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  #1  
Alt 08.04.2014, 15:40
Benutzerbild von Elch93
Träumer
 
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Motorrad: Honda VFR 750 F & Honda MTX200
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Ausrufezeichen Haustiertransporte

Hab ich noch gar nicht bedacht. Danke

Wie schauts eigentlich aktuell mit der Anschnallpflicht für Haustiere aus?
Da hab ich schon viel gehört. "Haustiere zählen als Gepäck" "Haustiere sind anzuschnallen"(Der wollte mir leider nicht vorführen, wie man einen Terrier anschnallt)

Hab da keine gesetzlichen Aspekte gefunden und werde unsere Hunde wohl weiter so transportieren, wie sie es gewohnt sind. Aber ich weiß bei einer Polizeikontrolle gerne, was die alles beanstanden können
__________________
Sieh meine Narben. Jede steht für eine gewonnene Erfahrung.
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  #2  
Alt 08.04.2014, 16:08
Benutzerbild von ichdereric
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Hmm, wenn Du Deine Hunde als Ladung siehst, dann denk bitte daran, daß Ladung gesichert werden muß. D.h. fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Ist jetzt zwar vom ADAC (vielleicht fliegen die Hunde ja in Wirklichkeit in die andere Richtung... ):
ADAC Crashtest - Haustier im Auto

Aber vielleicht hilft´s ja trotzdem...
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  #3  
Alt 08.04.2014, 16:42
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Rechtlich fallen Tiere unter die Rubrik „Ladung“ – entsprechend der Straßenverkehrsordnung muss Ladung aber so gesichert sein, dass sie niemanden gefährden kann.
Najal. Anders als im Test transportiere ich keinen Hund auf der Hutablage. Könnte auch schwierig werden einen Golden Retriever da drauf zu packen. Auch unsere Terrier würden da nicht liegen bleiben, aber die transportiere ich auf öffentlichen Straßen ohnehin in der Box. Allerdings eher damit sie mir nicht mein Auto auf den Kopf stellen...
Die Geschirre würden wohl alle unsere Hunde na sagen wir mal "ablehnen" wenn nicht gar bekämpfen. Das ließe sich aber mit Gewöhnung abstellen. Davon abgesehen fehlen mir bei diesen Dingern Studien zur Verletzungsgefahr für den Hund. Ein Fahrlehrer hatte mir eine art Gurt empfohlen, der das Halsband mit dem Anschnallvieh verbindet, in dem man auch den Sicherheitsgurt verankert. Das ist mir aber nicht geheuer, weil ich befürchte, meinem Hund bei einer Vollbremsung das Genick zu brechen. Kofferraum fällt bei meinem Twingo für die Großen mangels Platz weg, also werde ich sie wohl weiterhin im Beifahrerfußraum ablegen lassen oder auf dem Beifahrersitz transportieren. Letzteres ist zwar im Falle eines Unfalles suboptimal aber für den Hund angenehmer.
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Geändert von Elch93 (08.04.2014 um 16:46 Uhr).
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  #4  
Alt 08.04.2014, 19:58
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von Elch93 Beitrag anzeigen
Hab ich noch gar nicht bedacht. Danke

Wie schauts eigentlich aktuell mit der Anschnallpflicht für Haustiere aus?
Da hab ich schon viel gehört. "Haustiere zählen als Gepäck" "Haustiere sind anzuschnallen"(Der wollte mir leider nicht vorführen, wie man einen Terrier anschnallt)

