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  #1  
Alt 12.03.2012, 17:26
Flieger
 
Registriert seit: 28.02.2012
Ort: Tübingen
Motorrad: Yamaha YZF R6 RJ03
Beiträge: 32
Standard Polizeikontrolle

Hallo liebe Forummitglieder!

Was ich mich schon immer mal gefragt habe

1. Wenn die Maschiene als gedrosselt eingetragen ist und du sie offen fährst und in eine Polizeikontrolle gerätst, können die das einem überhaupt vor Ort nachweisen das sie eben nicht gedrosselt ist?!

2. Dürfen sie die Maschiene wenn sie einen Verdacht haben einfach beschlagnahmen und zum Tüv bringen um sie zu prüfen? Obwohl du gegen kein gesetzt verbrochen hast? (zu schnell fahren, unerlaubt überholen usw.)

Gruß aus Tübingen, freue mich auf eure Antworten!
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  #2  
Alt 12.03.2012, 18:34
Flieger
 
Registriert seit: 28.02.2012
Ort: Tübingen
Motorrad: Yamaha YZF R6 RJ03
Beiträge: 32
Standard AW: Polizeikontrolle

Jaa das weiß ich, deswegen mache ich sie auch nicht auf! Ich fahre schon noch gedrosselt, mein Leben wegen soetwas versauen möchte ich nicht aber interessiert mich einfach mal, weil immer alle sagen "da passiert doch nichts"!
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  #3  
Alt 12.03.2012, 18:37
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
Beiträge: 3.988
Standard AW: Polizeikontrolle

Wenn die Jungs von der Rennleitung einen begründeten Verdacht haben,
können sie dich zu einer Nachuntersuchung einladen
__________________
Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
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  #4  
Alt 12.03.2012, 18:40
Benutzerbild von hexebqo
spideronroad
 
Registriert seit: 03.03.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 191
Standard AW: Polizeikontrolle

StVG §21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. (..)

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs [...] begangen hat, verurteilt [...] so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 I StGB).

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a I StGB).

( ...Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte oder Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte)
__________________
WIR sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben
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  #5  
Alt 12.03.2012, 18:40
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Polizeikontrolle

Mein Lieber Giorgos ....
Vor 10 Jahren noch, hätte ich gesagt ....merkt keine Sau
Aber bei der heutigen Ausbildung der Gesetzeshüter wäre ich mir
nicht mehr ganz so sicher
Und wenn sie einen Verdacht haben ... kann es auch passieren
das die Maschine dem TÜV vorgeführt werden muss ...
Ob die das an Ort und Stelle veranlassen ( Stilllegung) ...
weiß ich nicht .. könnte aber sein ...

Gruß Jürgen
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  #6  
Alt 12.03.2012, 18:44
Flieger
 
Registriert seit: 28.02.2012
Ort: Tübingen
Motorrad: Yamaha YZF R6 RJ03
Beiträge: 32
Standard AW: Polizeikontrolle

Danke für die Antworten! Mich hat das einfach mal interessiert
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  #7  
Alt 12.03.2012, 19:03
Flieger
 
Registriert seit: 28.02.2012
Ort: Tübingen
Motorrad: Yamaha YZF R6 RJ03
Beiträge: 32
Standard AW: Polizeikontrolle

Ja das ist natürlich ziemlich blöd! Wenn ich daran denk das es mich legt und sagen wir ich nehm einen anderen motorradfahrer mit und er stirbt im schlimmsten fall, dann wäre es besser du stirbst selber, denn dann wirst du nicht mehr glücklich im leben. Deswegen lieber die drossel drinne lassen
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  #8  
Alt 12.03.2012, 19:16
Fahranfänger
 
Registriert seit: 10.03.2011
Beiträge: 27
Standard AW: Polizeikontrolle

okay, mal ne Gegenfrage: nehmen wir mal an in den papieren Stände bei mir 89 ps...(offen..) fahre aber noch mit 34 ps(gedrosselt...) ist das auch verboten?

mfg matze
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  #9  
Alt 12.03.2012, 19:26
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Polizeikontrolle

Hallo Matze, ob es nun verboten ist ???
Normal sollte alles stimmen was in den Papieren
steht ...
auf alle Fälle machst du dich nicht Strafbar
Versicherungsbetrug / fahren ohne gültige
Fahrerlaubnis ...

