgelistet als "L1e-L6e" oder aber entsprechend L1e - L5e Da die Anlage XXIX die Klassen ganz Spezifisch auflistet. Was aber nicht bedeutet das alle Klassen aus dieser Anlage gewisse Ausnahmen bekommen. ^^ Sorry aber die Winterreifenpflicht besteht in jedem Fall auch für Mofas - Motorräder + Beiwagen. |
AW: Winterreifen Ist eigentlich nicht schwer zu begreifen was der Para 2 der stvo aussagt man muss nur Lesen können ohne seine Meinung mit zu Interpretieren. Sondern einfach die niedergeschriebenen spezifischen Fakten lesen die explizit dort stehen^^ Das Gesetz ist sogar sehr gut und ohne jeglichen Spielraum für Interpretation niedergeschrieben bis auf die M&S Kennzeichnungspflicht, welche ab 2018 eben spezifiziert wird. ^^ Da fast jeder Reifen mit entsprechendem Profil ein M&S aufdruck haben darf. Was aber nicht bedeutet das jener Reifen dann auch auf Schnee und Eis getestet wurde entsprechend jene Reifen die ein Alpine Symbol aufweisen und explizit auf Schnee und Eis getestet wurden. By the Way das gilt ab nächstes Jahr übrigens dann auch für Autos. Das M&S nichtmehr zulässig sein wird sondern nur noch das Schneeflöckchen. |
AW: Winterreifen Nochmal ein Update zu der Winterreifenpflicht da dieser für viele sehr verwirrend ist. Die neue Verordnung die ab dem 1.06.2017 in Kraft getreten ist besagt das das Alpinesymbol vorhanden sein muss. Mit der Ausnahme von z.B.: Einspurigen Kraftfahrtzeugen also alle Mot. Zweiräder. Das bedeutet das alle Zweiräder keine Reifen mit Alpine Symbol tragen müssen. Was an dem Rest der Winterreifenpflicht nichts ändert. Das heist der Para.2 der stvo gilt für Zweiräder Weiterhin. Also Zweiräder müssen weiterhin M+S Reifen aufgezogen haben wollen sie bei entsprechender Witterung gefahren werden. Sie sind lediglich von der Alpinesymbol Regelung ausgenommen. |
AW: Winterreifen Ich gebe zu es ist äusserst Verwirrend. Da man meinen könnte mit der neuen Verordnung sei die generelle Winterreifenpflicht aufgehoben. Dem ist NICHT so. Macht bitte nicht den Fehler und denkt ihr könntet nun im Winter ohne M+S fahren. Baut ihr einen Unfall wird die Kasko ausgesetzt und die Haftpflicht euch entsprechend in Regress ziehen. Da die neue Verordnung Juristisch ganz klar ohne Interpretationsspielraum zu sehen ist. Nochmal als Warnung für alle fehl Informierten. Die Ausnahme besagt lediglich das Motorräder oder Mofas/Roller von der Neureglung ausgeschlossen sind, der Para 2. der stvo mit seiner M+S Reifenpflicht gilt fpr Zweiräder weiterhin. |
AW: Winterreifen Soll ich jetzt mal ehrlich sein das ist mir so was von scheiß egal, ich fahr bei Bedingungen bei denen Winterreifen erforderlich sind eh kein Motorrad. Na dann viel Spaß beim suchen von Reifen in passender Größe für deinen Bock. |
AW: Winterreifen Nun ja, das Motorrad lasse ich bei entsprechenden Umständen eh stehen und fahr mit dem Roller, DER aber entsprechend gerüstet ist! Denn es ist schon ein Unterschied 100 oder 15 PS zu bewegen! |
AW: Winterreifen Ich habe im im Januar zwei Rollerfahrer erlebt der eine ist bei Raureif ins schlingen geraten, der Andere bei leichten Schneefall unterwegs gewesen. Die gefährden nicht nur sich, sondern auch andere. Finger weg vom Mopped fahren bei schlechter Witterung . |
AW: Winterreifen Ich möchte an der Stelle nur mal anmerken, dass nach Erfahrungen zu den genannten Reifen gefragt wurde und nicht nach einer Grundsatzdiskussion, ob im Winter fahren nun sinnvoll ist oder nicht. |
