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  #1  
Alt 08.04.2014, 15:40
Benutzerbild von Elch93
Träumer
 
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Motorrad: Honda VFR 750 F & Honda MTX200
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Ausrufezeichen Haustiertransporte

Hab ich noch gar nicht bedacht. Danke

Wie schauts eigentlich aktuell mit der Anschnallpflicht für Haustiere aus?
Da hab ich schon viel gehört. "Haustiere zählen als Gepäck" "Haustiere sind anzuschnallen"(Der wollte mir leider nicht vorführen, wie man einen Terrier anschnallt)

Hab da keine gesetzlichen Aspekte gefunden und werde unsere Hunde wohl weiter so transportieren, wie sie es gewohnt sind. Aber ich weiß bei einer Polizeikontrolle gerne, was die alles beanstanden können
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Sieh meine Narben. Jede steht für eine gewonnene Erfahrung.
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  #2  
Alt 08.04.2014, 16:08
Benutzerbild von ichdereric
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Hmm, wenn Du Deine Hunde als Ladung siehst, dann denk bitte daran, daß Ladung gesichert werden muß. D.h. fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Ist jetzt zwar vom ADAC (vielleicht fliegen die Hunde ja in Wirklichkeit in die andere Richtung... ):
ADAC Crashtest - Haustier im Auto

Aber vielleicht hilft´s ja trotzdem...
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  #3  
Alt 08.04.2014, 16:42
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Rechtlich fallen Tiere unter die Rubrik „Ladung“ – entsprechend der Straßenverkehrsordnung muss Ladung aber so gesichert sein, dass sie niemanden gefährden kann.
Najal. Anders als im Test transportiere ich keinen Hund auf der Hutablage. Könnte auch schwierig werden einen Golden Retriever da drauf zu packen. Auch unsere Terrier würden da nicht liegen bleiben, aber die transportiere ich auf öffentlichen Straßen ohnehin in der Box. Allerdings eher damit sie mir nicht mein Auto auf den Kopf stellen...
Die Geschirre würden wohl alle unsere Hunde na sagen wir mal "ablehnen" wenn nicht gar bekämpfen. Das ließe sich aber mit Gewöhnung abstellen. Davon abgesehen fehlen mir bei diesen Dingern Studien zur Verletzungsgefahr für den Hund. Ein Fahrlehrer hatte mir eine art Gurt empfohlen, der das Halsband mit dem Anschnallvieh verbindet, in dem man auch den Sicherheitsgurt verankert. Das ist mir aber nicht geheuer, weil ich befürchte, meinem Hund bei einer Vollbremsung das Genick zu brechen. Kofferraum fällt bei meinem Twingo für die Großen mangels Platz weg, also werde ich sie wohl weiterhin im Beifahrerfußraum ablegen lassen oder auf dem Beifahrersitz transportieren. Letzteres ist zwar im Falle eines Unfalles suboptimal aber für den Hund angenehmer.
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Geändert von Elch93 (08.04.2014 um 16:46 Uhr).
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  #4  
Alt 08.04.2014, 19:58
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von Elch93 Beitrag anzeigen
Hab ich noch gar nicht bedacht. Danke

Wie schauts eigentlich aktuell mit der Anschnallpflicht für Haustiere aus?
Da hab ich schon viel gehört. "Haustiere zählen als Gepäck" "Haustiere sind anzuschnallen"(Der wollte mir leider nicht vorführen, wie man einen Terrier anschnallt)

