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KawaAtze 30.07.2012 10:11

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Es schreibt dir niemand vor was du fahren darfst, so lange du den passenden Schein hast, aber wie die Frau Ulla Schmidt mal so schön sagte sind wir Risikosportler.
Da die Motorradfahrergemeinde eine relativ kleine ist, kann man damit auch machen was man will, denn der Widerstand ist ein geringer und das nutzt man schamlos aus. So funktionert das heutzutage, darüber sollte man sich klar sein

Pummel 30.07.2012 10:20

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Ok, anders mir wird vorgeschrieben, was ich fahren muss, damit ich im Falle eine unverschuldeten Unfalls meinen Schaden vollständig beglichen bekomme.

Ich versteh ja, wenn man als Motorradfahrer mehr in ne Lebensversicherung einzahlt, bzw. die Beiträge der Krankenkasse teurer würden, ich gehöre ja zu einer Risikogruppe. Aber bei einem unverschuldeten Unfall seinen Schaden nicht vollständig ersetzt zu bekommen, weil man ja das Auto hätte benutzen können ist, wie du sagtest, schamloses Ausnutzen einer "kleinen" Gruppe.

Gittafrog 30.07.2012 10:23

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
ping .. und auch hier nochmal der LINK

Rechtstipp - Biker haben immer Schuld! | bma - DAS kostenlose Motorradmagazin

Das Urteil wurde aufgehoben. Der Motorradfahrer bekam eine Teilschuld, weil er zu nah aufgefahren ist.

Wenn ich im Auto mit Flip Flops fahre, bekomme ich auch eine Teilschuld. Ist nicht nur so, dass ich als Motorradfahrer Kleidungsvorschriften habe :D

Gruss Sabine

Pummel 30.07.2012 10:25

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Auch grad im anderen Thread gelesen den Link.

Dann isses ja doch nicht ganz so schlimm, wie ich dachte^^

Gittafrog 30.07.2012 11:25

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Es besteht noch Hoffnung :D für uns ;)

KawaAtze 30.07.2012 14:23

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Zitat:

Zitat von Gittafrog (Beitrag 79796)
ping .. und auch hier nochmal der LINK

Rechtstipp - Biker haben immer Schuld! | bma - DAS kostenlose Motorradmagazin

Das Urteil wurde aufgehoben. Der Motorradfahrer bekam eine Teilschuld, weil er zu nah aufgefahren ist.

Wenn ich im Auto mit Flip Flops fahre, bekomme ich auch eine Teilschuld. Ist nicht nur so, dass ich als Motorradfahrer Kleidungsvorschriften habe :D

Gruss Sabine

Da kommt ja der Bericht wie gerufen .
Autofahren mit Flipflops ist grundsätzlich erlaubt

Nichts ist verboten aber strafen hagelt es trotzdem, weil es einfach funktioniert.

Jürgen 30.07.2012 14:37

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Ich sehe das als reine Grau-Zone .... (wo kein Kläger / da kein Richter) ... ;)
Habe schon von genug Fahrschulen gehört, die dich ohne festes Schuhwerk
gar nicht fahren lassen.

Gruß Jürgen :cool:

Gittafrog 30.07.2012 14:37

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
und schon wieder was dazu gelernt ... danke :D

Sabine
*die Flipflops in die Püppi werf

KawaAtze 30.07.2012 17:16

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Beim ADAC Sicherheitstraining muss man unterschreiben das man den ADAC seiner Verantwortung entbindet, wenn man in Jeans antanzt.

Jürgen 30.07.2012 20:28

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Sobald wie ein anderer die Sorgfaltspflicht und Verantwortung gegenüber der Versicherung hat geht das ja auch in Ordnung ... ;)
Aber es gibt halt viele die Freiheit falsch interpretieren ..... voll Speed auf allen Strecken und was ich anziehe ist meine Sache ...;););)
jeder so wie er meint ... nach dem Gesetz sind sie Alt genug ;);)

Gruß Jürgen :cool:

Binusch 30.07.2012 21:00

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Zitat:

Zitat von KawaAtze (Beitrag 79838)
Beim ADAC Sicherheitstraining muss man unterschreiben das man den ADAC seiner Verantwortung entbindet, wenn man in Jeans antanzt.

Bei unserem adac- training haben sie einen nach hause geschickt, er solle eine motorradhose holen, sonst dürfe er nicht teilnehmen. Stand auch schon so im einladungsbrief.
--> er holte die hose ( warum nicht gleich so???)

Ich freute mich drüber- ich hätte mir einen sturz, in den der herrn hätte verwickelt werden können, nicht ansehen wollen. *pfui*

rasantermann 30.07.2012 22:37

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Zitat:

Zitat von KawaAtze (Beitrag 79831)
Da kommt ja der Bericht wie gerufen .
Autofahren mit Flipflops ist grundsätzlich erlaubt

Nichts ist verboten aber strafen hagelt es trotzdem, weil es einfach funktioniert.

Also Leute, wenn ihr mit Flipflops fahrt, solltet ihr immer ein paar feste Schuhe als Reserve dabeihaben um schnell wechseln zu können, wenn etwas passiert :D Gegen Repressionen wehrt man sich am besten, indem man sie ignoriert.

Gerbel 27.06.2013 16:48

AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung
 
Zitat:

Zitat von KawaAtze (Beitrag 79702)
Ach ja und Textilbekleidung für Motorradfahrer ist ein lohnendes aber bei weitem nicht so effektiv schützendes Geschäft. Man bekommt zwar den Klimahaushalt damit prima geregelt und es ist bequemer als eine Lederkombi, aber der Schutz ist nicht so gut wie bei einer Lederkombi.

Ich glaube es macht keinen Unterschied, ob ich mit Leder oder Textil gegen einen Baum fahre. Das Ergebnis ist, wie Du bereits selbst geschrieben hast, das gleiche ;)


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