AW: Winterreifen Und in wie weit hilft da dein Beitrag weiter, los gib deine Erfahrungen preis. Dazu kommt das sich in einem Forum aus einfachen Fragen Diskussionen entwickeln, davon leben Foren und dieses Forum kann das aktuell echt brauchen. Und die Mitglieder hier sind auch keine Beratungsstelle für Leute die mit Google nicht umgehen können und denen der Anstand fehlt sich hier mal ordentlich vorzustellen, im entsprechenden Bereich des Forums. Es gibt wie gesagt kaum Reifen in gängigen Größen (lohnt nicht) schon gar nicht für eine HONDA VFR750F, Typ RC 36 mit Reifen in 120/70ZR17 TL & 170/60ZR17 TL, heißt es müssen zusätzlich passende Felgen und eine entsprechende Eintragung her.Also wen der Threadersteller das nicht will brauchen wir hier nicht diskutieren. |
AW: Winterreifen Zitat:
@Ronin Diskussionen sind Wichtig, Grundsatz Diskusionen aber hingegen führen immer zu "Meine Meinung - Deine Meinung" Diskrepanzen. Und damit zu "Interkultureller" Inkompetenz, und damit wiederum schnell zu "Lagerbildung" und Spekulationen über Fähigkeiten von Personen. (siehe: Spekulation über meine Fähigkeit Google zu benutzen) Richtig ich hatte mich noch nicht Vorgestellt. Die Priorität evtl. Erfahrungen/Meinungen über genannte Reifen zu bekommen war geprägt von Temporaler Valenz. Da der rhetorische Wind der hier im Forum weht allerdings leicht auf debattierende Konfrontation gepolt ist statt auf sachdienlicher thematik Diskussion. Sollte sich die Frage gestellt werden woran das wohl liegt das dieses Forum hier "dringend" Diskussionen benötigt. Die Antwort läge mir schon in den Fingern aber ich denke wer zw. den Zeilen lesen kann ohne dabei fehl zu Interpretieren, dem erscheint es wie ein klarer Geistesblitz in der nähe des Präfrontalen Cortexes. ;-) Zu deiner Reifengrößen Aussage, wo liegt das Problem? 120/70/ 17 Tl und 170/60 17 tl sind doch zu haben als M+S mit dem einzigen Unterschied das es sich nicht um ZR handelt.... da selten Winterreifen eine Hochgeschwindigkeits Freigabe bekomnen. Aber das lässt sich easy als Zusatz eintragen für eine kleine Tüv Gebühr, und der Verpflichtung entsprechend der Geschw.vorgabe des M+S Reifens, nicht schneller zu fahren als für den Reifen zugelassen. |
AW: Winterreifen Nun, wenn ich hier noch mal von Anfang an nachlese, dann entsteht bei mir das Denken, dass ich gar nicht mehr verstehe warum Du noch fragst. Du hast dir deine Fakten zusammengesucht (Reifen und gesetzliche Grundlagen) und weisst doch scheinbar was Du willst. Ich vermute mal, dass Du selber weisst, dass dein Plan doch recht "außergewöhnlich" ist. Denn, wie ich in meinem ersten Post hier schon sagte, ich kann nicht glauben/verstehen, dass jemand einen Stollen- oder auch einen Soft-Enduroreifen auf einen Sporttourer aufziehen würde bzw. es je getan hätte. Allerdings lasse ich mich nach wie vor eines besseren belehren. Der K73 mag einem "normalen" Motorradreifen noch am nächsten kommen, aber soweit ich das bisher sehe, spielt dieser Reifen eine so verschwindend geringe Rolle auf dem Markt, dass auch dieses Experiment noch keiner mit nem Sporttourer gewagt haben dürfte. Auch in diesem Punkt dürft ihr mich Lügen strafen!!! Ach ja, was die Gesetzeslage zum Thema Winterreifen angeht. Die ist eindeutig! Dass andere Bestimmungen evtl wieder doch etwas aussagen, well, dafür sind wir in diesem bürokratischen Staat zuhause. Es wird nahezu alles doppelt geregelt. Es bleibt aber dabei, dass die grundsätzliche Gesetzeslage KEINE Winterreifen mehr für einspurige Fahrzeuge und Krankenfahrstühle :Dvorschreibt! Doch das will ich gar nicht mehr groß aufwärmen, denn das wurde bereits behandelt. Grundsätzlich mag ich hier über die Gesprächskultur folgendes verlieren: Es ist so oft in der Vergangenheit vorgekommen, also zumindest in dem Jahr wo ich hier Mitglied bin (aber vermutlich noch länger), dass Menschen einem die Antworten aus der Nase zogen, sich dann hier nie wieder meldeten und Du stehst dann da, beantwortest jedes Mal aufs Neue Fragen und wirst wieder und wieder mit dem Gefühl zurückgelassen, dass man doch nur der Depp vom Dienst ist. Wenn dann jemand kommt, vielleicht auch noch mit ner gewissen Attitüde, und letztlich den Eindruck erweckt, dass er eigentlich eh alles weiss und nur nach dem Mund geredet haben mag, dann muss man sich nicht wundern, wenn Altgediente, also nicht ich, evtl ruppig reagieren. Ich für meinen Teil fühle mich hier grundsätzlich recht wohl. Wir sind hier vielleicht nicht immer einer Meinung, aberdas muss man ja auch nicht So oder so denke ich, dass es eine Schande ist, dass dieses Forum hier so brach liegt. Denn hier sind im Grunde einige gute Typen zu finden, die immer wieder die Geduld aufbringen, die immer selben Fragen zu beantworten. Ich für meinen Teil bin noch recht neu im Motorradbereich und habe mir in der Zeit vor meinem A-Schein und auch in der Folge versucht so viel Wissen anzueignen wie es nur ging. Scheinbar habe ich tatsächlich einiges behalten von diesem Lernprozess, denn ich wurde hier doch das ein oder andere Mal in meinen Aussagen bestätigt. Aber natürlich auch öfter mal nicht^^ Daher ersuche ich jeden, aber auch jeden der sich hier anmeldet um eine gewisse Bescheidenheit. Man muss nicht unbedingt immer mit dem Dampfhammer irgendwo anfangen, nur um versuchen Eindruck zu schinden. Soviel zu meinem Standpunkt! Es mag ein wenig ungeordnet gewesen sein, was ich schrieb und es passte vielleicht nicht alles in dieses Thema, aber das musste mal raus. Jetzt überlasse ich dieses Thema denjenigen, die mehr wissen als ich. Denn ich bin mit meinem Wissen bei diesem Thema am Ende. |
AW: Winterreifen Sers SimOnTheBike, sehr Konstruktiv. Danke dafür^^ Um den Interpretationspielraum nochmal explizit zu erwähnen, Ich fragte nach Erfahrungen zu den von mir vorgestellten Reifen. Meinen "Plan" fahre ich seit rund 20 Jahren so außergewöhnlich, und weiß das es garnicht so aussergewöhnlich ist. Die Fakten kenne ich nur habe ich persönlich diese Reifen noch nicht selber getestet, und erhoffte mir jemanden zu finden der diese Reifen schon gefahren ist und eine kompetente Beurteilung abgeben könnte. Genau danach habe ich gefragt.... Da war eigentlich kein Spielraum für Interpretation dabei... Zum Thema Winterreifenpflicht scheint es extrem Aufklärungsbedarf bei vielen zu geben, denn es ist keine "Privat"Meinung von mir sondern bundesweite Realität und Juristisch sowie Gesetzlich nachwievor festgelegt das auch für Zweiräder eine Winterreifenpflicht besteht. Die neue Verordnung regelt nur die Ausnahme für unter anderem Zweiräder das diese ab mitte diesen Jahres bis Sep.2024 kein Alpin Symbol auf den Reifen benötigen. M+S ist nachwievor vorgeschrieben. Die Verordnung setzt den Rest des Para2 der stvo nicht ausser Kraft. Dahingehend scheint es wirklich Diskussionsbedarf zu geben. Bzw eher