Hab da keine gesetzlichen Aspekte gefunden und werde unsere Hunde wohl weiter so transportieren, wie sie es gewohnt sind. Aber ich weiß bei einer Polizeikontrolle gerne, was die alles beanstanden können
hi,
also ein Hund ist unbedingt zu sichern, denn im Falle eines Unfalls erlischt Dein Versicherungsschutz komplett wenn Du ihn nicht nach Vorschrift gesichert hast.
d. H. ein Hund gehört in eine speziell dafür vorgesehene Transportbox in den Kofferraum, ohne Box darf sich ein Hund nur mit entsprechendem Trenngitter zwischen Fahrgastzelle und Kofferraum darin aufhalten. Im Falle eines Auffahrunfalls fliegt Dir Dein Hund ins Genick und verletzt Dich dabei ggfs tödlich. Das Gewicht des Hundes vervielfacht sich, aber das weisst Du ja. Zudem gibt es Richig Geldstrafe wenn Du in eine Kontrolle gerätst und der/die Hunde nicht entsprechend gesichert sind, Asche kostet das. Eine Alternative sind tatsächlich die Anschnallgeschirre auf der Rückbank.
Unser Terrier sitzt in einer Alu-Gitterbox im Kofferraum. Sie ist gross genug, er kann liegen und sitzen und sich drehen. Es gibt die Boxen auch als Doppelbox.
Das Geld würde ich auf jeden Fall investieren zu Eurer Sicherheit und auch der der Hunde. Stell dir mal vor durch einen umherfliegenden Hund kommt ein Mensch zu Schaden, dann wirst Du sicherlich nicht mehr froh, abgesehen davon treibt dich sowas schnell in den finanziellen Ruin, denn die Haftpflichtversicherung greift dann auch nicht.
lg Sandra
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Geändert von DängelDängel...beinhart (08.04.2014 um 20:03 Uhr).
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  #5  
Alt 09.04.2014, 07:20
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von DängelDängel...beinhart Beitrag anzeigen
hi,
also ein Hund ist unbedingt zu sichern, denn im Falle eines Unfalls erlischt Dein Versicherungsschutz komplett wenn Du ihn nicht nach Vorschrift gesichert hast.
d. H. ein Hund gehört in eine speziell dafür vorgesehene Transportbox in den Kofferraum, ohne Box darf sich ein Hund nur mit entsprechendem Trenngitter zwischen Fahrgastzelle und Kofferraum darin aufhalten. Im Falle eines Auffahrunfalls fliegt Dir Dein Hund ins Genick und verletzt Dich dabei ggfs tödlich. Das Gewicht des Hundes vervielfacht sich, aber das weisst Du ja. Zudem gibt es Richig Geldstrafe wenn Du in eine Kontrolle gerätst und der/die Hunde nicht entsprechend gesichert sind, Asche kostet das. Eine Alternative sind tatsächlich die Anschnallgeschirre auf der Rückbank.
Unser Terrier sitzt in einer Alu-Gitterbox im Kofferraum. Sie ist gross genug, er kann liegen und sitzen und sich drehen. Es gibt die Boxen auch als Doppelbox.
Das Geld würde ich auf jeden Fall investieren zu Eurer Sicherheit und auch der der Hunde. Stell dir mal vor durch einen umherfliegenden Hund kommt ein Mensch zu Schaden, dann wirst Du sicherlich nicht mehr froh, abgesehen davon treibt dich sowas schnell in den finanziellen Ruin, denn die Haftpflichtversicherung greift dann auch nicht.
lg Sandra
Auf den Rücksitz würde ich einen Hund nie setzen (davon abgesehen, dass der da nicht einfach so bleiben würde). Entweder Kofferraum oder Beifahrerfußraum/-sitz. Ein Golden Retriever, der zu Recht Troll heißt, passt schlicht nicht in den Kofferraum (m)eines Renault Twingo BJ98 und eine Box, die für Ihn groß genug wäre, passt wohl gar nicht ins Auto...
Liegt er im Beifahrerfußraum dürfte er bei einem Unfall eigentlich nicht in mein Genick fliegen und wenn doch, war der Unfall ohnehin so heftig, dass es für mich wohl keinen großen Unterschied mehr macht. Auf den Sitz darf er ohnehin nur in Revier. Wenn ich dort einen Unfall habe, kenne ich entweder den anderen Beteiligten oder dieser hat sein Fahrzeug unerlaubter Weise geführt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind dann auch nicht hoch genug, dass die Gefahr bestünde, dass der Hund die Scheibe durchschlägt o.ä.
Rein nach der "Ladungssicherung" sollte das eigentlich stimmig sein. Schwere Ladung am tiefsten Punkt des Fahrzeugs. Zementsäcke darf ich ja auch in den Fußraum legen und die sind mitunter schwerer.
Hätte ich ein größeres Fahrzeug, wäre das alles kein Thema. Trenngitter an der Rückbank und Hunde in Kofferraum (die Terrier freilich in der Gitterbox, weil die bisher jedes Trenngitter bzw. -netz überwunden haben)
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  #6  
Alt 09.04.2014, 08:31
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von Elch93 Beitrag anzeigen
Auf den Rücksitz würde ich einen Hund nie setzen (davon abgesehen, dass der da nicht einfach so bleiben würde). Entweder Kofferraum oder Beifahrerfußraum/-sitz. Ein Golden Retriever, der zu Recht Troll heißt, passt schlicht nicht in den Kofferraum (m)eines Renault Twingo BJ98 und eine Box, die für Ihn groß genug wäre, passt wohl gar nicht ins Auto...
Liegt er im Beifahrerfußraum dürfte er bei einem Unfall eigentlich nicht in mein Genick fliegen und wenn doch, war der Unfall ohnehin so heftig, dass es für mich wohl keinen großen Unterschied mehr macht. Auf den Sitz darf er ohnehin nur in Revier. Wenn ich dort einen Unfall habe, kenne ich entweder den anderen Beteiligten oder dieser hat sein Fahrzeug unerlaubter Weise geführt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind dann auch nicht hoch genug, dass die Gefahr bestünde, dass der Hund die Scheibe durchschlägt o.ä.
Rein nach der "Ladungssicherung" sollte das eigentlich stimmig sein. Schwere Ladung am tiefsten Punkt des Fahrzeugs. Zementsäcke darf ich ja auch in den Fußraum legen und die sind mitunter schwerer.
Hätte ich ein größeres Fahrzeug, wäre das alles kein Thema. Trenngitter an der Rückbank und Hunde in Kofferraum (die Terrier freilich in der Gitterbox, weil die bisher jedes Trenngitter bzw. -netz überwunden haben)
...ein Zementsack ist aber ein toter Gegenstand der Dir nicht aus Versehen auf den Schoss hüpft. Hunde sind nicht in jeder Minute und -Situation berechenbar, auch wenn einige Hundebesitzer das meinen (der tut nix, der hat noch nieeeee was getan ----fragt sich nur woher dann die ganzen Bissunfälle mit kleinen kindern kommen....ich bin der Meinung, das JEDER Hund, egal wie niedlich, vom Wolf abstammt und der ist bekanntlich ein Raubtier...aber egal, dass ist ein anderes Thema).....Also rechtlich ist Dein Hund nicht im Fussraum erlaubt. Das ist das was die Kontrolle Dir sagen wird. Ich würde für meinen PRT jedenfalls nicht die Hand ins Feuer legen, dass er mir nicht während der Fahrt aus irgendeinem Grund auf den Schoss spingt....dann verreiss ich noch das Lenkrad, fahr einen Menschen zum Krüppel und bin dann ein Leben lang schuld...neee warum denn das Risiko eingehen? Ein Hund ist nicht zu 100 % berechenbar, im Gegensatz zu einem Zementsack. Professionelle Anschnallgeschirre hindern den Hund übrigens daran, von der Sitzbank zu springen, er is ja festgeschnallt.
du hast nach der Rechtslage gefragt und ich hab sie Dir genannt, er muss gesichert werden, egal wie klein das Auto ist.
lg Sandra
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  #7  
Alt 09.04.2014, 10:54
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von DängelDängel...beinhart Beitrag anzeigen
...ein Zementsack ist aber ein toter Gegenstand der Dir nicht aus Versehen auf den Schoss hüpft. Hunde sind nicht in jeder Minute und -Situation berechenbar, auch wenn einige Hundebesitzer das meinen (der tut nix, der hat noch nieeeee was getan ----fragt sich nur woher dann die ganzen Bissunfälle mit kleinen kindern kommen....ich bin der Meinung, das JEDER Hund, egal wie niedlich, vom Wolf abstammt und der ist bekanntlich ein Raubtier...aber egal, dass ist ein anderes Thema).....Also rechtlich ist Dein Hund nicht im Fussraum erlaubt. Das ist das was die Kontrolle Dir sagen wird. Ich würde für meinen PRT jedenfalls nicht die Hand ins Feuer legen, dass er mir nicht während der Fahrt aus irgendeinem Grund auf den Schoss spingt....dann verreiss ich noch das Lenkrad, fahr einen Menschen zum Krüppel und bin dann ein Leben lang schuld...neee warum denn das Risiko eingehen? Ein Hund ist nicht zu 100 % berechenbar, im Gegensatz zu einem Zementsack. Professionelle Anschnallgeschirre hindern den Hund übrigens daran, von der Sitzbank zu springen, er is ja festgeschnallt.
du hast nach der Rechtslage gefragt und ich hab sie Dir genannt, er muss gesichert werden, egal wie klein das Auto ist.
lg Sandra
Unsre PRT sind grundsätzlich in der Gitterbox, da ist das ja auch absolut kein Problem.