Hab da keine gesetzlichen Aspekte gefunden und werde unsere Hunde wohl weiter so transportieren, wie sie es gewohnt sind. Aber ich weiß bei einer Polizeikontrolle gerne, was die alles beanstanden können
hi,
also ein Hund ist unbedingt zu sichern, denn im Falle eines Unfalls erlischt Dein Versicherungsschutz komplett wenn Du ihn nicht nach Vorschrift gesichert hast.
d. H. ein Hund gehört in eine speziell dafür vorgesehene Transportbox in den Kofferraum, ohne Box darf sich ein Hund nur mit entsprechendem Trenngitter zwischen Fahrgastzelle und Kofferraum darin aufhalten. Im Falle eines Auffahrunfalls fliegt Dir Dein Hund ins Genick und verletzt Dich dabei ggfs tödlich. Das Gewicht des Hundes vervielfacht sich, aber das weisst Du ja. Zudem gibt es Richig Geldstrafe wenn Du in eine Kontrolle gerätst und der/die Hunde nicht entsprechend gesichert sind, Asche kostet das. Eine Alternative sind tatsächlich die Anschnallgeschirre auf der Rückbank.
Unser Terrier sitzt in einer Alu-Gitterbox im Kofferraum. Sie ist gross genug, er kann liegen und sitzen und sich drehen. Es gibt die Boxen auch als Doppelbox.
Das Geld würde ich auf jeden Fall investieren zu Eurer Sicherheit und auch der der Hunde. Stell dir mal vor durch einen umherfliegenden Hund kommt ein Mensch zu Schaden, dann wirst Du sicherlich nicht mehr froh, abgesehen davon treibt dich sowas schnell in den finanziellen Ruin, denn die Haftpflichtversicherung greift dann auch nicht.
lg Sandra
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Geändert von DängelDängel...beinhart (08.04.2014 um 20:03 Uhr).
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  #5  
Alt 09.04.2014, 07:20
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von DängelDängel...beinhart Beitrag anzeigen
hi,
also ein Hund ist unbedingt zu sichern, denn im Falle eines Unfalls erlischt Dein Versicherungsschutz komplett wenn Du ihn nicht nach Vorschrift gesichert hast.
d. H. ein Hund gehört in eine speziell dafür vorgesehene Transportbox in den Kofferraum, ohne Box darf sich ein Hund nur mit entsprechendem Trenngitter zwischen Fahrgastzelle und Kofferraum darin aufhalten. Im Falle eines Auffahrunfalls fliegt Dir Dein Hund ins Genick und verletzt Dich dabei ggfs tödlich. Das Gewicht des Hundes vervielfacht sich, aber das weisst Du ja. Zudem gibt es Richig Geldstrafe wenn Du in eine Kontrolle gerätst und der/die Hunde nicht entsprechend gesichert sind, Asche kostet das. Eine Alternative sind tatsächlich die Anschnallgeschirre auf der Rückbank.
Unser Terrier sitzt in einer Alu-Gitterbox im Kofferraum. Sie ist gross genug, er kann liegen und sitzen und sich drehen. Es gibt die Boxen auch als Doppelbox.
Das Geld würde ich auf jeden Fall investieren zu Eurer Sicherheit und auch der der Hunde. Stell dir mal vor durch einen umherfliegenden Hund kommt ein Mensch zu Schaden, dann wirst Du sicherlich nicht mehr froh, abgesehen davon treibt dich sowas schnell in den finanziellen Ruin, denn die Haftpflichtversicherung greift dann auch nicht.
lg Sandra
Auf den Rücksitz würde ich einen Hund nie setzen (davon abgesehen, dass der da nicht einfach so bleiben würde). Entweder Kofferraum oder Beifahrerfußraum/-sitz. Ein Golden Retriever, der zu Recht Troll heißt, passt schlicht nicht in den Kofferraum (m)eines Renault Twingo BJ98 und eine Box, die für Ihn groß genug wäre, passt wohl gar nicht ins Auto...
Liegt er im Beifahrerfußraum dürfte er bei einem Unfall eigentlich nicht in mein Genick fliegen und wenn doch, war der Unfall ohnehin so heftig, dass es für mich wohl keinen großen Unterschied mehr macht. Auf den Sitz darf er ohnehin nur in Revier. Wenn ich dort einen Unfall habe, kenne ich entweder den anderen Beteiligten oder dieser hat sein Fahrzeug unerlaubter Weise geführt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind dann auch nicht hoch genug, dass die Gefahr bestünde, dass der Hund die Scheibe durchschlägt o.ä.
Rein nach der "Ladungssicherung" sollte das eigentlich stimmig sein. Schwere Ladung am tiefsten Punkt des Fahrzeugs. Zementsäcke darf ich ja auch in den Fußraum legen und die sind mitunter schwerer.
Hätte ich ein größeres Fahrzeug, wäre das alles kein Thema. Trenngitter an der Rückbank und Hunde in Kofferraum (die Terrier freilich in der Gitterbox, weil die bisher jedes Trenngitter bzw. -netz überwunden haben)
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  #6  
Alt 09.04.2014, 08:31
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von Elch93 Beitrag anzeigen
Auf den Rücksitz würde ich einen Hund nie setzen (davon abgesehen, dass der da nicht einfach so bleiben würde). Entweder Kofferraum oder Beifahrerfußraum/-sitz. Ein Golden Retriever, der zu Recht Troll heißt, passt schlicht nicht in den Kofferraum (m)eines Renault Twingo BJ98 und eine Box, die für Ihn groß genug wäre, passt wohl gar nicht ins Auto...
Liegt er im Beifahrerfußraum dürfte er bei einem Unfall eigentlich nicht in mein Genick fliegen und wenn doch, war der Unfall ohnehin so heftig, dass es für mich wohl keinen großen Unterschied mehr macht. Auf den Sitz darf er ohnehin nur in Revier. Wenn ich dort einen Unfall habe, kenne ich entweder den anderen Beteiligten oder dieser hat sein Fahrzeug unerlaubter Weise geführt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind dann auch nicht hoch genug, dass die Gefahr bestünde, dass der Hund die Scheibe durchschlägt o.ä.
Rein nach der "Ladungssicherung" sollte das eigentlich stimmig sein. Schwere Ladung am tiefsten Punkt des Fahrzeugs. Zementsäcke darf ich ja auch in den Fußraum legen und die sind mitunter schwerer.
Hätte ich ein größeres Fahrzeug, wäre das alles kein Thema. Trenngitter an der Rückbank und Hunde in Kofferraum (die Terrier freilich in der Gitterbox, weil die bisher jedes Trenngitter bzw. -netz überwunden haben)
...ein Zementsack ist aber ein toter Gegenstand der Dir nicht aus Versehen auf den Schoss hüpft. Hunde sind nicht in jeder Minute und -Situation berechenbar, auch wenn einige Hundebesitzer das meinen (der tut nix, der hat noch nieeeee was getan ----fragt sich nur woher dann die ganzen Bissunfälle mit kleinen kindern kommen....ich bin der Meinung, das JEDER Hund, egal wie niedlich, vom Wolf abstammt und der ist bekanntlich ein Raubtier...aber egal, dass ist ein anderes Thema).....Also rechtlich ist Dein Hund nicht im Fussraum erlaubt. Das ist das was die Kontrolle Dir sagen wird. Ich würde für meinen PRT jedenfalls nicht die Hand ins Feuer legen, dass er mir nicht während der Fahrt aus irgendeinem Grund auf den Schoss spingt....dann verreiss ich noch das Lenkrad, fahr einen Menschen zum Krüppel und bin dann ein Leben lang schuld...neee warum denn das Risiko eingehen? Ein Hund ist nicht zu 100 % berechenbar, im Gegensatz zu einem Zementsack. Professionelle Anschnallgeschirre hindern den Hund übrigens daran, von der Sitzbank zu springen, er is ja festgeschnallt.
du hast nach der Rechtslage gefragt und ich hab sie Dir genannt, er muss gesichert werden, egal wie klein das Auto ist.
lg Sandra
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  #7  
Alt 09.04.2014, 10:54
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von DängelDängel...beinhart Beitrag anzeigen
...ein Zementsack ist aber ein toter Gegenstand der Dir nicht aus Versehen auf den Schoss hüpft. Hunde sind nicht in jeder Minute und -Situation berechenbar, auch wenn einige Hundebesitzer das meinen (der tut nix, der hat noch nieeeee was getan ----fragt sich nur woher dann die ganzen Bissunfälle mit kleinen kindern kommen....ich bin der Meinung, das JEDER Hund, egal wie niedlich, vom Wolf abstammt und der ist bekanntlich ein Raubtier...aber egal, dass ist ein anderes Thema).....Also rechtlich ist Dein Hund nicht im Fussraum erlaubt. Das ist das was die Kontrolle Dir sagen wird. Ich würde für meinen PRT jedenfalls nicht die Hand ins Feuer legen, dass er mir nicht während der Fahrt aus irgendeinem Grund auf den Schoss spingt....dann verreiss ich noch das Lenkrad, fahr einen Menschen zum Krüppel und bin dann ein Leben lang schuld...neee warum denn das Risiko eingehen? Ein Hund ist nicht zu 100 % berechenbar, im Gegensatz zu einem Zementsack. Professionelle Anschnallgeschirre hindern den Hund übrigens daran, von der Sitzbank zu springen, er is ja festgeschnallt.
du hast nach der Rechtslage gefragt und ich hab sie Dir genannt, er muss gesichert werden, egal wie klein das Auto ist.
lg Sandra
Unsre PRT sind grundsätzlich in der Gitterbox, da ist das ja auch absolut kein Problem.

