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Hallo Zusammen! Hier nur noch zum Abschluß die Mailantwort vom Bürgerbüro des Verkehrsministeriums. (Sorry dass es gedauert hat - Tanke hat mich heute erinnert) Sehr geehrter Herr "Name geändert", vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Februar 2008. Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und Länder, obliegt die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern. Dem Bundesministerium ist es verwehrt zu Einzelfällen Stellung zu nehmen. So auch in Ihrem Fall, daher kann ich nur Grundsätzliches ausführen: Durch Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 wurden Leichtkrafträder der Fahrerlaubnisklasse 1 und aufgrund der aus Verkehrssicherheitsgrün-den vorgenommenen weiteren Differenzierung der Motorradfahrerlaubnis schließlich der Klasse 1b zugeordnet. Mit der Änderung der Begriffsdefinition für Leichtkrafträder (max. 125 cm3, max. 11 kW) durch Verordnung vom 14. 02. 1996 wurde die Klasse bereits an die jetzige EG-Klasse A1 angepasst. Somit berechtigt eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 1b den Inhaber Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Mit weiteren Fragen zu Ihrer Fahrerlaubnisberechtigung wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag "Namen geändert" Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG Invalidenstr. 44 10115 Berlin BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung [email protected] Tel.: 030 18 - 300 - 3060 Fax: 030 18 - 300 - 1942 Erlaubt mir bitte noch eine kleine Gehässigkeit: Ich werde nun meinen Führerschein nicht umschreiben und jeden Polizeibeamten bei einer Kontrolle ganz ungeniert fragen "wie lange er seinen Job schon macht" (Hab ja die Kopie von der Mail im Koffer ![]() Gute Fahrt und Grüße an Tanke |
#2
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Zu der kleinen Gehässigkteit: "Die Geister die ich rief, werd ich nun nicht mehr los" (J. W. v. Goethe) |
#3
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![]() Zitat:
Ist fast das gleiche, wie mit meinen Reifen. Nicht eingetragen, aber darf ich trotzdem fahren.
__________________ Gruß Felix Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab |
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