Dass ein Hund nie zu 100% berechenbar ist, stimmt. Hunde sind und bleiben auch immer Rudeltiere und wollen innerhalb des Rudels aufsteigen und ihr Rudel schützen. Die Fälle bei denen Kinder gebissen wurden sind tragisch, aber sicherlich nicht alle allein auf den Hund zurückzuführen. Da spielt auch Erziehung eine große Rolle, nicht nur die der Hunde. Der Golden Retriever meines Großvaters ist der gutmütigste Hund, den ich je kennen lernen durfte (und das waren einige) aber selbst der hat die Tochter eines Freundes angeknurrt, als diese nicht aufhören wollte ihn an den Ohren zu zupfen. Da würde sich auch manch ein Mensch irgendwann wehren. Wer wäre da laut Medien wohl schuld, wenn der Hund nach dem Kind schnappt?! In meiner Kindheit habe ich den Anpfiff bekommen, wenn unser Hund mich angeknurrt hat, weil klar war, dass ich ihn geärgert habe. Viele neigen heute leider dazu, den bösen bösen Hund zu strafen, weil er das arme Kind angeknurrt hat, das doch nur spielen wollte... Ebenso gibt es aber leider auch Leute, die ihre Hunde, warum auch immer, bewusst zur Aggressivität erziehen. Aber ich schweife ab...