Dass ein Hund nie zu 100% berechenbar ist, stimmt. Hunde sind und bleiben auch immer Rudeltiere und wollen innerhalb des Rudels aufsteigen und ihr Rudel schützen. Die Fälle bei denen Kinder gebissen wurden sind tragisch, aber sicherlich nicht alle allein auf den Hund zurückzuführen. Da spielt auch Erziehung eine große Rolle, nicht nur die der Hunde. Der Golden Retriever meines Großvaters ist der gutmütigste Hund, den ich je kennen lernen durfte (und das waren einige) aber selbst der hat die Tochter eines Freundes angeknurrt, als diese nicht aufhören wollte ihn an den Ohren zu zupfen. Da würde sich auch manch ein Mensch irgendwann wehren. Wer wäre da laut Medien wohl schuld, wenn der Hund nach dem Kind schnappt?! In meiner Kindheit habe ich den Anpfiff bekommen, wenn unser Hund mich angeknurrt hat, weil klar war, dass ich ihn geärgert habe. Viele neigen heute leider dazu, den bösen bösen Hund zu strafen, weil er das arme Kind angeknurrt hat, das doch nur spielen wollte... Ebenso gibt es aber leider auch Leute, die ihre Hunde, warum auch immer, bewusst zur Aggressivität erziehen. Aber ich schweife ab...

