Polizeikontrolle Hallo liebe Forummitglieder! Was ich mich schon immer mal gefragt habe 1. Wenn die Maschiene als gedrosselt eingetragen ist und du sie offen fährst und in eine Polizeikontrolle gerätst, können die das einem überhaupt vor Ort nachweisen das sie eben nicht gedrosselt ist?! 2. Dürfen sie die Maschiene wenn sie einen Verdacht haben einfach beschlagnahmen und zum Tüv bringen um sie zu prüfen? Obwohl du gegen kein gesetzt verbrochen hast? (zu schnell fahren, unerlaubt überholen usw.) Gruß aus Tübingen, freue mich auf eure Antworten!:D |
AW: Polizeikontrolle Jaa das weiß ich, deswegen mache ich sie auch nicht auf! Ich fahre schon noch gedrosselt, mein Leben wegen soetwas versauen möchte ich nicht :) aber interessiert mich einfach mal, weil immer alle sagen "da passiert doch nichts"! |
AW: Polizeikontrolle Wenn die Jungs von der Rennleitung einen begründeten Verdacht haben, können sie dich zu einer Nachuntersuchung einladen ;) |
AW: Polizeikontrolle StVG §21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. (..) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs [...] begangen hat, verurteilt [...] so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 I StGB). Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a I StGB). ( ...Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte oder Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte) |
AW: Polizeikontrolle Mein Lieber Giorgos .... Vor 10 Jahren noch, hätte ich gesagt ....merkt keine Sau Aber bei der heutigen Ausbildung der Gesetzeshüter wäre ich mir nicht mehr ganz so sicher ;);) Und wenn sie einen Verdacht haben ... kann es auch passieren das die Maschine dem TÜV vorgeführt werden muss ... Ob die das an Ort und Stelle veranlassen ( Stilllegung) ... weiß ich nicht .. könnte aber sein ... Gruß Jürgen :cool: |
AW: Polizeikontrolle Danke für die Antworten! Mich hat das einfach mal interessiert:) |
AW: Polizeikontrolle Ja das ist natürlich ziemlich blöd! Wenn ich daran denk das es mich legt und sagen wir ich nehm einen anderen motorradfahrer mit und er stirbt im schlimmsten fall, dann wäre es besser du stirbst selber, denn dann wirst du nicht mehr glücklich im leben. Deswegen lieber die drossel drinne lassen:) |
AW: Polizeikontrolle okay, mal ne Gegenfrage: nehmen wir mal an in den papieren Stände bei mir 89 ps...(offen..) fahre aber noch mit 34 ps(gedrosselt...) ist das auch verboten? mfg matze |
AW: Polizeikontrolle Hallo Matze, ob es nun verboten ist ??? Normal sollte alles stimmen was in den Papieren steht ... auf alle Fälle machst du dich nicht Strafbar Versicherungsbetrug / fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ... ;) Gruß Jürgen :cool: |
AW: Polizeikontrolle :rolleyes: :D;):D;) |
AW: Polizeikontrolle Fahren mit ner Offenen Maschine die eingetragen gedrosselt ist, ist fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, desweitern Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn sen Verdacht haben, stellen se umgehend deine Maschine Sicher un bringen se zum TÜV... Und die können das sehr schnell rausfinden. Die müssen einfach nur paar mal am Gashahn drehen un e vola wissen se es. |
AW: Polizeikontrolle Na ja eigentlich ist die Antwort auf solche Fragen immer die gleiche: Was im Fahrzeugschein steht muss stimmen, und du musst genau dieses Motorrad fahren dürfen. Basta. Alles andere kostet dich im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle den Kopf. |
AW: Polizeikontrolle stopp jungs...wenn er offen fahren darf und gedrosselt fährt ist das nicht verboten !!!!:D denn sonst steht ein zusatz in de papiere:) |
AW: Polizeikontrolle Hey Ihr Lieben, offen fahren, wenn man nur gedrosselt fahren darf, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie hexebqo schon gesagt hat. Es ist auch Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis sowie fahren ohne Versicherungsschutz. Da sind ein paar Straftatbestände erfüllt. Die Polizei kann das Mopped beschlagnahmen, kommt auf die Umstände und die konkrete Gefährungssituation an. Der TÜV hat mit der ganzen GEschichte nichts zu tun. Im Ergebnis hat man ein Strafverfahren an der Backe, die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen - und zwar vom Strafrichter. Wenn man in so einer Situation auch noch einen Unfall baut, bei dem andere zu Schaden kommen, steigt die Versicherung aus - abhängig vom Schaden ist das Leben des offen fahrenden Motorrad-Piloten ruiniert. Ich würds nicht tun! Ausserdem: man darf ab nächstem Jahr gedrosselt mit 48 PS fahren, dann ist der Unterschied ja noch weniger zu spüren...! Cheers Kristina |