Zur Berechenbarkeit kann ich dir versichern, dass unser Troll mir mit Sicherheit nicht plötzlich auf den Schoss hüpft. Dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Bei Terriern würde ich das nicht tun. Die sind alle bekloppt Bei unserem Troll lege ich aber auch meine Hand dafür ins Feuer, dass er mir und Menschen, die ich an ihn heran führe, nichts tut. Für ihn bin ich ein übergeordnetes Rudelmitglied und gehorcht mir aufs Wort. Es ist ein großer großer Unterschied, ob es um Hund-Führer, Hund-Rudelmitglied oder Hund-Fremder geht. Und wieder schweife ich ab... Um plötzlich auf meinen Schoss zu springen ist dieser große Hund aber auch schlicht zu unbehände. Wenn er Anstalten macht, aufzustehen bzw sich anders hinzulegen genügt ein kurzes Räuspern oder ein sanftes "Ablegen" und schon rollt er sich wieder im Fußraum zusammen.

Was diese Gurte angeht: Um den Hund wirklich zu fixieren müssen sie sehr eng sein und so stramm sitzen, dass sich der Hund kaum noch bewegen kann (rein von der Vorstellung her, praktisch habe ich diese Dinger noch nie gesehen). Ich will das meinem Hund nicht antun. Persönlich würde ich mich auch nicht mit einem Klettergurt an die Rückbank fesseln lassen, also warum soll ich das mit meinem Hund machen?

Den rechtlichen Standpunkt kenne ich nun. Danke dafür. Dann muss ich wohl künftig mehr Bargeld mitführen, wenn ich den Hund dabei habe
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Geändert von Elch93 (09.04.2014 um 11:00 Uhr).
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  #8  
Alt 09.04.2014, 11:24
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

