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Yamaha 31.07.2009 20:29

Erstehilfe
 
Hallo

Mein Erstehilfeschein ist von 2002 kann ich mit diesem den Motorradführerschein machen??

Gruß
Daniel

DayIceStar 31.07.2009 20:58

AW: Erstehilfe
 
Also so weit ich weiß sollte man ihn jedes 2 - 3 jahr auffrischen aber so richtig wissen weiß ich es nicht kann auch sein das es auch etwas länger sein könnte aber ich würde lieber es auffrischen dann bist du immer auf der besten seite weil es schon wieder neu verfahren gibt auch beim aussiehen des helmes da sind die 25€ oder 30€ eine gute investition

MFG Marcel

Yamaha 31.07.2009 21:03

AW: Erstehilfe
 
Auffrischen ja aber ich habe im moment durch meine schicht arbeit schon wenig zeit in die fahrschuhle zu gehen und will den nach meiner prüfung erst auffrischen damit ich mich erst mal auf die fahrschule konzentrieren kann.

DayIceStar 31.07.2009 21:06

AW: Erstehilfe
 
Ich sag mal so der Lehrgang ist meistens am wochenende von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr aber wenn du wirklich schichtarbeit hast ist das auch etwas unglücklich, aber ich sag mal so wenn du zur Fahrschule gehst gibts den schein ab und die sagen gilt nicht mehr dann musste leider den schein erfrischen und nach der Prüfung kommt drauf an ob du dann an den tagen nicht frühschicht hast dann kann das sich auch nach hintenverlegen der Erstehilfeschein

zengeuner 31.07.2009 21:40

AW: Erstehilfe
 
Du musst ihn alle 2 Jahre neu machen um damit en Führerschein machen zu können.
Hast du ihn nicht mehr gültig wirst du auch nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
So einfach ist das. Samstag diesen Kurs mitmachen, notfalls en Tag Urlaub verschwenden und schon hast du ihn.

kr_mel 01.08.2009 07:44

AW: Erstehilfe
 
Hi!

Ich habe mich jetzt auch erst vor kurzem bei einer Fahrschule für den Schein angemeldet. Habe schon den B im Vorbesitz und brauchte jetzt für die Anmeldung keinen neuen Ersthilfe-Schein.

Aber wenn du sichergehen willst, ruf bei deiner Fahrschule mal an. Die können dir im Normalfall darüber Auskunft geben.

Grüße,
Nadine

Yamaha 01.08.2009 15:51

AW: Erstehilfe
 
Urlaub machen ist auch ein Problem da ich noch in der Probezeit bin und keinen Urlaub machen kann da ich keinen habe

Claire 02.08.2009 17:30

AW: Erstehilfe
 
Hi,

den Schein brauchst du nicht nochmal neu machen. Der ist lebenslang gültig. Das war die Info in meiner Fahrschule... Es gab keine Probleme beim Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis.
Frag doch einfach in der Fahrschule nach.

LG, Claudia

Savage 02.08.2009 17:59

AW: Erstehilfe
 
Zitat:

Zitat von Claire (Beitrag 5219)
Der ist lebenslang gültig.

Das hat man mir auch gesagt :D
hab mich nur nicht getraut was zusagen, weil die anderen so sicher klangen.

Claire 02.08.2009 18:36

AW: Erstehilfe
 
Das DRK zB sagt dir, der Schein sei nur 2 Jahre gültig. Aber das zählt wohl nur, wenn man noch keinen Führerschein hat. Nehme ich mal so an. Wie gesagt, die Fahrschule sagt was anderes. Mag natürlich sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. :denk: NRW und Niedersachsen haben jedenfalls diese Regelung.

Edit: Ich seh grad Savage kommt aus Stuttgart. Scheint wohl doch Bundesweit so zu sein... - noch besser! :D

Sebastian 06.08.2009 14:47

AW: Erstehilfe
 
Also ich hab gerade mit jemandem gesprochen, der seinen Führerschein machen möchte. Da ist der DRK Lehrgang auch schon ne Weile her. Er muss ihn lt. Fahrschule nun auch erneuern.

zengeuner 06.08.2009 18:40

AW: Erstehilfe
 
Ja, des meine ich eben auch. Sonst bekommst Probleme mit dem Landratsamt. Ich hatte es Glück ich hatte des beantragt als er noch gültig war. Is er glaube ihc noch jetzt. Musste bei der GA von der Feuerwehr aus nen 20 Stündigen Erste Hilfe Kurs machen. Da hat es sich gelohnt.

Hawkwind 06.08.2009 21:21

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Die Erste-Hilfe-Bescheinigung muss nur gültig sein,
bei Führerscheinbeginn. Danach kräht kein Schw..n mehr danach.


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