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Gerichtsurteil < Auspuff Ein Motorradfahrer wurde angehalten und bei der Kontrolle durch die Polizei wurde die zu laute Auspuffanlage beanstandet. Es war ein Auspuffendtopf mit EWG-Betriebserlaubnis aus dem Zubehörhandel montiert, was an der Aufschrift "Racing-Endtopf" zu erkennen war. Das AG Karlsruhe stellte fest, dass die vormals vorhandenen Querbleche zur Geräuschdämpfung im Endtopf durch den Fahrer selbst entfernt oder aber durch Verschleiß und Korrosion abgefallen seien. Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Inbetriebsetzung des Motorrades ohne Betriebserlaubnis zu einer Geldbuße verurteilt. Der Fahrer erhob Rechtsbeschwerde und das OLG gab ihm Recht. Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setze nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, z. B. durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichten. Da nicht auszuschließen war, dass das Fehlen der Querbleche eine natürliche Ursache hatte und somit nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führe, wurde der Motorradfahrer nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen. (OLG Karlsruhe (1 Ss 30/05) - (OLG Hamm: 6U28/01) |
#2
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AW: Gerichtsurteil < Auspuff
Das ist eine interessante Sache Jürgen, das Aktenzeichen sollte man sich merken. Meine Leo wird auch immer lauter und daran rumgefummelt habe ich nicht. Grüßle Frank
__________________ Kawasaki, feel the drive! |
#3
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AW: Gerichtsurteil < Auspuff
Es stellt sich nur eine Frage ... wie verhalte ich mich ... Absorbtionsdämpfer, die verbrennen ihre Dämmung im Laufe der Zeit. Reflexionsdämpfer sind meistens un gedämmt. Sollte ich ihn aufgemacht haben ... an den Nieten, Rep / bzw neu gestopft und er ist immer noch zu laut .... kann man mir nachweisen das ich an dem Auspuff war ... Also gibt es normalerweise nur eins ... Werkstatt machen lassen mit Beleg oder neu Kaufen Gruß Jürgen |
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