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  #1  
Alt 19.12.2011, 19:41
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Idee Gerichtsurteil < Auspuff

VERSCHLEISS FÜHRT NICHT ZUM ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS!

Ein Motorradfahrer wurde angehalten und bei der Kontrolle durch die Polizei wurde die zu laute Auspuffanlage beanstandet.
Es war ein Auspuffendtopf mit EWG-Betriebserlaubnis aus dem Zubehörhandel montiert, was an der Aufschrift "Racing-Endtopf" zu erkennen war.
Das AG Karlsruhe stellte fest, dass die vormals vorhandenen Querbleche zur Geräuschdämpfung im Endtopf durch den Fahrer selbst entfernt oder aber durch Verschleiß und Korrosion abgefallen seien. Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Inbetriebsetzung des Motorrades ohne Betriebserlaubnis zu einer Geldbuße verurteilt. Der Fahrer erhob Rechtsbeschwerde und das OLG gab ihm Recht.


Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setze nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, z. B. durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichten.
Da nicht auszuschließen war, dass das Fehlen der Querbleche eine natürliche Ursache hatte und somit nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führe, wurde der Motorradfahrer nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen.

(OLG Karlsruhe (1 Ss 30/05) - (OLG Hamm: 6U28/01)
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  #2  
Alt 19.12.2011, 20:47
Benutzerbild von kawafrank
Z-Individualist
 
Registriert seit: 23.03.2011
Ort: Lüdenscheid
Motorrad: Kawasaki Z 750 S
Beiträge: 1.907
Ausrufezeichen AW: Gerichtsurteil < Auspuff

Das ist eine interessante Sache Jürgen, das Aktenzeichen sollte man sich merken. Meine Leo wird auch immer lauter und daran rumgefummelt habe ich nicht.
Grüßle
Frank
__________________
Kawasaki, feel the drive!
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  #3  
Alt 19.12.2011, 21:06
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gerichtsurteil < Auspuff

Es stellt sich nur eine Frage ... wie verhalte ich mich ...

Absorbtionsdämpfer, die verbrennen ihre Dämmung im Laufe der Zeit.

Reflexionsdämpfer sind meistens un gedämmt.

Sollte ich ihn aufgemacht haben ... an den Nieten, Rep / bzw neu
gestopft und er ist immer noch zu laut .... kann man mir nachweisen
das ich an dem Auspuff war ...

Also gibt es normalerweise nur eins ... Werkstatt machen lassen mit Beleg
oder neu Kaufen

Gruß Jürgen
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