Gruß Jürgen
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  #10  
Alt 12.03.2012, 19:26
Benutzerbild von hexebqo
spideronroad
 
Registriert seit: 03.03.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 191
Standard AW: Polizeikontrolle


__________________
WIR sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben
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  #11  
Alt 12.03.2012, 19:35
Benutzerbild von zengeuner
2Rad Psychopath
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Big Buffeltown
Beiträge: 3.578
Standard AW: Polizeikontrolle

Fahren mit ner Offenen Maschine die eingetragen gedrosselt ist, ist fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, desweitern Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn sen Verdacht haben, stellen se umgehend deine Maschine Sicher un bringen se zum TÜV...
Und die können das sehr schnell rausfinden.
Die müssen einfach nur paar mal am Gashahn drehen un e vola wissen se es.
__________________
Psalm 121:
Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!!
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  #12  
Alt 12.03.2012, 19:38
Benutzerbild von Incom
Fazerfahrer
 
Registriert seit: 11.10.2011
Motorrad: Yamaha FZS 600 Fazer
Beiträge: 138
Standard AW: Polizeikontrolle

Na ja eigentlich ist die Antwort auf solche Fragen immer die gleiche:
Was im Fahrzeugschein steht muss stimmen, und du musst genau dieses Motorrad fahren dürfen. Basta. Alles andere kostet dich im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle den Kopf.
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  #13  
Alt 12.03.2012, 19:39
Benutzerbild von hexebqo
spideronroad
 
Registriert seit: 03.03.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 191
Standard AW: Polizeikontrolle

stopp jungs...wenn er offen fahren darf und gedrosselt fährt ist das nicht verboten !!!!

denn sonst steht ein zusatz in de papiere
__________________
WIR sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben

Geändert von hexebqo (12.03.2012 um 19:45 Uhr).
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  #14  
Alt 12.03.2012, 19:48
Gast
 
Registriert seit: 22.06.2011
Beiträge: 1.991
Standard AW: Polizeikontrolle

Hey Ihr Lieben,

offen fahren, wenn man nur gedrosselt fahren darf, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie hexebqo schon gesagt hat. Es ist auch Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis sowie fahren ohne Versicherungsschutz. Da sind ein paar Straftatbestände erfüllt. Die Polizei kann das Mopped beschlagnahmen, kommt auf die Umstände und die konkrete Gefährungssituation an. Der TÜV hat mit der ganzen GEschichte nichts zu tun. Im Ergebnis hat man ein Strafverfahren an der Backe, die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen - und zwar vom Strafrichter.
Wenn man in so einer Situation auch noch einen Unfall baut, bei dem andere zu Schaden kommen, steigt die Versicherung aus - abhängig vom Schaden ist das Leben des offen fahrenden Motorrad-Piloten ruiniert.

Ich würds nicht tun! Ausserdem: man darf ab nächstem Jahr gedrosselt mit 48 PS fahren, dann ist der Unterschied ja noch weniger zu spüren...!

Cheers
Kristina
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  #15  
Alt 13.03.2012, 00:10
Benutzerbild von nokyhighland
Fahranfänger
 
Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Soest
Motorrad: Honda NC700s
Beiträge: 2.027
Standard AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von Kristina Beitrag anzeigen
Hey Ihr Lieben,

offen fahren, wenn man nur gedrosselt fahren darf, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie hexebqo schon gesagt hat. Es ist auch Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis sowie fahren ohne Versicherungsschutz. Da sind ein paar Straftatbestände erfüllt. Die Polizei kann das Mopped beschlagnahmen, kommt auf die Umstände und die konkrete Gefährungssituation an. Der TÜV hat mit der ganzen GEschichte nichts zu tun. Im Ergebnis hat man ein Strafverfahren an der Backe, die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen - und zwar vom Strafrichter.
Wenn man in so einer Situation auch noch einen Unfall baut, bei dem andere zu Schaden kommen, steigt die Versicherung aus - abhängig vom Schaden ist das Leben des offen fahrenden Motorrad-Piloten ruiniert.

Ich würds nicht tun! Ausserdem: man darf ab nächstem Jahr gedrosselt mit 48 PS fahren, dann ist der Unterschied ja noch weniger zu spüren...!

Cheers
Kristina
Du darfst die 48PS aber nur fahren, wenn du die Prüfung auch auf 48PS abgelegt hast. Wenn du die auf 34PS, so wie ich , gemacht hast, musst du die auch 2 Jahre lang fahren und darfst dann erst öffnen.
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