...ja, keine Frage dass viele Kinder auch selber schuld sind bzw die Erwachsenen die den Kids nicht erklären, dass man kein Tier ärgert. Das kann man Kindern früh genug erklären...
Aber ich meine auch eher die Beissunfälle die aus der natürlichen Charaktereigenschaft des Wolfes resultieren. Ein Beispiel.
In dieser Gegend ist es leider vor 3 Jahren vorgekommen, dass ein Hund (der Familienhund, ein "lieber, knuddeliger Mischling") einen 4 Wochen alten Säugling per Kehlbiss getötet hat. Das Baby wird ihn wohl kaum geärgert haben. Der Säugling schlief auf der Terasse und als die Familie kurz reinging um das Grillzeugs reinzubringen, tötete der Familienhund das Baby, einfach weil es die "Rudelrangfolge" durcheinandergebracht hatte....Der Hund wurde eingeschläfert. der hatte übrigens den Kinderwagen umgeworfen um an das Kind zu kommen. Desweiteren sind Krabbelkinder, die dem Hund physisch unterlegen sind bzw sich von der Höhe unter ihm befinden, extrem gefährdet wenn sie sich dann auf den Rücken legen. Sie sind dann sofort in der Opferrolle und im Hund weckt es den Beuteeindruck....ich würde nie ein Baby mit einem Hund im Raum allein lassen.
Ein Baby, das auf dem Rücken liegt, ist ein potentielles "Beutetier". Es gluckst und strampelt.... Leider kommt sowas immer wieder vor, weil Familien die ein Baby dazu bekommen, nicht an die veränderte Rudelrangfolge denken.....aber es muss ja nicht passieren, aber es kann. Nicht weil der Hund böse ist, sondern weil es in seinem Naturverhalten (das er vom Wolf hat) liegt.....und ja, stimmt: PRT sind alle ein bisschen bekloppt...
lg Sandra
ps: entschuldigt Leute, das wir im diesem Fred etwas vom Thema abgeschweift sind
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Geändert von DängelDängel...beinhart (09.04.2014 um 11:29 Uhr).
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  #9  
Alt 09.04.2014, 16:09
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Hunde sind unberechenbar. Und Elch93 lege deine Hand nicht in ein Feuer, was du nicht selbst bestimmen kannst. Und das ist schnell bei einem Hund passiert. Geschichte dazu:

Bei meiner Oma der Nachbar war ein lieber Netter Herr und man hat nie gesehen, dass er den Hund geschlagen geärgert oder sonst irgendetwas gemacht hat. Der Hund war auch zu jedem Nett. Man konnte sich einfach nicht vorstellen, dass dieser jemanden was tuen könnte, einfach so heraus. Eines Tages kam der Nachbar nach Hause und der Hund ist ohne Vorwarnung auf das Herrchen losgegangen. Warum wissen wir nicht und die Nachbarn konnten sich das auch nicht erklären. Warum ist dieser Hund nun aber losgegangen, vorallem in diesem Moment? Vielleicht hat ihn irgendjemand geärgert und die Wut musste raus. Kannst du das bei deinen Hunden wirklich aussagen? Und wenn ein Handzeichen reicht, damit der Hund sich wieder im Fußabteil hinlegt, aber was ist, wenn du gerade in einer Situation bist, wo du diese Konzentration nicht hast und der Hund dann dich stört? Tut mir leid, aber das ist viel zu Naiv. Es mag 100 mal, 1000mal gut gehen. Aber dann das eine Mal.
Das beste ist, wenn du den Hund nicht anschnallen möchtest, weil es dir leid tut, den Hund gar nicht erst mit zu nehmen. Denn dann tust du dem Hund wirklich was gutes, denn ich glaube kaum, dass dem Hund das liegen im Fußraum richtig Spaß macht. Oder würdest du dich da gerne hinlegen? Um mal deine Argumentation zu nutzen.
Das Problem ist ja nicht nur, dass du dich selbst gefährdest, sondern andere Leute im Straßenverkehr. Und da hört es auf.
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  #10  
Alt 09.04.2014, 19:54
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Der Hund ( Haustier) wird dem Gesetz nach als Sache oder Gegenstand gewertet infolgedessen ist er in einem Fz zu sichern ..... (Ladung-Sicherung) ... wenn nicht dann kostet
Was ... kann man im Katalog nachlesen ...
Möglichkeiten gibt es ja genug zB .. Boxen ... Trenngitter ...
Bei mir ist er in der zweiten Reihe, hinterm Beifahrer; Hundegeschirr und Halsband mit dem Sicherheitsgurtschnapper verbunden
Im Fußraum oder auf dem Beifahrersitz hat das Tier nichts zu suchen, es könnte den Fahrer behindern ..

Gruß Jürgen
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  #11  
Alt 09.04.2014, 20:10
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
Beiträge: 3.988
Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

stell mir grad vor, wie du mit deinem Minihund auf dem Beifahrersitz
durch die Stadt düst
oder auf dem Sozius
__________________
Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
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  #12  
Alt 09.04.2014, 20:18
Benutzerbild von Taxi-Driver
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 26.11.2013
Motorrad: Honda Transalp PD06
Beiträge: 641
Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Wenn meine Mutter früher gefragt wurde ob unser Hund beißt, dann sagte sie immer" bis jetzt hat er noch niemand gebissen".
Hunde haben nun mal ihren eigenen Kopf.

