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Erstehilfe Hallo Mein Erstehilfeschein ist von 2002 kann ich mit diesem den Motorradführerschein machen?? Gruß Daniel |
AW: Erstehilfe Also so weit ich weiß sollte man ihn jedes 2 - 3 jahr auffrischen aber so richtig wissen weiß ich es nicht kann auch sein das es auch etwas länger sein könnte aber ich würde lieber es auffrischen dann bist du immer auf der besten seite weil es schon wieder neu verfahren gibt auch beim aussiehen des helmes da sind die 25€ oder 30€ eine gute investition MFG Marcel |
AW: Erstehilfe Auffrischen ja aber ich habe im moment durch meine schicht arbeit schon wenig zeit in die fahrschuhle zu gehen und will den nach meiner prüfung erst auffrischen damit ich mich erst mal auf die fahrschule konzentrieren kann. |
AW: Erstehilfe Ich sag mal so der Lehrgang ist meistens am wochenende von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr aber wenn du wirklich schichtarbeit hast ist das auch etwas unglücklich, aber ich sag mal so wenn du zur Fahrschule gehst gibts den schein ab und die sagen gilt nicht mehr dann musste leider den schein erfrischen und nach der Prüfung kommt drauf an ob du dann an den tagen nicht frühschicht hast dann kann das sich auch nach hintenverlegen der Erstehilfeschein |
AW: Erstehilfe Du musst ihn alle 2 Jahre neu machen um damit en Führerschein machen zu können. Hast du ihn nicht mehr gültig wirst du auch nicht mehr zur Prüfung zugelassen. So einfach ist das. Samstag diesen Kurs mitmachen, notfalls en Tag Urlaub verschwenden und schon hast du ihn. |
AW: Erstehilfe Hi! Ich habe mich jetzt auch erst vor kurzem bei einer Fahrschule für den Schein angemeldet. Habe schon den B im Vorbesitz und brauchte jetzt für die Anmeldung keinen neuen Ersthilfe-Schein. Aber wenn du sichergehen willst, ruf bei deiner Fahrschule mal an. Die können dir im Normalfall darüber Auskunft geben. Grüße, Nadine |
AW: Erstehilfe Urlaub machen ist auch ein Problem da ich noch in der Probezeit bin und keinen Urlaub machen kann da ich keinen habe |
AW: Erstehilfe Hi, den Schein brauchst du nicht nochmal neu machen. Der ist lebenslang gültig. Das war die Info in meiner Fahrschule... Es gab keine Probleme beim Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis. Frag doch einfach in der Fahrschule nach. LG, Claudia |
AW: Erstehilfe Zitat:
hab mich nur nicht getraut was zusagen, weil die anderen so sicher klangen. |
AW: Erstehilfe Das DRK zB sagt dir, der Schein sei nur 2 Jahre gültig. Aber das zählt wohl nur, wenn man noch keinen Führerschein hat. Nehme ich mal so an. Wie gesagt, die Fahrschule sagt was anderes. Mag natürlich sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. :denk: NRW und Niedersachsen haben jedenfalls diese Regelung. Edit: Ich seh grad Savage kommt aus Stuttgart. Scheint wohl doch Bundesweit so zu sein... - noch besser! :D |
AW: Erstehilfe Also ich hab gerade mit jemandem gesprochen, der seinen Führerschein machen möchte. Da ist der DRK Lehrgang auch schon ne Weile her. Er muss ihn lt. Fahrschule nun auch erneuern. |
AW: Erstehilfe Ja, des meine ich eben auch. Sonst bekommst Probleme mit dem Landratsamt. Ich hatte es Glück ich hatte des beantragt als er noch gültig war. Is er glaube ihc noch jetzt. Musste bei der GA von der Feuerwehr aus nen 20 Stündigen Erste Hilfe Kurs machen. Da hat es sich gelohnt. |
AW: Erstehilfe Die Erste-Hilfe-Bescheinigung muss nur gültig sein, bei Führerscheinbeginn. Danach kräht kein Schw..n mehr danach. |
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