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Gamma 06.06.2011 13:19

"Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
Hallo, ich habe aus meiner CB 500 die Drossel rausnehmen lassen, jetzt hat die nicht mehr 25 kW sondern die standardmäßigen 43 kW.

Im Fahrzeugschein steht jetzt bei 5 (Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus) nicht mehr Kraftrad m. LB, sondern Kraftrad o. LB. Das ist eigentlich auch gut, allerdings steht bei 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) noch ein
Code:

*KRAD M:LEISTUNGSBESCHÄRNK. *ZU P:K25/8500 *LEIST.STEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN
Ist das jetzt korrekt offen zugelassen, oder ist das irgendwie falsch?

Tabaluga273 06.06.2011 16:27

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
ich würde annehmen nicht aus den Papieren rausgenommen nach dem ummelden und würde vermuten Fehler der Zulassungsstelle.. mal ne Frage nebenbei merkt man die Drossel deutlich bei der CB500 ?

Jürgen 06.06.2011 16:41

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
@ Gamma, was oben steht in Maßgebend ......unten das einfach ignorieren, haben sie vergessen zu löschen.......:D

@ Tabaluga, nimm mal ne 8 mm Unterlegscheibe hochkant zwischen die Lippen, halt die Nase zu und lauf ne Treppe hoch.......das ist Drosseln...:D:D
Natürlich merkt man das 50% mehr Leistung....sie dreht viel höher und in einem durch.
Hatte damals meine Afrika Twin auf 50 Ps gedrosselt gekauft......Ansaugstutzen getauscht 60 Ps....ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Gruß Jürgen :cool:

Flash 06.06.2011 17:29

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
Wenn ich mir das übersetze:
LEIST.STEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN
Leistungssteigerung durch geänderten Ansaugstutzen

Die Drossel wurde aus dem Ansaugstutzen genommen,
also der A.stutzen geändert um von 25 auf 43Kw zu kommen,
also Leistungssteigerung.

Für mich liest sich das richtig ;)

Gamma 06.06.2011 18:55

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Also die Leistung merkt man ganz klar.

Ich gehe morgen einfach noch mal zur Zulassungsstelle und lass mir das erklären. Dass ist irgendwie etwas unlogisch ...

Ich habe dann noch den Schein angehängt.

Jürgen 06.06.2011 18:59

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
Zitat:

Zitat von Gamma (Beitrag 38205)
Also die Leistung merkt man ganz klar.

Ich gehe morgen einfach noch mal zur Zulassungsstelle und lass mir das erklären. Dass ist irgendwie etwas unlogisch ...

Ich habe dann noch den Schein angehängt.

Hatte ich in der ersten Antwort vergessen......wichtig ist das deine Versicherung die richtige KW-Zahl im Vertrag hat.......Gruß Jürgen :cool:

Flash 06.06.2011 19:00

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
Ich vermute mal
Was einmal eingetragen ist darf nicht (so einfach) wieder gelöscht werden
und darum wurde nach der Drosselung eben auch die "Leistungssteigerung" nur nachgetragen

Gamma 06.06.2011 19:04

AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
 
Denen habe ich eine Kopie des aktuellen Scheins geschickt, dort steht ja oben die 43 kW. Von daher hoffe ich mal, dass das klappt …


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