Und ich stelle mir grad ein Unfall vor, wo ein Hund im Fussraum eingeklemmt ist und die Feuerwehr nicht mit der Rettung der Insassen anfangen kann da der Hund in seiner Verzfeiflung um sich beißt.
__________________
Ein Fahrzeug hat erst dann genug Leistung wenn man Angst hat den Motor zu starten.
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  #13  
Alt 10.04.2014, 09:55
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Registriert seit: 27.05.2012
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Beiträge: 905
Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Ich hab da auch eine Geschichte:
Ein Polizist und guter Bürger hatte einen Dackel. Der Hund schien glücklich und keiner hatte je mitbekommen, dass der Hund von dem lieben, netten Polizisten schlecht behandelt würde. Eines Abends verbiss sich der Dackel aus heiterem Himmel und ohne jede Vorwarnung derart im Arm des Polizisten, dass dieser keinen anderen Ausweg sah, als sich den Dackel mit der Pistole vom Arm zu schießen. Danach stellte sich heraus, dass der liebe, nette Polizist den Hund von klein auf misshandelt hatte. Das hat nur keiner der Nachbarn mitbekommen und es konnte sich zunächst auch keiner erklären, warum der Hund sein Herrchen gebissen hatte

Eine andere Geschichte:
Ich habe einmal einen Mitschüler nach Hause gefahren. Ein lieber, netter Kerl. Bei allen beliebt. Plötzlich zieht er die Handbremse an. Das hatte ihm keiner zugetraut aber er meinte, er hätte mal testen wollen, was passiert, wenn er bei voller Fahrt die Handbremse anzieht. Jeder aus der Stufe hätte versichert, dass er so einen Unsinn nie tun würde, weil er ja ein vernünftiger, zurückhaltender Kerl war. Da hätte einiges schief gehen können. Soll ich deshalb keinen Schüler mehr mitnehmen? Oder hinten anbinden?

Ja, der Vergleich hinkt etwas, aber auch Menschen kann man nicht zu 100% berechnen auch nicht, wenn man sie schon lange kennt. Klar kann es passieren, dass der Hund gerade dann Anstalten macht mich zu stören, wenn ich das gerade gar nicht gebrauchen kann. Aber die Wahrscheinlichkeit ist dann doch gering genug, dass ich bereit bin das Risiko einzugehen. Steinigt mich dafür, aber ich traue unserem Troll weit mehr Vernunft zu als vielen Fahranfängern...

Ob ihm das Liegen im Fußraum Spaß macht? Mit Sicherheit sagen kann ich das natürlich nicht. Er spricht nicht ganz meine Sprache. Aber wenn sich ein Hund bei jedem Auto, bei dem die Beifahrertür geöffnet wird, sofort in den Fußraum legt und dich anblickt, als wollte er sagen "Wann fahren wir endlich los?", dann kann ihm das Fahren nicht so sehr missfallen oder irre ich mich? Und ja, diesem Hund sieht man an, ob ihn etwas freut oder nicht. Kaum zu glauben, aber es gibt Hunde, die sehr gern im Auto mitfahren.
Und ja, wenn der Fußraum das gleiche Größenverhältnis aufweisen würde, würde ich mich da gerne rein legen. Warum auch nicht? Es ist warm, weich und man kann schlafen

Zu dem Falle eines Unfalls:
Die Gefahr, dass der Hund das Auto gegen Fremde verteidigen besteht, das ist richtig. Das ist aber mein eigenes Risiko. Meine Mutter ist vor Jahren zuhause umgekippt. Ihre Freundin rief den Notarzt. Dieser wiederum musste erst meinen Vater holen, weil ihn unser Hund nicht zu meiner Mutter lassen wollte. Da war kein Auto im Spiel und es war allein ihr Risiko. Man kann es keinem verdenken, wenn er ein Unfallopfer nicht aus einem Auto rettet, weil ihn der Hund des Opfers nicht lässt. Das Opfer kennt dieses Risiko aber auch i.d.R., weil der Hund dann das Auto bzw. seinen Führer/in grundsätzlich verteidigt.
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Geändert von Elch93 (10.04.2014 um 09:58 Uhr).
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  #14  
Alt 10.04.2014, 10:48
Allwetterfahrer
 
