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StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad? Hier das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html Ist dies das einzige Gesetz, dass das Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad regelt? Krafträder werden erst in Absatz 2 genannt. Zuerst wird erwähnt dass das ziehende Fahrzeug Allradbremse haben muss, wenn der Anhänger keine eigene Bremse hat. Das ist bei einem Kraftrad eigentlich immer der Fall. Es wird noch extra erwähnt, dass die getrennte Vorder/Hinter-Rad-Bremse als Allradbremse gilt. Dann kommt wieder etwas für Anhänger ohne eigene Bremse, wo es um die Anhängelast des Anhänger geht. Also das Gewicht. Fahrzeuggewicht plus 75Kg geteilt durch 2. Wenn Ich aber eine Bremse am Anhänger verbaue, dann gilt diese Grenze nicht? Leider kommt dann aber kein Text zum Gewicht, wenn der Anhänger gebremst ist. Wenn man also im Gesetz nur ungebremste Anhänger erwähnt, muss man im Umkehrschluss annehmen, es gibt kein Maximalgewicht für gebremste Anhänger (?). Bzw. "3,5t". Danke... Geändert von Tobias Claren (23.10.2020 um 23:30 Uhr). |
#2
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AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
Hallo Tobias Mit deinem Umkehrschluss liegst du m.M nach falsch.Wir sind hier in Deutschland da ist alles geregelt. Aber abgesehen vom Gewicht des Anhängers der auch zum ziehenden Fahrzeug passen muss in Größe und Gewicht (ebenfalls in STVZO geregelt) ,bist du auch begrentzt beim ziehenden Fahrzeug in Bezug auf der Max.Achslast und der Zulässigen Gesamtmasse. Die ja auch bekanntlich nicht überschritten werden darf und das ganze gilt auch bei gebremsten Anhänger. Warum willst Du überhaupt mit Anhänger fahren? Mit welchen Bike? Erzähl mal mehr von dem was Du vor hast.(Camping/Urlaub? ) Dazu kommt noch das mit Anhänger auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60Kmh gilt. Klar gibt es Bikes wo es gut klappt mit Anhänger, aber ich würde mir das nicht antun. Da da auch mit 60Kmh m.M nach der Fahrspass auf der Strecke bleibt. Vom subjektiven gefühltem Verkehrshinderniss zu sein ganz zu schweigen.
__________________ LzG Frank |
#3
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AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad? Hier mal was ich zu dem Thema gefunden habe: Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#4
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AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
Was nicht verboten ist, ist erlaubt, ist kein einfacher Umkehrschluss, sondern das wohl fundamentalste Rechtsprinzip. Jeder Anwalt wird das bestätigen. Dazu kommt noch das Analogieverbot, nachdem man keine ähnlichen Gesetze auf etwas anwenden darf. Was hier vergessen wird, es gibt auch Krafträder die keine Zulassung brauchen. Und in der Klasse gibt es welche die Anhänher ohne Zulassung ziehen dürfen, weil sie Fahrrädern gleich gestellt sind. Es geht um einen Wohanhänger, der mit maximal 25kmh gefahren würde. Rechtlich als "Mofa" mit Anhänger. @ Ronin Genau die Rechnung hatte Ich erwähnt. Der zweite Absatz trifft hinter Fahrrädern und Mofas nicht zu. Das ist offensichtlich auch kein Gesetzestext, schon das Wort "Motorrad" gibt es wohl in Gesetzen nicht. Ich verlasse mich nur auf Gesetzestexte dabei, weil man z.B. auf diesen vielen "Bussgeld..."-Seiten überall eine Maximale Breite von 1m für Anhänger hinter Rad und Mofa findet. Aber auch 40Kg ungebremst und 80Kg gebremst. Das ist völliger Unsinn, leider beziehen sich darauf auch Artikel. => https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanhänger Zitat: Zitat:
Allerdings hat dieser diese Zahlen wohl verbreitet, weil er damit seine selbst erfundene Auflaufbremse für Fahrradanhänger puschen wollte... Also eine korrupte Intention. Ich würde den vorhandenen Heinemann FT 200 Sportanhänhger mit Bremsen nachrüsten, um die Gewichtsgrenze von 87Kg (Fahrzeug von 99Kg plus 75 geteilt durch 2) zu eliminieren. Die Bremsen sind dabei auch nicht gesetzlich geregelt, und müssen nicht vom TÜV abgenommen werden. Denn der Anhänger hinter einem Fahrrad/Mofa muss ja auch nciht abgenommen werden. Gut wäre natürlich Scheibenbremse oder trommelbremse an den Felgen des Anhänger nachrüsten zu können, aber da das wohl nicht möglich ist (keine Ahnung wo man ein Forum mit Experten für so etwas findet), wären Bremsbacken die gegen die Reifen drücken (wie es das früher auch bei Fahrrädern gab) eine Lösung. Dafür müsste Ich allerdings kleine elektrische oder hydraulische Bremszylinder finden. Wenn hydraulisch, dann mit zentraler Hydraulikpumpe, die mit 12V aktiviert werden. Die Alternative wäre ein auf 25 gedrosseltes Leichtkraft-Auto, das hat 350Kg, und damit läge die Gewichtsgrneze des Anhänger bei ~212Kg. Nur so eins müsste erst mal güsntig gebraucht irgendwo angeboten werden. Und dann ist die Frage, welche Regeln in §42 gelten für so etwas. Ich würde es nicht als "Krankenfahrstuhl" bezeichnen. Aber wenn es darunter fällt, wären es 175Kg Maximalgewicht. Das wäre dann aber auch schräg. Hinter einem Mofa gibt es nur Regeln für ungebremste Anhänger, aber bei einem Leicht-KFZ mit 350Kg und vier Rädern ist beim halben Gewicht schluss, auch gebremst. Das kann ja wohl nicht wahr sein... |
#5
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AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad?
Das wäre dann nicht schräg, das Ganze ist schon schräg. Ich würde mir an Deiner Stelle einen Trecker besorgen, dann bist Du einige Probleme auf einen Schlag los.
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
#6
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AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad? Zitat:
Ich mein, wer kommt schon darauf mit einem 25 km/h-Fahrzeug einen "schweren" Anhänger oder gar Wohnwagen zu ziehen?! Genau: Fast niemand. Könnte man bei der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auch genauso gut Traktor mit Wohnanhänger fahren? Der packt seine 25km/h dann wenigstens auch bergauf und bremst auch bergab mit Gewicht. Am Mofa will ich mir das, ehrlich gesagt, gar nicht vorstellen.
__________________ Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig... Youtube-Kanal |
#7
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AW: StVZO §42: Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad? Zitat:
Wurdest du wie wir seit dem ersten Tag deiner Anmeldung hier mal damit rauskommen um was für ein Fahrzeug es genau geht. Sollte es ein Fahrrad sein wäre das hier der 3 Thread mit dem selben Thema, meinst du nur weil du immer wieder von vorne begingst wird sich da was ändern an den Antworten. Und warum überhaupt fragen wen du jedes mal sowieso alles besser weist, wie das letzte mal dann mach es und leb mit den Konzequenzen, gibt es keine schön für dich. Oder eine ganz verrückte Idee frag den TÜV. Und komm mir blos nicht wieder mit Aggressiv, weil dann werde ich Aggressiv.
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Stichworte |
anhänger, gewicht, kraftrad, §42 |
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