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Christophe 11.07.2010 23:51

Probefahrt München.
 
Hallo Zusammen,

Als Franzose, kenne ich mich mit den Regeln nicht aus... deswegen bräuchte ich ihre Hilfe.

Ich wollte mir ein KTM 640 LC4 Supermoto holen bei einem KTM Händler in München.

Als ich für ein Probefahrt gefragt habe, hat der Händler mich gesagt dass es in München nicht möglich ist, dass die Rote Kennzeichen nur für die Mitarbeiter des KTM-Händler sind... hat mir aber angeboten auf dem Parkplatz zu fahren.

Ich war in Rosenheim und da gab es für Probefahrt kein Problem.

Kann vielleicht mir jemand helfen? ist es wahr was er mich gesagt hat?

Vielen Dank im vorraus.

MfG.

Christophe.

Schaaf 12.07.2010 07:01

AW: Probefahrt München.
 
Etwas ähnliches hat mir mein Fahrlehrer auch mal erzählt. Er meinte das es meist so ist, dass mit den roten Kennzeichen dann oft Schabernack (Unsinn) getrieben wird, also zu schnell fahren und und und. Deswegen lassen die Händler meisst nur die Mitarbeiter mit den eigenen roten Nummern fahren.

Routi 12.07.2010 07:34

AW: Probefahrt München.
 
Also , soviel ich weiß , sind rote Nummern dafür da , um Überführungen zu machen , oder Probefahrten durchzuführen ! ( Rote Kennzeichen sind nur für Händler da ) Da scheint in München bei dieser Firma ein schlechter Kundendienst vorhanden zu sein ! Auch wenn Du Franzose bist , sollte eine Probefahrt mit roten Kennzeichen möglich sein ! Vielleicht hat der Händler aber auch schon schlechte Erfahrung mit ausländischen Mitbürgern gemacht und gestattet es deshalb nicht ! Da sollte man mal nachfragen , was der Grund ist !

Schaaf 12.07.2010 08:42

AW: Probefahrt München.
 
Aber den Perso muss man doch so oder so dalassen oder?
Im Falle des Falles könnte man die Person also zurückverfolgen.

Christophe 12.07.2010 12:42

AW: Probefahrt München.
 
Zur Info, habe ich einen Antwort von einem Kollegen bekommen:

Hallo Christophe,

der Münchner Händler hat tatsächlich richtig gehandelt. Rote Kennzeichen dürfen nur von Werkstätten bzw. gewerblichen Einrichtungen und deren Mitarbeitern für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-rotes-kennzeichen

Als Privatmann muss man sich für Probefahrten ein Kurzzeitkennzeichen holen.

Mit freundlichen Grüßen
Roman

Routi 12.07.2010 14:34

AW: Probefahrt München.
 
Steht doch in der StVo " auch Probefahrten " , das was Du machen wolltest !

Christophe 13.07.2010 08:48

AW: Probefahrt München.
 
Ja aber nur für die "Gewerbetreibende" ... Die Antwort hat mich jemand anders bestätigt. In kleine Städte ist es irgendwie toleriert, aber leider in München nicht...


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