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Das mit deiner Mutter ist nicht zu vergleichen, weil im Auto nun mal auch andere Personen beteiligt werden könnten. Oder fährst du vollkommen alleine auf den Straßen? Das wäre schön. Ist aber nicht der Fall.
Mit deinem Mitschüler, ist definitiv nicht schön, aber wenn es an einer Stelle war, wo niemand anderes dabei war, ist dass nicht mit dem Hund zu vergleichen. Denn der Hund kann nun mal nicht das Straßengeschehen einschätzen. Wie schon gesagt, lass ihn mal aufstehen, wenn du gerade ne Vollbremsung machst. Entweder bekommst du das nicht mit oder du kommst zu spät, wegen der Störung, zum stehen. Deswegen sind vergleiche mit Menschen im Auto immer daneben, weil diese ja mitdenken. Da gibt es die wenigsten, die dich in einer Gefahrensituation auch noch stören, weil denen selbst gerade der Schock in den Gliedern steht.
Ok, wenn der Hund wirklich eine Fußhupe ist, dann hat er wohl im Fußraum genug Platz. Dem würde aber auf der Hinteren Sitzbank auch nicht schlecht ergehen und mit dem entsprechenden Gurt auch nicht zum Problem. DAS ist eine Erziehungsfrage, wie bei den Menschen. Wir steigen doch auch ins Auto und schnallen uns an? Aber ich lass das auch demnächst, weil es ohne Gurt einfach schöner wäre.
Daher, Scheiß auf andere Menschen und lass den Hund unangebunden in dem Fußraum, oder achte auf die anderen Menschen und binde ihn an. Oder wie ich schon schrieb, lass den Hund zu Hause.
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  #15  
Alt 13.04.2014, 10:24
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Das Ereignis mit dem Mitschüler, war auf der B3. Dass gerade keiner hinter uns fuhr, war mehr Glück als geplant, weil der Mitschüler dachte, es gäbe eine Vorrichtung, dass die Handbremse während der Fahrt nicht anspricht (haben manche Autos ja auch). Die Aktion hätte also verdammt schief gehen können. Ich konnte das Auto halten und ein geistesgegenwärtiger, nicht angeschnallter Mitschüler, der auf der Rückbank saß, hat die Handbremse schnell wieder gelöst.

Bei einer Vollbremsung wird der Hund im Fußraum nach vorne unter das Handschuhfach gedrückt (Massenträgheit) und kann erstmal nicht aufstehen.
Ich habe mir Freitag ein solches Geschirr angesehen. Die "Leine" war lang genug, dass sich der Hund bewegt. Ein Hund der auf der Rückbank nestet lenkt auch ab und steht weniger unter Kontrolle als einer der vorne liegt. Ebenso wie kleine Kinder, die auf der Rückbank Unfug treiben. Klar, kann man das mit Erziehung regeln, aber genauso kann man den Hund so erziehen, dass er brav im Fußraum liegen bleibt.
Bei einer Vollbremsung kriegt einer der vorne Sitzenden den Hund dann außerdem ins Kreutz. Wenn das der Fahrer ist, könnte das seine Aufmerksamkeit auch negativ beeinflussen.

Ich kenne leider viele Menschen, die sich nicht anschnallen. Ebenso bergen Betrunkene auch ein großes, teils unkalkulierbares Risiko. Soll ich diese Menschen künftig mit dem Hund zuhause lassen bzw nach Hause laufen lassen?

Versteh mich nicht falsch. Ich stimme dir vollkommen zu, dass es sicherer wäre, den Hund im Kofferraum zu transportieren. Das ist auch für den Hund das Beste. Da kann er sich ein bisschen bewegen und hat trotzdem Anschluss ans Rudel. Wenn man aussteigt, muss man nicht darauf achten ob der Hund drinbleibt... Kurzum es ist praktisch.
Bei meinem Twingo lässt sich (habe ich gestern herausgefunden) die Rücksitzbank verschieben. Wenn diese ganz vorn ist (Hutablage habe ich längst raus gerissen) müsste der Hund denke ich in den Kofferraum passen. Ich habe die Hundehaare (vom Dreck ganz zu schweigen) auch lieber im Kofferraum als auf dem Beifahrersitz, aber wie gesagt hat das bei meinem Punto platztechnisch nie hin gehauen.

Wenn ich den Hund dabei habe, bin ich tatsächlich meist allein auf der "Straße", weil das dann Feld- und Waldwege sind
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