Motorrad Forum - Diskutiere über Motorräder und mehr

Motorrad Forum - Diskutiere über Motorräder und mehr (https://www.forum-motorrad.net/)
-   Motorrad Allgemein (https://www.forum-motorrad.net/motorrad-allgemein/)
-   -   StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad? (https://www.forum-motorrad.net/motorrad-allgemein/11021-stvzo-42-maximalgewicht-eines-anhaenger-hinter-einem-kraftrad.html)

Tobias Claren 23.10.2020 23:28

StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Hallo.

Hier das Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html

Ist dies das einzige Gesetz, dass das Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad regelt?


Krafträder werden erst in Absatz 2 genannt.


Zuerst wird erwähnt dass das ziehende Fahrzeug Allradbremse haben muss, wenn der Anhänger keine eigene Bremse hat.
Das ist bei einem Kraftrad eigentlich immer der Fall.
Es wird noch extra erwähnt, dass die getrennte Vorder/Hinter-Rad-Bremse als Allradbremse gilt.

Dann kommt wieder etwas für Anhänger ohne eigene Bremse, wo es um die Anhängelast des Anhänger geht. Also das Gewicht.
Fahrzeuggewicht plus 75Kg geteilt durch 2.

Wenn Ich aber eine Bremse am Anhänger verbaue, dann gilt diese Grenze nicht?

Leider kommt dann aber kein Text zum Gewicht, wenn der Anhänger gebremst ist.


Wenn man also im Gesetz nur ungebremste Anhänger erwähnt, muss man im Umkehrschluss annehmen, es gibt kein Maximalgewicht für gebremste Anhänger (?).
Bzw. "3,5t".


Danke...

Qfun 25.10.2020 09:35

AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Hallo Tobias
Mit deinem Umkehrschluss liegst du m.M nach falsch.Wir sind hier in Deutschland da ist alles geregelt. Aber abgesehen vom Gewicht des Anhängers der auch zum ziehenden Fahrzeug passen muss in Größe und Gewicht (ebenfalls in STVZO geregelt) ,bist du auch begrentzt beim ziehenden Fahrzeug in Bezug auf der Max.Achslast und der Zulässigen Gesamtmasse.
Die ja auch bekanntlich nicht überschritten werden darf und das ganze gilt auch bei gebremsten Anhänger.
Warum willst Du überhaupt mit Anhänger fahren? Mit welchen Bike?
Erzähl mal mehr von dem was Du vor hast.(Camping/Urlaub? )
Dazu kommt noch das mit Anhänger auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60Kmh gilt.
Klar gibt es Bikes wo es gut klappt mit Anhänger, aber ich würde mir das nicht antun. Da da auch mit 60Kmh m.M nach der Fahrspass auf der Strecke bleibt.
Vom subjektiven gefühltem Verkehrshinderniss zu sein ganz zu schweigen.

Ronin 25.10.2020 14:09

AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Hier mal was ich zu dem Thema gefunden habe:
Zitat:

Die Straßenverkehrszulassungsordnung beschränkt die Anhängelast für ungebremste Anhänger auf das Leergewicht des Motorrades plus 75 kg für den Fahrer geteilt durch zwei.[37] Das bedeutet, dass beispielsweise ein schweres Tourenmotorrad mit 325 kg Leergewicht einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 200 kg ziehen darf. Für gebremste Anhänger kann die Prüfstelle eine höhere Anhängelast genehmigen.
Zitat:

Diese Motorradanhänger sind zulassungs- und versicherungsfrei, müssen jedoch von einer Fahrzeugprüfstelle nach § 13 EG-FGV geprüft werden, erhalten im Vorfeld von der Kfz-Prüfstelle eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und mit der Abnahme eine Betriebserlaubnis. Sie unterliegen nicht der zweijährigen Pflicht zur Hauptuntersuchung. Diese Betriebserlaubnis muss von der Kfz-Zulassungsstelle abgestempelt werden.
Zitat:

In Deutschland gilt für Motorräder mit Anhängern das generelle Tempolimit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen[42], festgeschrieben durch § 3 und § 18 StVO[43], was insbesondere auf der Autobahn zu einer erheblichen Gefahr für die nachfolgenden Kraftfahrzeuge werden kann.

