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  #1  
Alt 31.07.2009, 21:29
Sozius
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 7
Standard Erstehilfe

Hallo

Mein Erstehilfeschein ist von 2002 kann ich mit diesem den Motorradführerschein machen??

Gruß
Daniel
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  #2  
Alt 31.07.2009, 21:58
Benutzerbild von DayIceStar
Fahranfänger
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 40
Standard AW: Erstehilfe

Also so weit ich weiß sollte man ihn jedes 2 - 3 jahr auffrischen aber so richtig wissen weiß ich es nicht kann auch sein das es auch etwas länger sein könnte aber ich würde lieber es auffrischen dann bist du immer auf der besten seite weil es schon wieder neu verfahren gibt auch beim aussiehen des helmes da sind die 25€ oder 30€ eine gute investition

MFG Marcel
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  #3  
Alt 31.07.2009, 22:03
Sozius
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 7
Standard AW: Erstehilfe

Auffrischen ja aber ich habe im moment durch meine schicht arbeit schon wenig zeit in die fahrschuhle zu gehen und will den nach meiner prüfung erst auffrischen damit ich mich erst mal auf die fahrschule konzentrieren kann.
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  #4  
Alt 31.07.2009, 22:06
Benutzerbild von DayIceStar
Fahranfänger
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 40
Standard AW: Erstehilfe

Ich sag mal so der Lehrgang ist meistens am wochenende von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr aber wenn du wirklich schichtarbeit hast ist das auch etwas unglücklich, aber ich sag mal so wenn du zur Fahrschule gehst gibts den schein ab und die sagen gilt nicht mehr dann musste leider den schein erfrischen und nach der Prüfung kommt drauf an ob du dann an den tagen nicht frühschicht hast dann kann das sich auch nach hintenverlegen der Erstehilfeschein
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  #5  
Alt 31.07.2009, 22:40
Benutzerbild von zengeuner
2Rad Psychopath
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Big Buffeltown
Beiträge: 3.578
Standard AW: Erstehilfe

Du musst ihn alle 2 Jahre neu machen um damit en Führerschein machen zu können.
Hast du ihn nicht mehr gültig wirst du auch nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
So einfach ist das. Samstag diesen Kurs mitmachen, notfalls en Tag Urlaub verschwenden und schon hast du ihn.
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Psalm 121:
Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!!
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  #6  
Alt 01.08.2009, 08:44
Benutzerbild von kr_mel
Monsterbändiger
 
Registriert seit: 24.07.2009
Ort: Paderborn
Motorrad: Ducati Monster
Beiträge: 330
Standard AW: Erstehilfe

Hi!

Ich habe mich jetzt auch erst vor kurzem bei einer Fahrschule für den Schein angemeldet. Habe schon den B im Vorbesitz und brauchte jetzt für die Anmeldung keinen neuen Ersthilfe-Schein.

Aber wenn du sichergehen willst, ruf bei deiner Fahrschule mal an. Die können dir im Normalfall darüber Auskunft geben.

Grüße,
Nadine
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  #7  
Alt 01.08.2009, 16:51
Sozius
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 7
Standard AW: Erstehilfe

Urlaub machen ist auch ein Problem da ich noch in der Probezeit bin und keinen Urlaub machen kann da ich keinen habe
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  #8  
Alt 02.08.2009, 18:30
Benutzerbild von Claire
Taunuselse
 
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Taunus
Motorrad: demnächst KTM Duke 790
Beiträge: 4.872
Standard AW: Erstehilfe

Hi,

den Schein brauchst du nicht nochmal neu machen. Der ist lebenslang gültig. Das war die Info in meiner Fahrschule... Es gab keine Probleme beim Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis.
Frag doch einfach in der Fahrschule nach.

LG, Claudia
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**Das Kuriose an Haaren ist, dass sie nie richtig liegen, wenn sie es sollen und nur dann richig sitzen, wenn es keinen juckt.**
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  #9  
Alt 02.08.2009, 18:59
Benutzerbild von Savage
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 405
Standard AW: Erstehilfe

Zitat:
Zitat von Claire Beitrag anzeigen
Der ist lebenslang gültig.
Das hat man mir auch gesagt
hab mich nur nicht getraut was zusagen, weil die anderen so sicher klangen.
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  #10  
Alt 02.08.2009, 19:36
Benutzerbild von Claire
Taunuselse
 
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Taunus
Motorrad: demnächst KTM Duke 790
Beiträge: 4.872
Standard AW: Erstehilfe

Das DRK zB sagt dir, der Schein sei nur 2 Jahre gültig. Aber das zählt wohl nur, wenn man noch keinen Führerschein hat. Nehme ich mal so an. Wie gesagt, die Fahrschule sagt was anderes. Mag natürlich sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. NRW und Niedersachsen haben jedenfalls diese Regelung.

Edit: Ich seh grad Savage kommt aus Stuttgart. Scheint wohl doch Bundesweit so zu sein... - noch besser!
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  #11  
Alt 06.08.2009, 15:47
Benutzerbild von Sebastian
Rennleitung
 
Registriert seit: 29.08.2007
Motorrad: Yamaha
Beiträge: 1.030
Standard AW: Erstehilfe

Also ich hab gerade mit jemandem gesprochen, der seinen Führerschein machen möchte. Da ist der DRK Lehrgang auch schon ne Weile her. Er muss ihn lt. Fahrschule nun auch erneuern.
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Die Hand zum Gruß heb*
Sebastian
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  #12  
Alt 06.08.2009, 19:40
Benutzerbild von zengeuner
2Rad Psychopath
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Big Buffeltown
Beiträge: 3.578
Standard AW: Erstehilfe

Ja, des meine ich eben auch. Sonst bekommst Probleme mit dem Landratsamt. Ich hatte es Glück ich hatte des beantragt als er noch gültig war. Is er glaube ihc noch jetzt. Musste bei der GA von der Feuerwehr aus nen 20 Stündigen Erste Hilfe Kurs machen. Da hat es sich gelohnt.
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  #13  
Alt 06.08.2009, 22:21
Benutzerbild von Hawkwind
Kanalratte
 
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Oberhausen
Beiträge: 813
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Standard AW: Erstehilfe

Die Erste-Hilfe-Bescheinigung muss nur gültig sein,
bei Führerscheinbeginn. Danach kräht kein Schw..n mehr danach.
__________________
Gruß
Felix
Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab
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