Aufklärungsbedarfs seitens des Gesetzgebers. Da die neue Verordnung sehr verwirrend geschrieben ist und man Meinen könnte das die Winterreifenpflicht für Mopeds damit aufgehoben wäre. Eindrücke erwecken sich meist durch subjektiv gespeicherte Erfahrungen welche Urteilend durch eine emotionale Bindung aus einem vergangenen Geschehen heraus parallel zu einem neuen gegenwärtigen Geschehen verknüpft werden. Ein Beispiel dafür wäre z.B.: Wenn Ich im laufe meines Lebens 5 Personen Namens "Horst" kennen lernte und 5/5 dieser Personen z.B.: Alkoholiker waren, das der nächste "Horst" den ich kennen lerne fast vorverurteilend von mir als Alkoholiker gescreent und kategorisiert wird obwohl dieser 6te "Horst" garkein Alkoholiker ist und auch nie war und nie sein wird aber dennoch mit jenem Klischee zu kämpfen hat. Greetz ;-) |
AW: Winterreifen Der Simon ist viel wortgewandter als ich :D:D:D Ich bin in früheren Jahren auch im Winter unterwegs gewesen und oft genug auf die Nase gefallen ( hatte da aber noch keine Verpflichtungen) und ja ich würde schon sagen das du da Außergewöhnlich bist......kenne sonst nur die Bilder vom Elefantentreffen. Die Winterreifenpflicht, wenn es denn nun rein rechtlich eine existiert gibt es noch nicht lange und nur ein Minimum an Kradfahrern wagen sich auf die Strasse.....wieso soll sich die Reifenindustrie für einige wenige bemühen? Diese Entwicklung kostet eine Menge Kohle und lohnt sich schlichtweg einfach nicht. Anmerkung: Meine Wintermoppeds waren damals leichtere Enduros und keine 250 Kg Eisenhaufen :D:cool::D |
AW: Winterreifen @Bredi ja das Vergnügen habe ich früher auch oft haben dürfen einfach wegzurutschen und sich lang zu legen. Mit den Jahren kann man jedoch viel lernen und sogar genussvoll Fähigkeiten meistern wie das Schleudern mit einem Moped ohne dabei wegzurutschen oder umzukippen. Was fast an physikalische Grenzen stößt. Wobei die Maschine dazu deutlich leichter war, ich vermute mit der Vfr wird das weniger möglich. Groß Riskieren werde ich sicherlich nix und die Maus stehen lassen oder sogar schieben wenn es zu gefährlich wird. Da ich dich Reif und Erfahren genug bin um weder mich noch andere zu großartig zu gefährden. Ein gewisses Risiko exestiert allerdings immer, auch beim Auto fahren im Winter. Nach meinen Erfahrungen ist das Zweirad fahren im Winter kaum gefährlicher als das Auto fahren. Nur ist das Auto fahren im Winter Gesellschaftlich anerkannt und da es jeder tut nichts brisantes. Es ist wie mit der Volksweissheit "Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht" Enduros sind sicherlich ein first Choice Moped im Winter. |
AW: Winterreifen |
AW: Winterreifen @SimOnTheBike BGBl*I*S.*1282 Google mal nach diesem Bundesgesetzdatenblatt. Das ist die 58 Verordnung zur Änderung zur Stvo. Und dann brauchst noch den Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36*Bereifung und Laufflächen Genauer gesagt den Absatz 4 Beides bitte in original Fassung. Ich kopier jetzt mal nicht Die Texte des BGBI und der stvzo hier herein da es sehr viel Text ist. Ich wiederhole das nochmal, auch wenn irgendwelche Medienleute ihre Recherchen nicht gründlich genug machen. Auch mit der neuen Verordnung ist der Rest des Paragraph 2 der stvo nicht ausser Kraft gesetzt. Die Verordnung nimmt in ganz klaren Worten einspurige Fahrzeuge nur von der Para. 36 abs.4 stvzo aus. Welche Regelt das Winterreifen mit einem Bergpiktogram versehen sein müssen. Solange im Para. 2 der stvo der Wortlaut der M+S bestehen bleibt gilt in jedem Fall M+S pflicht auf dem Moped. Man braucht nur die Schneeflocke nicht. M+S muss es dennoch haben. Drr Wortlaut bedeutet ja Mopeds sind von der Winterreifenpflicht befreit, das ist auch richtig denn Winterreifen sind ja nur noch Reifen mit Schneeflocke drauf. Davon sind wir befreit da M+S keine Winterreifen mehr sind. Dennoch verlangt der Para.2 der stvo M+S für Mopeds. zwar nicht als Winterreifen deklariert aber bei entsprechenden Strassenverhältnissen muss denoch M+S draufstehen was unter anderem zur besonderen Sorgfalltspflicht der Neuverordnung zählt Das ganz ist ein riesen Wirrwarr, ich weiss. Und selbst das Bundesverkehrsministerium erklärt es etwas verwirrend. Rein Rechtlich aber ein ganz heikles Thema. Aber wer Gesetzte richtig lesen kann dem wird schnell Klar das es nicht ganz so einfach ist wie der Herr auf Youtube es Schildert. Greetz |
AW: Winterreifen Ich hab mir die Mühe mal gemacht und wie gewünscht gegoogelt. Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 31 steht recht früh am Anfang direkt mal, dass: "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. 2Satz 1 gilt nicht für .... 2.einspurige Kraftfahrzeuge," (Auszug aus eben genau dem Text) Was den §36 Abs. 4 betrifft.... Was haben Motorräder mit: "...Eiserne Reifen mit einem Auflagedruck von nicht mehr als 125 N/mm Reifenbreite sind zulässig" ...zu tun? Absatz 1 hingegen verweist auf das oben zitierte Bundesgesetzblatt. Wir drehen uns im Kreis geschätzter icedriver |
AW: Winterreifen Para. 36 abs. 4 der Stvzo nicht stvo ;-) schau nochmal nach ;-) |
AW: Winterreifen Ich weiss: StVZO §36: Bereifung und Laufflächen EDIT: Btw... So einfach wie Du sagst hat der Mensch von den MN auf Youtube auch nicht gemacht. Er hat, was richtig ist, die Winterreifenpflicht für Motorräder usw verkündet, jedoch auch darauf verwiesen, dass bei bestimmten Witterungsbedingungen immer noch die Verwendung von entsprechender Bereifung vorsieht, ABER nicht zwingend notwendig ist. SOLANGE man nicht nur zum Spaß fährt, gewisse Grenzen einhält und eine Verwendung des ÖPNVs nicht angezeigt ist. Er hat es nur entsprechend vereinfacht formuliert, weil nicht jeder ein Jurist ist, oder zumindest Jura studiert hat. Ach und JA, die Lage ist kompliziert und es ist gut, wenn sich manch einer die Zeit nimmt die Sache einfacher zu machen; verständlicher. Die diversen § behindern sich gegenseitig oder ergänzen sich je nach Fall. Der Fakt bleibt nach wie vor bestehen. Es ist ein Ja, oder genauer gesagt ein Ja, ABER... Btw2... Der Link, auf den ich mich oben bezog zeigt eine nicht 100% korrekte Version des Gesetzes. Dennoch bezieht sicht der §36 Abs. 4 der StVZO nur darauf was ein Winterreifen ist, aber nicht für welche Fahrzeuge er gilt! Damit sind wir wieder bei diesem Bundesgesetzblatt, dass die von mir genannteWinterreifenpflichts-Befreiung für einspurige KFZ propagiert. |
AW: Winterreifen In der STVO ist der §36: Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. War irgendwie nicht der Meinung, dass das großartig artverwandt sei;) |
