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Flash 22.03.2014 15:21

Welche Führerscheinklasse
 
...brauche ich für ein Wohnmobil,
wenn ich da noch einen Anhänger mit zwei Möps hinterhängen will?

und was das wieder kosten wird:brille: :D

beermi 22.03.2014 15:27

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Was du wieder vorhast, frage ich besser nicht!!:D:D

:gruss::gruss:
Jürgen

PS: Denke hier kommt ne passende Antwort aus Nürnberg, dann darfst du aber keine BMW Motorräder mitführen:D;):D:D

Incom 22.03.2014 15:54

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Das kommt sehr auf die jeweiligen Gewichte an. Wenn der Anhänger nicht mehr als 750 kg (inkl. Motorrädern) wiegt brauchst du nur den jeweiligen Führerschein für das Wohnmobil.
Wiegt das Wohnmobil weniger als 3,5t brauchst du den normalen Klasse B, zwischen 3,5 und 7,5 brauchst du C1. Soweit ich weiss darf man mit einem 750kg Anhänger auch die 3,5 bzw 7,5t überschreiten, aber hierzu sagt jede Quelle was anderes, daher würde ich mich da nicht drauf verlassen. Wenn der Anhänger auf mehr als 750kg kommt wirds kompliziert, da muss wer anders helfen ;)

ichdereric 22.03.2014 16:39

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von Flash (Beitrag 101776)
...brauche ich für ein Wohnmobil,
wenn ich da noch einen Anhänger mit zwei Möps hinterhängen will?

und was das wieder kosten wird:brille: :D

Da stellt sich erst mal die Frage, welchen Führerschein Du hast. Hast Du Deinen "Pkw-Führerschein" vor 1999 gemacht, ist das der alte "3er". Damit darfst Du ein Gespann mit einem Zugfahrzeug von 7,5t zulässiger Gesamtmasse fahren. Das Gespann darf, bei einer durchgehenden Bremsanlage, eine Gesamtmasse bis zu 18,75 t haben. Das gilt bis zum 50. Lebensjahr.

Das sollte für die ein oder andere BMW reichen...;)

beermi 22.03.2014 17:07

AW: Welche Führerscheinklasse
 
@Eric
Mal im ernst, was ist denn nach dem 50. Lebensjahr und spielt da auch ne Rolle das ich den alten Klasse 2 habe???

:gruss:
Jürgen

ichdereric 22.03.2014 17:22

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Man braucht (auch bei Klasse 2) ein Gutachten vom Hausarzt, und vom Augenarzt, welches man, zusammen mit einem Paßbild, bei der Führerscheinstelle einreicht, um den Führerschein zu verlängern.
Macht man das nicht, beschränkt sich das Fahren dann auf ein Gespann mit 12 Tonnen.

beermi 22.03.2014 17:24

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von ichdereric (Beitrag 101783)
Man braucht (auch bei Klasse 2) ein Gutachten vom Hausarzt, und vom Augenarzt, welches man, zusammen mit einem Paßbild, bei der Führerscheinstelle einreicht, um den Führerschein zu verlängern.
Macht man das nicht, beschränkt sich das Fahren dann auf ein Gespann mit 12 Tonnen.

Ok, Danke Dir!!!!

Dann wirds bei mir aber langsam Zeit:teufel::teufel::D

:gruss:
Jürgen

ichdereric 22.03.2014 17:49

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von beermi (Beitrag 101784)
Ok, Danke Dir!!!!

Dann wirds bei mir aber langsam Zeit:teufel::teufel::D

:gruss:
Jürgen

Damit aber nicht zu lange warten, wenn man den 2er noch nutzen will (Innerhalb von 2 Jahren nach dem 50.Geburtstag).
Sonst verfällt er, und man braucht wieder eine Fahrprüfung.

beermi 22.03.2014 17:53

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von ichdereric (Beitrag 101785)
Damit aber nicht zu lange warten, wenn man den 2er noch nutzen will (Innerhalb von 2 Jahren nach dem 50.Geburtstag).
Sonst verfällt er, und man braucht wieder eine Fahrprüfung.

Jooo, danke für die Info, werde mich nu mal daran begeben, bevor das Ding in Rauch aufgeht!!!