Tobias Claren 26.10.2020 02:06

AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Was nicht verboten ist, ist erlaubt, ist kein einfacher Umkehrschluss, sondern das wohl fundamentalste Rechtsprinzip.
Jeder Anwalt wird das bestätigen. Dazu kommt noch das Analogieverbot, nachdem man keine ähnlichen Gesetze auf etwas anwenden darf.

Was hier vergessen wird, es gibt auch Krafträder die keine Zulassung brauchen.
Und in der Klasse gibt es welche die Anhänher ohne Zulassung ziehen dürfen, weil sie Fahrrädern gleich gestellt sind.

Es geht um einen Wohanhänger, der mit maximal 25kmh gefahren würde.
Rechtlich als "Mofa" mit Anhänger.



@ Ronin

Genau die Rechnung hatte Ich erwähnt.

Der zweite Absatz trifft hinter Fahrrädern und Mofas nicht zu.
Das ist offensichtlich auch kein Gesetzestext, schon das Wort "Motorrad" gibt es wohl in Gesetzen nicht.

Ich verlasse mich nur auf Gesetzestexte dabei, weil man z.B. auf diesen vielen "Bussgeld..."-Seiten überall eine Maximale Breite von 1m für Anhänger hinter Rad und Mofa findet. Aber auch 40Kg ungebremst und 80Kg gebremst. Das ist völliger Unsinn, leider beziehen sich darauf auch Artikel.
=> https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanhänger

Zitat:
Zitat:

Abmessungen (§ 32 StVZO Absatz 1–4)
Breite allgemein: 2,55 m
Höhe: 4 m
Länge allgemein: 12 m
Fahrrad und Anhänger zusammen: 18 m
Regelmäßig wird die Meinung vertreten, es seien nicht die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Es wird gefordert, die Vorschriften nach § 32 StVZO, Absatz 9 anzuwenden. Begründet wird dies damit, Fahrräder seien bei sinngemäßer Auslegung nicht motorisierte Krafträder, daher wie Krafträder zu behandeln. Außerdem wird angeführt, die Maße von 1 m Breite, 4 m Länge und 2,5 m Höhe würden besser zu Fahrrädern passen.

Diese Rechtsauffassung ist falsch. Erkennbar wird dies durch einen logischen Umkehrschluss: In § 67a StVZO werden ausdrücklich Anhänger mit einer Breite über 1 m erwähnt. Wenn es eine Beleuchtungsvorschrift für Anhänger solcher Breite gibt, dann müssen sie auch erlaubt sein.

Masse und Reifen
Üblicherweise nicht relevant: Es gelten die Regeln für Kraftfahrzeuge, nach §34 StVZO. Sofern der Anhänger leichter als 3,5 t, oder das Zugfahrrad leichter als 7,5 t bleibt ist keine der Regelungen anzuwenden. Hier gilt der gesunde Menschenverstand: Welches Gewicht kann noch sicher gebremst werden? Welchen Kräfte können die Speichen und der Rahmen aufnehmen?

Außerdem gilt § 36 StVZO Absatz 1: Die Reifen dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen und müssen stabil genug sein.
Die 40/80Kg sollen von einem Mann stammen der für den TÜV arbeitet und auch an Gesetzen beteiligt gewesen sein könnte.
Allerdings hat dieser diese Zahlen wohl verbreitet, weil er damit seine selbst erfundene Auflaufbremse für Fahrradanhänger puschen wollte...
Also eine korrupte Intention.