AW: Winterreifen Genau das ist der Knackpunkt bei der Sache, der Para.36 regelt nur die präzise Spezifizierung darüber was ein Winterreifen ist und was nicht. Was eben bedeutet das Mopeds nach dieser Verordnung von der spezifischen Winterreifenpflicht befreit sind. Wie du es aber schon so schön sagtest Ja, Aber.... Richtig, die Verordnung setzt die Sorgfaltspflicht für Moped fahrer fest. Und diese sieht unter anderem, nach Para. 2 der Stvo M+S Reifen verpflichtend für jene entsprechende Fahrzeuge, vor. Was zwar rhetorisch ja keine Winterreifenpflicht mehr ist Aber durch das Hintertürchen "eigentlich" schon. |
AW: Winterreifen Und warum diskutieren wir jetzt hier seit ner gefühlten Ewigkeit. Das ist doch genau das, was ich von Anfang an gesagt habe, und auch in dem Video dargestellt wurde. Ich gestehe, dass das wenig mit deiner Eingangsfrage zu tun hat. Doch, und da kommen wir bestimmt auch überein, es ist ein zu ungewöhnliches Vorhaben einen recht alten, wenn auch wunderschönen, Sporttourer mit den besagten Reifen auszurüsten, als dass das hier schon mal jemand gemacht hätte. Über die Sinnhaftigkeit mit besagtem Motorrad unter den vorausgesetzten Bedingungen zu fahren mag man streiten können. Für mich wäre das aber etwa so, als würde man einen Lamborghini Countach mit nem Wohnanhänger belasten:eek: |
AW: Winterreifen Ich habe mich übrigens für den K73 entschieden als M+S Version. Ich denke dieser wirkt am wenigsten wie ein Enduro Reifen und hat entsprechende eigenschaften. Nunja früher hat in den 90' hat es ja nie jmd. Interessiert ob man Winterreifen drauf hat oder nicht. Ich erinner mich noch dran mit dem Moped mit "fast" Slicks im Winter zur Schule zu fahren. Das war nichtmal außergewöhnlich zu der Zeit. Mir persönlich geht es um die Zweckmäßigkeit Reifen zu fahren welche deutlich mehr Sicherheit gewährleisten. Sonst würde ich wohl heute noch mit Slicks fahren. Denn im Winter zu fahren kann Wunderschön sein. |
AW: Winterreifen Ich mag gar nicht erst fahren, wenn diese Reifen benötigt werden. Daher folge ich der Faustformel von mind. +5°C und trockene Bedingungen. Natürlich sollte die weisse Pökelmasse weitestgehend verschwunden sein, denn jedes Mal einen Basisputztag einzulegen....NEEEE!!! Kurz abduschen aber hingegen schon. Auch Bergtouren meide ich in der Zeit, weil es dort ja spürbar kälter ist und somit auch die Frostgefahr steigt. Für große Touren reicht es dann dadurch natürlich meistens nicht, aber aufgrund meiner Lagersituation (Tiefgaragenplatz ohne Stromanschluß) mag ich nicht jedes Mal die Batterie ausbauen, um diese an ein Ladegerät zu hängen. Bis dato war das auch nicht notwendig, denn Petrus hatte eigentlich immer ein Einsehen und stellte regelmäßig brauchbare Bedingungen zur Verfügung. Ansonsten setze ich auf gutes Reifenmaterial, die mir zur Not auch dann noch guten Grip bieten. Es bedarf zwar einiger Meter bis dieser vollständig da ist, aber das ist nicht schlimm, denn der Motor brauch ja auch bis er Temperatur hat und bis dahin fahre ich eh sehr sehr sanft! |
Winterreifen Hi, Fahren ist mit Winterreifen genau so scheiße gefährlich wie mit Sommerreifen. Zumindest mit VFR oder Ähnlichem. Wahrscheinlich ist der Kauf einer leichten Enduro für den Winter am Ende billiger. |
AW: Winterreifen Aktueller Stand der StVO nach der letzten Änderung: "(3a) 1 Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: § 36 StVZO Absatz 4 Bereifung und Laufflächen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
2 Satz 1 gilt nicht für (...) 2. einspurige Kraftfahrzeuge, " Können wir diese nicht besonders sinnstiftende Diskussion damit bitte beenden? Danke. |
AW: Winterreifen |
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