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Bikerboy007 07.05.2010 10:38

Fragen zum Motorradverkauf
 
Hallo,
ich biete meine Suzuki SV 650S zum bereits zum Verkauf an (online).
Meine Fragen sind dann, wie es mit der Zulassungsstelle und der Versicherung aussieht. Wenn ich einen Interessenten habe, der das Bike kaufen würde, wann muss ich da der Zulassungsstelle / Versicherung Bescheid geben?? Hoffe jemand hat das schon einmal gemacht oder kennt sich da aus,

Gruß
Bikerboy

biker4biker 07.05.2010 11:36

AW: Fragen zum Motorradverkauf
 
hi,
ICH würde das bike vorher selber abmelden!
in der vergangenheit sind so viele motorräder abhanden gekommen, so das jeder ehrliche käufer verständnis haben sollte.

es ist ja auch nicht mehr allzu schwierig ein nicht zugelassenes fahrzeug abzuholen:
wenn der käufer das bike abholen will, muss er sich halt ein kurzzeitkennzeichen von der zulassungsstelle besorgen.
dazu benötigt er nur eine bestätigung seiner versichereung (evb) und seinen personalausweis.
Tüvbescheinigung oder fahrzeugbrief ist nicht erforderlich!

alternativ hat er vielleicht einen bekannten der ein rotes kennzeichen hat....

aber das soll dann ja nicht dein problem sein ;)

Sebastian 07.05.2010 13:46

AW: Fragen zum Motorradverkauf
 
Wenn du den Käufer mit deinem Kennzeichen ziehen lässt, kann er theoretisch mit dem Kennzeichen die ganze Zeit weiterfahren und damit Straftaten begehen (Spritklau etc.) Auf wen das dann zurück fällt kannst du dir denken und dieser Ärger ist vermeidbar.

Claire 07.05.2010 17:50

AW: Fragen zum Motorradverkauf
 
Wenn du zB einen Vertrag von mobile.de ausdruckst, steht dort drin, dass der Käufer verpflichtet ist, das Bike innerhalb von drei Werktagen nach dem Kauf umzumelden. Wenn er also ne Straftat beginge, könntest du belegen, dass du es nicht warst.
Aber auf der sichersten Seite bist du natürlich, wenn du es vorher abmeldest. Das kostet ja auch nicht die Welt.

Bikerboy007 11.05.2010 11:13

AW: Fragen zum Motorradverkauf
 
So Leute, habe jetzt mein Motorrad bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Muss ich jetzt diesen Vorgang auch der Versicherung melden, damit ich auch keine Versicherungskosten
mehr zahlen muss? Ich meinte nämlich, dass die Kfz-Stelle der Versicherung das mitteilen wird oder liege ich da falsch?

Wenn ich jetzt einen Käufer haben würde, macht man halt ein Kurzzeitkennzeichen ans Bike, bezüglich der Probefahrt. Ich verlange aber, dass er mir eine entsprechende Kaution gibt, damit er mir net abhaut (vor Probefaht). Nach erfolgreicher Fahrt, mache ich den Kaufvertrag und bekomme gleich das Geld. Anschließend bekommt er von mir alle notwendigen Papiere und er meldet es auf sich an. Danach lasse ich ihn das Bike abholen/mitnehmen!

Ist meine Vorgehensweise so in Ordung und sicher genug???

Gruß
Bikerboy

biker4biker 11.05.2010 11:28

AW: Fragen zum Motorradverkauf
 
ja, die zulassungsstelle teil es der versicherung mit.
aber wann diese das tut ist eine andere sache ;)

ich würde mit der abmeldebescheigung zur versicherung gehen und da selber rein tisch machen.
es passiert aber nix, wenn du wartest... ausser das du einen anruf oder einen brief von der versichertun bekommen wirst ;)

bez. probefahrt: lass dir führerschein und personalausweis zeigen und behalte letzteres als pfand.
das sollte eigentlich genügen, schliesslich gibt es nicht nur schlechte menschen auf der welt!


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