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Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall aus ADAC: Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…) OLG Düsseldorf vom 20.2.2006 |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Genau so sollte es sein. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
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AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Wieso regt ihr euch über nicht getragene Schutzkleidung auf. Jeder ist für sich selber verantwortlich. Als ich das fahren anfing gab es nur eine Helmpflicht für krafträder. Ich bin noch Mofa und Fuffziger ohne Helm gefahren und nun macht ihr einen daraus als würde die Welt untergehen. Im Amiland gibt es immer noch Regionen da ist die Brille Pflicht, aber nicht der Helm. Ich habe mir erst mit meinem zweiten Bike ( Z 1000ST ) eine Lederhose gekauft und die hatte nicht einmal im Ansatz einen Protektor und nach knapp 3 Jahren mit der ST habe ich mir eine Lederkombi gekauft. Richtig! Die hatte auch keine Protektoren. Wie ihr also seht bin auch ich ca 15 Jahre ohne "ausreichende" Schutzkleidung gefahren. weil es das zeitweise überhaupt nicht gab. also bekommt euch einigermaßen wieder geregelt, man stirbt nicht wenn man ohne fährt. aber man stirbt auch mit Schutzkleidung. Ich glaube ihr malt euch zu viele Horrorzenarien aus, wie so ein Unfall abläuft. Und ihr habt mit sicherheit noch keinen auf der Landstraße mit flipFlops gesehen oder ? |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
Schau mal hier : http://www.forum-motorrad.net/fun/60...ehen-habe.html Im Übrigen habe ich schon früher geschrieben, man kann das Verkehrsaufkommen heute mit dem von vor dreissig Jahren schlecht vergleichen, es waren entschieden weniger Verkehrsteilnehmer auf den Strassen und entsprechend auch weniger Dummbatzen, die dich vom Mopped schubsen konnten. Abgesehen davon, wer sich heute aufgrund mangelnder Sicherheitskleidung verletzt, wird durch die Krankenkassen, die wir alle letztendlich bezahlen, für die Heilung seiner "unnötigen" Verletzungen bezahlt werden. Im Prinzip ist es mir völlig gleichgültig, wenn sich jemand ohne Sicherheitsklamotten die Knochen kaputt fährt, aber ich möchte durch meinen erhöhten Krankenkassenbeitrag seine Sorglosigkeit nicht auch noch unterstützen. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Da wollte ich eigentlich schreiben, aber durch den Link bin ich hier im Opa seinen Trött gelandet. Es ist richtig das vor dreißig jahren weniger Verkehrteilnehmer auf unseren Straßen sind. Aber das tut nichts zur Sache das es damals trotzdem diese Sicherheitsfeatures nicht gab. Damals gab es die großen 3 auch noch nicht, da waren es noch kleine Läden und keine Handelsketten. Und meinst du das dein Beitrag der Kasse emport schnellt wenn sich einer Schürfwunden zufügt ? Ich denke mal eher nicht. Und jetzt sage bitte nicht, wenn man eine kombi an hat, brechen die Knochen nicht, denn genau das tun sie. Ich habe Unfälle mit und ohne Sicherheitskleidung gehabt und ich kann nicht sagen, das ich einmal besonders schwer auf Grund fehlender Kleidung verletzt wurde, was dann die Kasse bzw deren Mitglieder an Kosten hat tragen müssen. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
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AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Gute Idee, auf dicke Raucher ich bin ich auch nicht gekommen. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung gelöscht, weil sinnlos ... |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Schmarrn ! gelöscht, weil sinnlos... Los schreib schon was dir auf der Seele hängt. Deswegen sind wir ja da, damit wir uns austauschen. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