Zur Berechenbarkeit kann ich dir versichern, dass unser Troll mir mit Sicherheit nicht plötzlich auf den Schoss hüpft. Dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Bei Terriern würde ich das nicht tun. Die sind alle bekloppt Bei unserem Troll lege ich aber auch meine Hand dafür ins Feuer, dass er mir und Menschen, die ich an ihn heran führe, nichts tut. Für ihn bin ich ein übergeordnetes Rudelmitglied und gehorcht mir aufs Wort. Es ist ein großer großer Unterschied, ob es um Hund-Führer, Hund-Rudelmitglied oder Hund-Fremder geht. Und wieder schweife ich ab... Um plötzlich auf meinen Schoss zu springen ist dieser große Hund aber auch schlicht zu unbehände. Wenn er Anstalten macht, aufzustehen bzw sich anders hinzulegen genügt ein kurzes Räuspern oder ein sanftes "Ablegen" und schon rollt er sich wieder im Fußraum zusammen.

Was diese Gurte angeht: Um den Hund wirklich zu fixieren müssen sie sehr eng sein und so stramm sitzen, dass sich der Hund kaum noch bewegen kann (rein von der Vorstellung her, praktisch habe ich diese Dinger noch nie gesehen). Ich will das meinem Hund nicht antun. Persönlich würde ich mich auch nicht mit einem Klettergurt an die Rückbank fesseln lassen, also warum soll ich das mit meinem Hund machen?

Den rechtlichen Standpunkt kenne ich nun. Danke dafür. Dann muss ich wohl künftig mehr Bargeld mitführen, wenn ich den Hund dabei habe
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Geändert von Elch93 (09.04.2014 um 11:00 Uhr).
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  #8  
Alt 09.04.2014, 11:24
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

...ja, keine Frage dass viele Kinder auch selber schuld sind bzw die Erwachsenen die den Kids nicht erklären, dass man kein Tier ärgert. Das kann man Kindern früh genug erklären...
Aber ich meine auch eher die Beissunfälle die aus der natürlichen Charaktereigenschaft des Wolfes resultieren. Ein Beispiel.
In dieser Gegend ist es leider vor 3 Jahren vorgekommen, dass ein Hund (der Familienhund, ein "lieber, knuddeliger Mischling") einen 4 Wochen alten Säugling per Kehlbiss getötet hat. Das Baby wird ihn wohl kaum geärgert haben. Der Säugling schlief auf der Terasse und als die Familie kurz reinging um das Grillzeugs reinzubringen, tötete der Familienhund das Baby, einfach weil es die "Rudelrangfolge" durcheinandergebracht hatte....Der Hund wurde eingeschläfert. der hatte übrigens den Kinderwagen umgeworfen um an das Kind zu kommen. Desweiteren sind Krabbelkinder, die dem Hund physisch unterlegen sind bzw sich von der Höhe unter ihm befinden, extrem gefährdet wenn sie sich dann auf den Rücken legen. Sie sind dann sofort in der Opferrolle und im Hund weckt es den Beuteeindruck....ich würde nie ein Baby mit einem Hund im Raum allein lassen.
Ein Baby, das auf dem Rücken liegt, ist ein potentielles "Beutetier". Es gluckst und strampelt.... Leider kommt sowas immer wieder vor, weil Familien die ein Baby dazu bekommen, nicht an die veränderte Rudelrangfolge denken.....aber es muss ja nicht passieren, aber es kann. Nicht weil der Hund böse ist, sondern weil es in seinem Naturverhalten (das er vom Wolf hat) liegt.....und ja, stimmt: PRT sind alle ein bisschen bekloppt...
lg Sandra
ps: entschuldigt Leute, das wir im diesem Fred etwas vom Thema abgeschweift sind
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Geändert von DängelDängel...beinhart (09.04.2014 um 11:29 Uhr).
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  #9  
Alt 09.04.2014, 11:34
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von DängelDängel...beinhart Beitrag anzeigen
ich würde nie ein Baby mit einem Hund im Raum allein lassen.
Einer der großen Knackpunkte. Manch einer würde mich aber auch nicht mit seinem Baby allein lassen. Angeblich fresse ich Kinder am Liebsten mit Pilzen
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  #10  
Alt 09.04.2014, 14:33
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von Elch93 Beitrag anzeigen
Einer der großen Knackpunkte. Manch einer würde mich aber auch nicht mit seinem Baby allein lassen. Angeblich fresse ich Kinder am Liebsten mit Pilzen
hab mir schon gedacht, dass Du ein "Allesesser" bist
meinen PRT kannst Du übrigens im Album "Stromberg umd die Hummel" sehen.
Der sieht soooo harmlos aus. aber er killt alles was sich bewegt, von der Taube über Hühner, Ratten bis zum Kaninchen und Fuchs...
lg Sandra
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  #11  
Alt 09.04.2014, 15:12
Benutzerbild von Flash
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
und Fuchs
Kann ich so jetzt nicht bestätigen.
Mich hat er nur beschnuppert.
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Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
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  #12  
Alt 09.04.2014, 15:17
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Zitat:
Zitat von Flash Beitrag anzeigen
Kann ich so jetzt nicht bestätigen.
Mich hat er nur beschnuppert.
..na, der ist ja noch nicht fertig, warts ab wenn Du das nächste Mal da bist..der hat nur überlegt ob er Sauce dazu will..
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  #13  
Alt 09.04.2014, 16:09
Allwetterfahrer
 