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Gruß Ingo. |
AW: Polizeikontrolle Von mir mal ein Hallo und eine Frage, seid ihr euch sicher, dass das Gesetz nächstes Jahr schon rauskommt? Denn bei mir sagen die einen das eine und die anderen das andere also das es nicht nächstes Jahr kommt. Ich habe auch irgendwo gelesen, dass das Gesetz EU weit 2013 eingeführt werden soll also das man die 125er mit dem A1 ungedrosselt fahren darf (was ich eigentlich auch sinnvoll finde) und halt mit dem A wie gesagt mehr PS haben darf. Würde mich interessieren wenn das jemand genauer weis denn ich finde nichts exaktes. MfG Robin |
AW: Polizeikontrolle Wenn man sich das Hier durch liest Fahreich jeden Tag ohne Fahrerlaubnis ob wohl ich mit der Kiste durch den Tüv gekommen bin (haben zum glück keinen Prüfstandlauf gemacht) die Kiste ist mit 45km/h eingetragen und würde auf der Rolle knapp 100 sachen Mehr machen nur habe ich mir 2 kleine tricks eingebaut der Erste ist ein drehzahlbegrenzer der die Kiste im 6. bei 55 sachen abriegelt und der Zweite ist eine art Extra choke der die Kiste so stark verfettet das sie nur grade so auf touren kommt => Leistungs begrenzung Mein nachbar hat was ähnliches mit seiner R6 wobei es mit der Einspritung wesentlich eifacher ist und er einfach ein Steuergerät mit verschiedenen Modi hat die Freiprogrammierbar sind |
AW: Polizeikontrolle Du bist Dir aber schon im Klaren was es heißt wenn Du mal einen übern Haufen fährst??? Deine Versicherung zahlt erstmal aber holt sich dann alles von Dir wieder. Sorry, aber sowas finde ich nicht lustig. |
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vor ca. 2 Jahren unser Azubi genau das selbe ... Leistung-Beschränkung über die Box ... versteckten Schalter ... alles klar ... ;);) Kontrolle ... auf die Rolle ... Schalter gefunden ... das wars .;);) er ist ohne Sperre mit Geldbuße davongekommen .. Ich bin selber mit zwei Polizisten befreundet ... beide Motorradfahrer fahre auch ab und zu mit denen .... und wenn ich Fragen habe Tuning usw frage ich die ... die kennen alles .. ;) Gruß Jürgen :cool: |
AW: Polizeikontrolle Dürfen die denn einfach ohne Grund dein Moped auf denn Prüfstand stellen? Kann ich irgendwie nicht recht glauben wenn sie keinen triftigen grund haben, oder wie ist das? |
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ich glaube aber das für die Rolle ein Verdacht .... optische Schätzung schon reicht .... ;) es wird wahrscheinlich auch die Anzeige eines Nachbarn reichen ...;) Gruß Jürgen :cool: Ps.:übrigens bei unserm Azubi sind sie weit hinterher gefahren .. |
AW: Polizeikontrolle Sie dürfen einen einfach so auf die Rolle Setzen und ich wäre nicht so überzeugt davon wenn ich nicht schon etliche male auf der Rolle war sie können nicht viel machen wen sie iwas Illegales finden wollen müssten sie alles auseinander nehmen aber das dürfen sie nicht und machen sie auch nicht weil alles abgenommen ist ^^ naja und die Zylinder borhung ist auch zimlich schwer heraussszufinden Und wegen der Versicherung die Bezahlen das hatte schonmal einen Unfall bei dem ich in ein Auto gerutsch bin (was auch ohne das tuning passiert wäre) und die Polizisten haben sich alle sangesehn den Bericht geschrieben und gut war die vesicherung hat bezahlt und Fertig ;) naja und für das halbe Jahr das ich noch damit Fahre hab ich kein bock noch alles zu ändern |
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(Versicherung-Kennzeichen) und ne TÜV-Abnahme braucht .... ;) Gruß Jürgen :cool: |
AW: Polizeikontrolle Tüv abnahme muss man nur machen wenn man Teile Verbaut die keine ABE haben was bei mir sozimlich alles ist um den Motor bei uns Heisst es auch nicht Tüv sondern Auto-Securité ^^ ist aber sozimlich das selbe naja und zum Kennzeichen das Brauchen wir nicht ;) |
AW: Polizeikontrolle Ich wurde mal überprüft und der Polizist hat wohl nur eben Namen überprüft. Der wusste weder, dass ich gedrosselt fahren musste noch, dass meine Maschine gedrosselt war. Wir sind halt ins Gespräch gekommen und da hab ich ihm das (in welchem Zusammenhang auch immer) erzählt. Da wollte der den Schein glatt nochmal sehen und hat dann ganz misstrauisch geguckt xD Also, ob die Beamten da so unbedingt Ahnung von diesen Regelungen haben.... Und es sei erwähnt, dass der Polizist selbst Motorradfahrer war. Natürlich sollte man sein Glück nicht überstrapazieren ;) |
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