ich habe auch ein paar Unfälle gehabt, die für die Krankenkasse teurer geworden wären, wenn ich keine Sicherheitskleidung angehabt hätte. Natürlich brechen Knochen sowohl mit als auch ohne ... |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Vielleicht sollten wir einmal die Ausstattung der/des Motorradfahrer/in in Augenschein nehmen und feststellen, was kann das Teil. Der Helm schützt vor Schlägen und Reibung. Die Handschuhe haben nur die Funktion bei Reibung zu schützen. Diese Protektoren gekasper, habe ich auch an meinen Sporthandschuhen, aber das ist alles nur Alibi, aber funktionslos. Die Stiefel schützen vor reibung und stabilisieren den Fuß bis zu einem gewissen Grad, sollte jedoch die Belastung ruckartig auftreten, so sind die Schutzeinrichtungen für nichts. Der Rückenprotektor das zweitbeste Sicherheitsfeature für den Biker, weil es kleine filligrane Knochen schützt indem es die Aufprallenergie auf eine große Fläche verteilt. Sollte jedoch der Nacker betroffen sein............ Die Lederkombi schützt vor Reibung und an gewissen Stellen (Protektoren, wenn sie denn an ihrer Stelle sind) Stoss dämpfend Allerdings muss man dazu sagen das diese Stossdämpfer nur begrenzt ihrer Aufgabe nachkommen können, denn wenn z.B. ein Mensch mit 80-90 Kilo und ungefähr 80-90 Km/h irgendwo dagegen knallt ist dieser Protektor nicht einen Cent wert, weil er mit seiner Aufgabe überfordert ist. Einfacher gesagt die Knochen sind nicht genügend geschützt und werden unweigerlich brechen. Sollte es zu einem Rutscher kommen ist man also Prima geschützt, aber man darf nicht irgendwo dagegen knallen, bzw ins rollen(überschlagen) kommen, weil dann die Knochen umsortiert werden. Von den inneren Verletzungen reden wir nicht denn nichts schützt gegen inneren Verletzungen. Man muss sich immer so vorstellen, man haut sich mit dem Hammer auf den Daumen, und weil man weiß das es weh tut wickelt man den Daumen vorher in ein Tuch. Wenn man jetzt vorsichtig drauf schlägt , dann mildert das Tuch den Schlag. Wenn ich aber mit wucht drauf haue, nimmt der Daumen trotz Tuch schaden und genau so ist es auch mit der Sicherheitskleidung, ab einer gewissen Geschwindigkeit nützt die beste Sicherheitsausrüstung nichts mehr. deswegen sind ja auch so viele Raser tot, weil es einfach nichts mehr hilft. Ach ja und Textilbekleidung für Motorradfahrer ist ein lohnendes aber bei weitem nicht so effektiv schützendes Geschäft. Man bekommt zwar den Klimahaushalt damit prima geregelt und es ist bequemer als eine Lederkombi, aber der Schutz ist nicht so gut wie bei einer Lederkombi. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Ich finde (auch wenn ich noch kein Führerschein habe) sofern es Sicherheitsbekleidung gibt, sollte man sie auch vorschreiben und gesetzlich regeln. Früher gab es auch keine Anschnallgurte im Auto, heute sind die serienmäßig ;) und müssen auch genutzt werden. Gegen Helmpflicht spricht doch auch nichts und so lang es genügend Menschen gibt, die nicht weit genug denken spricht nichts gegen Gesetze. Gegen ALk am Steuer sagt doch auch niemand etwas ok ein Besoffener kann sich schaden und unsere Kinder wenn der Sie übermäht. Ein Motorradfahrer schädigt ohne Sicherheitsbekleidung vermutlich eher sich selbst aber warum muss ich mich dann im Auto anschnallen oder unsere Kinder? Würde Ihr eure Kinder hinten ins Auto packen ohne anzugurten oder sie mit aufm Bock nehmen ohne Sicherheitsbekleidung? Schwierig schwierig was ist recht und was ist überflüssig.... ;) (Muss zugeben, ich habe zwar keine Kinder aber damit kann man das verdeutlichen weil dann zugehört wird) |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung @ GSIRaptor , Gesetze haben wir schon genug ..... ;) sie müssten nur in manchen Urteilen weiter greifen, so das mancher Halb-Nackt-Fahrer einen Teil seiner Behandlung selber bezahlen muss ... ;) Gruß Jürgen :cool: |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Ok die Argumente vom GSIRaptor sind etwas krass( das mit dem Besoffenen habe ich falsch gelesen, aber richtig verstanden hoffe ich ? ) Das mit dem gesetzlich Vorschreiben ist so eine Sache, denn es ist schon alles geregelt, unsere Herren Rechtsanwälte drehen schon immer so das es für andere passt. Was mir etwas übel austösst, obwohl es ein echtes Argument ist, de Kostenfaktor. Keiner will für den anderen bezahlen. HALLO ! Wir bezahlen alles und das Geld das nicht in die Versorgung eines halbnackten , verunfallten Knallkörpers investiert wird, seht ihr eh nicht mehr, denn es ist so oder so weg. Das Geld das einmal im Verschwendungsapparat ist , verschwindet in den Tretmühlen. Egal wohin, aber alle Versicherungen stoßen sich mit den Versicherungsprämien gesund. Die haben alle und ohne Ausnahme Geld bis zum abwinken, das symbolische ableiten der Unkosten( Wir müssen die Prämien erhöhen weil es so viele Unfälle gab) ist nur ein Vorwand, es erhöht nur die eh schon erhebliche Gewinncharge.Unser Staat finanziert ganze Länder, aber wegen drei -vier dümmliche Mopedfahrer gehen die Prämien hoch, wer glaubt das ? So reell sollte man schon im Leben stehen, das die paar Schürfwunden unser Leben nicht verteuern. Aber man kann es schön als Vorwand bringen. Beispiel : ich hatte einen Unfall vor knapp 25 Jahren. ich fuhr mit meiner 1000er in der Stadt mit Jeans und T-Shirt ( wir machten gerade einen Umzug , bei knapp 30 Grad und ich wollte nur den Schlüssel von einer Wohnung zur anderen....) Kurzum mir nahm ein Polizist mit seinem Auto frontal die Vorfahrt. Schürfwunden keine einzige. Schnittwunden so gut wie nichts. Glassplitter im Körper (von der Front und Seitenscheibe)sehr, sehr viel. der letzte eiterte nach knapp zwei Jahren aus meinem Körper. sonstige Schäden, Handgelenk deformiert mit Bewegunsschmerz und immer wiederkehrende Beschwerden mit der Wirbelsäule . Das ich damals ohne Lederkombi gefahren bin kann mann nicht erkennen und die hätte bis auf die Glassplitter auch keinen Schaden abgehalten. die Glassplitter wurden mir übrigens während der fahrt ins Krankenhaus abgesaugt und im Krankenhaus, bekam ich Jod auf die Wunden , das war die gesamte Behandlung für fahren ohne Schutzkleidung. Wieviel wird das wohl gekostet haben ? |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Oh nee ein Lückenfüller per excellence :eek: Aber stimmt, da sieht man einmal wie reglementiert unser Leben ist. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
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AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung @ MartaBugatti ....... "ich finde das Urteil SUPER" ;) und warum diskutierst du dann nicht über das Gesetz / Urteil .... oder was es beinhaltet oder aussagt ... ?? Gruß Jürgen :cool: |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Ich habe zufällig relativ oft mit Gesetze im Straßenverkehr zu tun, da wir ja zubehör für wohnmobile bauen z.B. Anhängekupplungen. Da habe ich schön viele Seiten im Regal wo man quasi alles nachlesen kann. Nicht nur Anhängekupplungstechnisch sondern auch Licht, Gurte,... Man liest ja wirklich nicht alles aber ich finde man sollte sich so aktuell halten, dass es für Ottonormalverbaucher verständlich ist. Stichwort Kreisverkehr Wann blinkt man im Kreisverkehr? Den gibt es seid über 15 Jahren und immernoch blinken einige wenn sie im Kreisverkehr rein fahren, was völlig falsch ist. Oder Rechtsfahrgebot bei 3 spurigen Autobahnen, Einreihen beim Hinderniss nach Reißverschlussverfahren kurz vor dem Hinderniss,... Ich glaube ein Einfaches Gesetz wie z.B. die Schutzkleidung muss den aktuellen Mindestsicherheitsanforderungen der ECE-Regelung... (Test) entsprechen. Ähnlich wie beim Helm quasi. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
oder bei jeder Kontrolle nen Strip, damit sie alle Zertifikate sehen ... ? Im Thread gehts doch darum was passiert wenn jemand ohne alles fährt ... ;) Gruß Jürgen :cool: |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
Das Rechtsfahrgebot gilt in ganz Deutschland, sogar in der Stadt. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
Um nicht allzuweit abzuschweifen hebe ich mal die zwei Praxisnähesten hoch, damit diejenigen die nicht damit so bewandert sind, lesen was für ein Schwachsinn es ist hier überhaupt Moped zu fahren. -Ein gültiges Gerichtsurteil ist wie ein neuer Leitfaden in der STVO, da wird sich danach (von anderen Richtern) gerichtet. Richterurteil: "" Ein Motorradfahrer hat immer eine Teilschuld bei einem Unfall, da er ja weiß das er sich freiwillig durchs benutzen eines Krades ein höheres Verletzungsrisiko aussetzt"" Zweiter Teil: Genauso hat man automatisch eine Teilschuld, wenn man schneller als Richtgeschwindigkeit fährt. Die Richtgeschwindigkeit in Deutschland ist 130 Km/h. Also bin ich immer schuld und stehe immer alleine da, wieso soll ich mir da um andere Sorgen machen, man ist ja als Mopedtreiber eh immer schuld, selbst wenn man von anderen umgefahren wird. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. Lg binusch |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung OK ! siehste ich wußte nicht das diese regel nur für Fahrzeuge über 3,5 t gilt . Man lernt eben nie aus. Danke ! |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
Ich kann mich nämlich nur erinnern gelesen zu haben, dass der Kradfahrer eine Teilschuld bei einem Unfall erhielt (bei dem der Verursacher die Verursachung zugegeben hatte), weil er zu schnell unterwegs war. Gruss Sabine |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Ich wundere mich auch grad darüber. Da hätte ich ganz gern eine gesicherte Quelle. Das wäre ja sonst fast genauso dämlich wie das Wechselkennzeichen hier in Deutschland. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung So auf die schnelle habe ich jetzt das zusammen gekratzt: Ein Fall ( Betroffener ist ein Forumsteilnehmer) und danach kommt eine §§ erklärung . ------------------------------------ Ich bin auf einer Hauptstrasse (und Vorfahrtsstrasse) rechts an einem PKW vorbeigefahren, der nach links abbiegen wollte. Was ich nicht gesehen habe, war der PKW, der aus dieser Strasse auf die Vorfahrtsstrasse einbiegen wollte. Der vor mir abbiegende PKW hat dem herausfahrenden Fahrer signalisiert, er könne schon losfahren. Dieser nahm das "Angebot" an, da er mich nicht gesehen hat bzw. wohl nicht sehen konnte. Beim Herausfahren aus der Seitenstrasse hat er mich dann am linken Koffer getroffen. Einen Sturz konnte ich verhindern. Auch mein 12jähriger Sohnemann hat nichts abgekriegt. Lediglich der Koffer ist defekt und der Auspuff hat 'ne Delle. Da ich ein paar Tage später mit der Familie in den Urlaub fahren wollte, habe ich das Ganze incl. Gutachten direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gegeben. Witzigerweise kam gestern ein Schreiben, dass ich aufgrund der "Betriebsgefahr des Fahrzeuges" automatisch eine Mitschuld hätte, die "angemessen berücksichtigt werden muss". Außerdem könne ich ja nicht beweisen, "dass der Schaden auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können". Die grundsätzliche Verantwortung der dort versicherten Person ist von Seiten der Versicherung unumstritten, vom Schaden wurden allerdings 25% abgezogen. -------------------------------------------------------------- Es gibt zwei verschiedene Arten der Haftung. Die eine ist die Verschuldenshaftung, die andere ist die Gefährungshaftung. Letztere ergibt sich aus der StVG §§ 7 ff. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Und hier ist der andere Teil meiner Aussage : Wer schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs ist, kann selbst dann eine Teilschuld auferlegt bekommen, wenn er keinen Verkehrsverstoß begangen hat. In Deutschland ist die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zwar keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; bei einem Unfall ist eine Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebgsgefahr aber anrechenbar. So urteilte jüngst in einem Rechtsstreit das Oberlandesgericht Stuttgart |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
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AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Da fragt man sich im Ernst, was denn dieser Mist soll? Bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ok...je nach Verkehrslage, aber, dass die mir jetzt vorschreiben wollen mit was ich fahren darf ist echt eindeutig übertrieben. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Es schreibt dir niemand vor was du fahren darfst, so lange du den passenden Schein hast, aber wie die Frau Ulla Schmidt mal so schön sagte sind wir Risikosportler. Da die Motorradfahrergemeinde eine relativ kleine ist, kann man damit auch machen was man will, denn der Widerstand ist ein geringer und das nutzt man schamlos aus. So funktionert das heutzutage, darüber sollte man sich klar sein |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Ok, anders mir wird vorgeschrieben, was ich fahren muss, damit ich im Falle eine unverschuldeten Unfalls meinen Schaden vollständig beglichen bekomme. Ich versteh ja, wenn man als Motorradfahrer mehr in ne Lebensversicherung einzahlt, bzw. die Beiträge der Krankenkasse teurer würden, ich gehöre ja zu einer Risikogruppe. Aber bei einem unverschuldeten Unfall seinen Schaden nicht vollständig ersetzt zu bekommen, weil man ja das Auto hätte benutzen können ist, wie du sagtest, schamloses Ausnutzen einer "kleinen" Gruppe. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung ping .. und auch hier nochmal der LINK Rechtstipp - Biker haben immer Schuld! | bma - DAS kostenlose Motorradmagazin Das Urteil wurde aufgehoben. Der Motorradfahrer bekam eine Teilschuld, weil er zu nah aufgefahren ist. Wenn ich im Auto mit Flip Flops fahre, bekomme ich auch eine Teilschuld. Ist nicht nur so, dass ich als Motorradfahrer Kleidungsvorschriften habe :D Gruss Sabine |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Auch grad im anderen Thread gelesen den Link. Dann isses ja doch nicht ganz so schlimm, wie ich dachte^^ |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Es besteht noch Hoffnung :D für uns ;) |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Zitat:
Autofahren mit Flipflops ist grundsätzlich erlaubt Nichts ist verboten aber strafen hagelt es trotzdem, weil es einfach funktioniert. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Ich sehe das als reine Grau-Zone .... (wo kein Kläger / da kein Richter) ... ;) Habe schon von genug Fahrschulen gehört, die dich ohne festes Schuhwerk gar nicht fahren lassen. Gruß Jürgen :cool: |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung und schon wieder was dazu gelernt ... danke :D Sabine *die Flipflops in die Püppi werf |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Beim ADAC Sicherheitstraining muss man unterschreiben das man den ADAC seiner Verantwortung entbindet, wenn man in Jeans antanzt. |
AW: Gerichtsurteil < Sicherheitskleidung Sobald wie ein anderer die Sorgfaltspflicht und Verantwortung gegenüber der Versicherung hat geht das ja auch in Ordnung ... ;) Aber es gibt halt viele die Freiheit falsch interpretieren ..... voll Speed auf allen Strecken und was ich anziehe ist meine Sache ...;););) jeder so wie er meint ... nach dem Gesetz sind sie Alt genug ;);) Gruß Jürgen :cool: |
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