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#11
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Hallo Zusammen, hier noch der letzte Stand. Der Polizist hat heute angerufen und mir bestätigt, dass ich die 125ger fahren darf (mit altem 1b Führerschein). Auf die Frage was man tun soll wenn wieder einmal so ein Missverständnis auftritt meinte er, man soll auf die Führerscheinstelle in der Stadt oder auf dem Landratsamt verweisen. Allen 1 b 125ger Fahrern von nun an GUTE FAHRT. Euch anderen natürlich auch. Gruss Papabaerchen ![]() ![]() ![]() |
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