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| Hallo zusammen, ich habe eine GSXR 750 Bj. 87. Mit der war ich beim TÜV.Jetzt meinte der TÜV Prüfer das das Motorrad ausgehen musswenn der Ständer unten ist und ich ein Gang ein lege. Das macht mein Motorrad nicht, aber ich habe ein Anzeige das der Ständer unten ist. Jetzt meint der TÜV Prüfer das langt nicht.Hat vielleicht von euch jemand eine Ahnung ob das mit der Anzeige Langt? Danke im Voraus |
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Und die anderen male hat er es nicht beanstandet, versteh ich das richtig ? Dann würde ich an deiner Stelle auf jedefall nochmal woanders hinfahren und da prüfen lassen auch wenn es evtl. verschenktes Geld ist.
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| Zitat:
Diese Sicherheitsvorkehrung bringt nichts. Zumindest hat es einem hier vor knapp 4 Monaten nichts gebracht. Er war kaum 400 m aus der Ortschaft un in die Kurve un iwie is der Ständer runtergeklappt. Bike is drauf aufgesessen und er hat des einzige Schild mitgenommen. Weitere Details erspar ich euch. Nur soviel er hat es nicht Überlebt. |
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ob der prüfer das die letzten male nicht abgenommen hat oder nicht ist eigtlich ziemlich egal weil es meines wissen vorschrift ist. recherchier doch mal im internet ob das bei deinem bike serienmäßig normalerweise vorhanden ist. Weil oft fällt sowas auch durch gewisse tuningmaßnahmen aus, bei der nsr z.B. durch den austausch der CDI. Wenn es serie ist dann hats du moeglicherweise ein gelöstes kabel irgwo an deine Kabelbaum. Wenn dies aber nicht serie ist, dann solltest du das dem TÜV Abnehmer schriftlich bestätigen durch einen schein direkt von Suzuki. Diesen solltest du dir normalerweise von suzuki auf anfrage kostenlos per email kostenlos zu schicken lassen. mfg nsr_haizer |
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| gsxr, motorrad, tüv |
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