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  #1  
Alt 22.12.2014, 10:06
Sozius
 
Registriert seit: 22.12.2014
Beiträge: 1
Standard Kaufabwicklung ging schief

Hallo,

folgende Sache:
Motorrad angezahlt Anfang november. Kaufvertrag liegt vor, darin steht Anzahlung und modell fest. Weiterhin wurde mündlich festgelegt das a) der E-starter funktioniert (er meinte batterie muss geladen werden) b) Öl aufgefüllt wird c) am abholetag wird eine Probefahrt gemacht, da dass Fahrzeug zu der besichtigung nicht angemeldet war.
Sofern alles in Ordnung würde ich sie vollbezahlen. Belegen lässt sich das mit einem zeugen, ich bin nicht allein hingefahren (an beiden Tagen) War am Wochenende vor Ort. Karre ging ständig aus, trotz warmfahren. Batterie wurde nicht geladen, demnach ging E-Starter nicht. Wollt mir 20 euro in die Hand drücken von wegen "kauf dir ne neue" .Das schließt aber nicht aus, dass das auch das Problem war.Er war selbst nicht vor Ort, diskussionen gingen dan über Telefon von wegen "die würde gehen" etc. War aber nicht der Fall. Bin gegangen, anzahlung weg. Nun will er klagen auf Vertragserfüllung, da er behauptet sie funktioniert. Ich hab schon ein paar Maschinen gehabt. Über choke etc. weiß ich bescheid. An mir lags nicht. Wie realistisch ist nun das er die Vertragserfüllung durch bekommt?
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  #2  
Alt 22.12.2014, 10:55
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Kaufabwicklung ging schief

Nehme einen Gutachter zu Hand und führe die Maschine vor. Der wird die Mängel feststellen. Sind die Mängel im Vertrag aufgeführt, wirst du um den Vertrag nicht herum kommen. Wenn die Mängel aber nicht drin stehen und auch Mündlich, dann aber mit Zeugen, nicht gesagt worden sind, dann muss er deine Anzahlung wieder zurück geben.
Rein Theoretisch muss er auch mehr Kosten dir dann zurückerstatten. Wie zum Beispiel, wenn du schon neue Reifen, sofern die alten natürlich runter waren, bezahlen, wenn so der Deal platzt. Das muss aber alles nachgewiesen sein. Einfach nur behaupten, ich hab da was gekauft, geht natürlich nicht! Und die alten reifen müssten auch runter gefahren sein. Also unter der 1.6mm stärke. So als Beispiel.
Die 20€ müssen natürlich in die Rechnung mit rein. Sind die also schon geflossen, muss er dir deinen bezahlten Beitrag minus die 20€ zurückzahlen, außer du hast die Batterie schon gekauft...
Ich hoffe, ich konnte mich einwenig verständlich ausdrücken.
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  #3  
Alt 22.12.2014, 17:52
Luky1R
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kaufabwicklung ging schief

Geäfhrliches halbwissen. Geh zum Rechtsbeistand, im normalfall greift hier die Verkehrsrechtsschutz.
Diesen Weg wird dein gegenüber auch tätigen, da er den Fall aus seiner Sicht schildern wird und die Versicherung erfolgschancen sehen wird.
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  #4  
Alt 22.12.2014, 19:10
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Kaufabwicklung ging schief

Halbwissen ist immer eine Sache des interpretieren. Bevor du jemanden aber sowas unterstellst, solltest du dir wirklich sicher sein, dass du auch entsprechend den Text verstanden hast!!! Oder einfach solch einen Zusatz unterlassen und es richtig stellen, aber so...
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