![]() |
| |||||||
| Registrieren | Alle Alben | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() | |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#16
| ||||
| ||||
| A1 ist die frühere 1b und A beschränkt ist die frühere 1a , daher der Unterschied.
__________________ Don`t Drink too Much |
|
#17
| ||||
| ||||
|
Ach du schei..., ist das kompliziert. Lt. EU-Führerschein hab ich folgende Klassen: A1, A, B, C1, BE, C1E, M, L. Abgelaufen ist CE Ich hab aber nach dem alten grauen Lappen 1 + 3. Und bei der Bundeswehr hab ich noch F2. |
|
#18
| |||
| |||
|
Hallo, ich habe mich gerade erst registriert. Es geht mal wieder um die Frage, Was darf man fahren, mit dem alten grauen Lappen. Ich habe meinen Führerschein am 25.4.1980 ausgehändigt bekommen. Von der Stadt Gelsenkirchen (mein Wohnort) ist aber auch das Datum 16.7.1979 eingetragen. Das Kleingeld war damals knapp und Papi hat keine Mark dazu getan, deswegen hats so lange gedauert. Meine eigentliche Frage ist nun, weil ich neben meinem PKW und Trike auch noch ein Motorrad fahren möchte, welches Datum ist nun das, wonach ich mich richten muss? Ich habe nämlich gelesen das, wenn man nach dem 1.4.1980 einen Führerschein gemacht hat, nicht mal 125 ccm fahren darf. Wer kann mir da weiter helfen. LG Trikerlady ramonaEhlert@gmx.de Geändert von Trikerlady (22.10.2010 um 11:58 Uhr). Grund: noch was hinzu gefügt |
![]() | |
| |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |