Gerichtsurteil < Raser Raser verliert sein Vorfahrtsrecht
Wer nach links in eine Seitenstraße abbiegen will, muss zunächst den Gegenverkehr durch fahren lassen. Dabei muss er auch damit rechnen, dass der Gegenverkehr möglicherweise etwas schneller als die erlaubte Geschwindigkeit fährt, also zum Beispiel mit 60 km/h statt erlaubter 50 km/h.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, wo jemand nach links abbog, weil für ihn die Gegenfahrbahn frei war. Als er schon die Hälfte der anderen Fahrspur überquert hatte, kam der andere Verkehrsteilnehmer mit seinem Motorrad. Der Motorradfahrer fuhr statt erlaubter 50 km/h mit einer Geschwindigkeit, die der Sachverständige mit bis zu 133 km/h ermittelt hat. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Er berief sich auf sein Vorfahrtsrecht und verlangte Schadensersatz.
Das Gericht hat - wie schon andere Gerichte vor ihm - eindeutig dahin entschieden, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 100 % das Vorfahrtsrecht verloren geht. Mit einem so grob verkehrswidrigen Verhalten braucht man nicht zu rechnen.
(OLG Saarbrücken, 3 U 103/02
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