Ich würde den vorhandenen Heinemann FT 200 Sportanhänhger mit Bremsen nachrüsten, um die Gewichtsgrenze von 87Kg (Fahrzeug von 99Kg plus 75 geteilt durch 2) zu eliminieren.
Die Bremsen sind dabei auch nicht gesetzlich geregelt, und müssen nicht vom TÜV abgenommen werden. Denn der Anhänger hinter einem Fahrrad/Mofa muss ja auch nciht abgenommen werden.
Gut wäre natürlich Scheibenbremse oder trommelbremse an den Felgen des Anhänger nachrüsten zu können, aber da das wohl nicht möglich ist (keine Ahnung wo man ein Forum mit Experten für so etwas findet), wären Bremsbacken die gegen die Reifen drücken (wie es das früher auch bei Fahrrädern gab) eine Lösung. Dafür müsste Ich allerdings kleine elektrische oder hydraulische Bremszylinder finden. Wenn hydraulisch, dann mit zentraler Hydraulikpumpe, die mit 12V aktiviert werden.
Die Alternative wäre ein auf 25 gedrosseltes Leichtkraft-Auto, das hat 350Kg, und damit läge die Gewichtsgrneze des Anhänger bei ~212Kg.
Nur so eins müsste erst mal güsntig gebraucht irgendwo angeboten werden.
Und dann ist die Frage, welche Regeln in §42 gelten für so etwas.
Ich würde es nicht als "Krankenfahrstuhl" bezeichnen.
Aber wenn es darunter fällt, wären es 175Kg Maximalgewicht.
Das wäre dann aber auch schräg. Hinter einem Mofa gibt es nur Regeln für ungebremste Anhänger, aber bei einem Leicht-KFZ mit 350Kg und vier Rädern ist beim halben Gewicht schluss, auch gebremst.
Das kann ja wohl nicht wahr sein...

Pamir 26.10.2020 05:59

AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Das wäre dann nicht schräg, das Ganze ist schon schräg. Ich würde mir an Deiner Stelle einen Trecker besorgen, dann bist Du einige Probleme auf einen Schlag los.

WorldEater 26.10.2020 07:09

AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Zitat:

Zitat von Tobias Claren (Beitrag 136673)
Das wäre dann aber auch schräg. Hinter einem Mofa gibt es nur Regeln für ungebremste Anhänger, aber bei einem Leicht-KFZ mit 350Kg und vier Rädern ist beim halben Gewicht schluss, auch gebremst.
Das kann ja wohl nicht wahr sein...

Könnte daran liegen, dass die Notwendigkeit für ein solches Gesetz einfach noch nicht aufgekommen ist.

Ich mein, wer kommt schon darauf mit einem 25 km/h-Fahrzeug einen "schweren" Anhänger oder gar Wohnwagen zu ziehen?!
Genau: Fast niemand.

Könnte man bei der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auch genauso gut Traktor mit Wohnanhänger fahren?
Der packt seine 25km/h dann wenigstens auch bergauf und bremst auch bergab mit Gewicht.

Am Mofa will ich mir das, ehrlich gesagt, gar nicht vorstellen.

Ronin 26.10.2020 09:36

AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
 
Zitat:

Zitat von Tobias Claren (Beitrag 136673)
Der zweite Absatz trifft hinter Fahrrädern und Mofas nicht zu.
Das ist offensichtlich auch kein Gesetzestext, schon das Wort "Motorrad" gibt es wohl in Gesetzen nicht.

Sag mal willst du uns eigentlich verarschen, in deinem Ausgangstext steht nix von einem Fahrrad oder Mofa.
Wurdest du wie wir seit dem ersten Tag deiner Anmeldung hier mal damit rauskommen um was für ein Fahrzeug es genau geht.
Sollte es ein Fahrrad sein wäre das hier der 3 Thread mit dem selben Thema, meinst du nur weil du immer wieder von vorne begingst wird sich da was ändern an den Antworten.
Und warum überhaupt fragen wen du jedes mal sowieso alles besser weist, wie das letzte mal dann mach es und leb mit den Konzequenzen, gibt es keine schön für dich. Oder eine ganz verrückte Idee frag den TÜV.
Und komm mir blos nicht wieder mit Aggressiv, weil dann werde ich Aggressiv.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:25 Uhr.