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Hunde sind unberechenbar. Und Elch93 lege deine Hand nicht in ein Feuer, was du nicht selbst bestimmen kannst. Und das ist schnell bei einem Hund passiert. Geschichte dazu:

Bei meiner Oma der Nachbar war ein lieber Netter Herr und man hat nie gesehen, dass er den Hund geschlagen geärgert oder sonst irgendetwas gemacht hat. Der Hund war auch zu jedem Nett. Man konnte sich einfach nicht vorstellen, dass dieser jemanden was tuen könnte, einfach so heraus. Eines Tages kam der Nachbar nach Hause und der Hund ist ohne Vorwarnung auf das Herrchen losgegangen. Warum wissen wir nicht und die Nachbarn konnten sich das auch nicht erklären. Warum ist dieser Hund nun aber losgegangen, vorallem in diesem Moment? Vielleicht hat ihn irgendjemand geärgert und die Wut musste raus. Kannst du das bei deinen Hunden wirklich aussagen? Und wenn ein Handzeichen reicht, damit der Hund sich wieder im Fußabteil hinlegt, aber was ist, wenn du gerade in einer Situation bist, wo du diese Konzentration nicht hast und der Hund dann dich stört? Tut mir leid, aber das ist viel zu Naiv. Es mag 100 mal, 1000mal gut gehen. Aber dann das eine Mal.
Das beste ist, wenn du den Hund nicht anschnallen möchtest, weil es dir leid tut, den Hund gar nicht erst mit zu nehmen. Denn dann tust du dem Hund wirklich was gutes, denn ich glaube kaum, dass dem Hund das liegen im Fußraum richtig Spaß macht. Oder würdest du dich da gerne hinlegen? Um mal deine Argumentation zu nutzen.
Das Problem ist ja nicht nur, dass du dich selbst gefährdest, sondern andere Leute im Straßenverkehr. Und da hört es auf.
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  #14  
Alt 09.04.2014, 19:54
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

Der Hund ( Haustier) wird dem Gesetz nach als Sache oder Gegenstand gewertet infolgedessen ist er in einem Fz zu sichern ..... (Ladung-Sicherung) ... wenn nicht dann kostet
Was ... kann man im Katalog nachlesen ...
Möglichkeiten gibt es ja genug zB .. Boxen ... Trenngitter ...
Bei mir ist er in der zweiten Reihe, hinterm Beifahrer; Hundegeschirr und Halsband mit dem Sicherheitsgurtschnapper verbunden
Im Fußraum oder auf dem Beifahrersitz hat das Tier nichts zu suchen, es könnte den Fahrer behindern ..

Gruß Jürgen
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  #15  
Alt 09.04.2014, 20:10
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
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Standard AW: Fahrereignungsregister .... ???

stell mir grad vor, wie du mit deinem Minihund auf dem Beifahrersitz
durch die Stadt düst
oder auf dem Sozius
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