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#1
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"Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein Im Fahrzeugschein steht jetzt bei 5 (Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus) nicht mehr Kraftrad m. LB, sondern Kraftrad o. LB. Das ist eigentlich auch gut, allerdings steht bei 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) noch ein Code: *KRAD M:LEISTUNGSBESCHÄRNK. *ZU P:K25/8500 *LEIST.STEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN |
#2
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
ich würde annehmen nicht aus den Papieren rausgenommen nach dem ummelden und würde vermuten Fehler der Zulassungsstelle.. mal ne Frage nebenbei merkt man die Drossel deutlich bei der CB500 ?
__________________ Was ist Freiheit ? ... unter 6 Sec. von 0 auf 100 .. |
#3
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
@ Gamma, was oben steht in Maßgebend ......unten das einfach ignorieren, haben sie vergessen zu löschen....... @ Tabaluga, nimm mal ne 8 mm Unterlegscheibe hochkant zwischen die Lippen, halt die Nase zu und lauf ne Treppe hoch.......das ist Drosseln... Natürlich merkt man das 50% mehr Leistung....sie dreht viel höher und in einem durch. Hatte damals meine Afrika Twin auf 50 Ps gedrosselt gekauft......Ansaugstutzen getauscht 60 Ps....ein Unterschied wie Tag und Nacht. Gruß Jürgen |
#4
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
Wenn ich mir das übersetze: LEIST.STEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN Leistungssteigerung durch geänderten Ansaugstutzen Die Drossel wurde aus dem Ansaugstutzen genommen, also der A.stutzen geändert um von 25 auf 43Kw zu kommen, also Leistungssteigerung. Für mich liest sich das richtig
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell |
#5
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
Also die Leistung merkt man ganz klar. Ich gehe morgen einfach noch mal zur Zulassungsstelle und lass mir das erklären. Dass ist irgendwie etwas unlogisch ... Ich habe dann noch den Schein angehängt. |
#6
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein Hatte ich in der ersten Antwort vergessen......wichtig ist das deine Versicherung die richtige KW-Zahl im Vertrag hat.......Gruß Jürgen |
#7
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
Ich vermute mal Was einmal eingetragen ist darf nicht (so einfach) wieder gelöscht werden und darum wurde nach der Drosselung eben auch die "Leistungssteigerung" nur nachgetragen
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell |
#8
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AW: "Krad m. Leistungbeschränk" nach Entdrosselung weiterhin im Schein
Denen habe ich eine Kopie des aktuellen Scheins geschickt, dort steht ja oben die 43 kW. Von daher hoffe ich mal, dass das klappt …
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