:gruss:
Jürgen

Flash 22.03.2014 20:18

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Ok ich schätze mal das Anhänger mit Bandit und Er5 nicht mehr als 600 Kg wiegen.
Ach ja den schein hab ich deutlich nach 99 gemacht :D

Also guck ich mal nach Womo's in Transportergröße

kr_mel 23.03.2014 08:26

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Also... wenn ich das aus der Fahrschule noch richtig weiß, darfst mit Klasse B einen KFZ bis 3,5t fahren und Gespanne bis 3,5t. Aber an das Gespann sind folgende Regeln gekoppelt:
1. Zusammen nicht mehr als 3,5t.
2. bis 750kg Anhänger ist eigentlich nichts groß zu beachten, wenn das Auto den ziehen darf von der Anhängelast.
3. Falls der Anhänger über 750kg zul. Gesamtgewicht geht, muss die Leermasse des KFZ größer sein als das zul. Gesamtgewicht des Anhängers.

So sollte die Regelung auch bei dir sein, passen ja auch ungefähr in eine Altersklasse ;)

Lg Nadine

ichdereric 23.03.2014 08:30

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Tja Fuchsi, hab Dich halt für ´nen alten Sack gehalten...:D

Also, für nach 1999 gilt:

Du hast den Führerschein der Klasse B. Damit darfst Du folgendes fahren:
Zugfahrzeug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, und einen Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse bis zu 750 kg.
Ist die Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, darfst Du ihn dann dranhängen, wenn die zulässige Gesamtmasse des gesammten Gespannes 3,5 t nicht überschreitet (Wenn Du z.B. ein paar dicke BMWs transportieren möchtest...;) ).
Und bitte daran denken: Es gilt die zulässige Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein). Ob der Anhänger mit Ladung tatsächlich weniger wiegt, ist irrelevant.

Aber jetzt zu Deinen beiden Motorrädern:
Dafür gibt es ungebremste Anhänger von 650 kg bis 750 kg (je nach Ausführung) zulässige Gesamtmasse, mit 2 Schienen. Die reichen. Erst wenn Du z.B. mal 2 Hayabusas, oder 2 ZZR1400er transportieren willst, dann brauchst ´nen Größeren.
Es gilt immer: Leergewicht/Anhänger + Leergewicht/beide Motorräder sollte die zulässige Gesamtmasse/Anhänger nicht überschreiten.
Und bei diesen gibt es auch Unterschiede. Kauf keinen, bei dem Seitenständer, oder Hauptständer, auf dem Radkasten des Anhängers aufliegt. Nach dem Festzurren hebelt sich das Motorrad wieder aus der Rinne aus. Mir ist das z.B. schon mit einer ER-5 passiert, obwohl das Motorrad nach dem Festzurren "bombenfest" war. Das heißt: Motorrad zum Anhängerkauf mitnehmen, und auf die linke Schiene probehalber festzurren.
UND KAUF DIR BLOSS KEINEN GEBRAUCHTEN!!! Es sei denn, Dein wahres Hobby ist eigentlich das Restaurieren von Anhängern, während alle Anderen Motorradfahren gehen...;)
Dann noch zu Deinem Zugfahrzeug:
Schau in die Zulassungsbescheinigung Teil 2, nach der Anhängelast für den ungebremsten Anhänger. Manche alten VW-Busse haben da z.B. nur 600 kg drin stehen. Das heißt: Auch wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher liegt, darf er tatsächlich nur bis zu 600 kg wiegen. Und das klappt mit einer Bandit, und einer Er-5 nicht (Der Anhänger wiegt i.d.R. leer knapp 200 kg).
Ja, und dann noch zum Kosten/Nutzen-Faktor:
Der Anhänger kostet Dich um die 800 Euro neu. Dann noch anmelden und Kennzeichen. Jedes Jahr Steuer und Versicherung.Alle 2 Jahre HU. Alle 5 Jahre neue Reifen, wenn Du sicher gehen willst. Ansonsten ca. alle 8 Jahre (Aber meistens kommt ein Nagel schon früher... Dann kauft man oft zwei neue Reifen, weil es das seltsame Fabrikat, das der Anhängerhändler verbaut hat, nicht beim Reifenhändler gibt. Lernt man leider aus Erfahrung...). Eventuell brauchst Du einen Adapter für den Strom von 13 auf 7 polig. Wenn der Anhänger auf der Straße steht, kaufst Du ab und zu neue Beleuchtungseinrichtungen. Ob das dann nur die Abdeckung ist, oder gleich das ganze Teil, liegt daran, was derjenige, der Dir die Teile nachts abgeschraubt hat, gebraucht hat. Ein beliebtes Objekt der Begierde sind auch die Unterlegkeile. Ich leg Keine mehr unter (In einer Verkehrskontrolle solltest Du sie aber vorweisen können.), stelle meinen Anhänger aber nicht im Gefälle ab. Falls Du ihn auf der Fahrbahn abstellen mußt, kommt noch eine Parkwarntafel dazu, die sich ab und zu "auf Reisen macht". Selbst eine Anhängerkupplungsklaue hat sich schon über Nacht aufgemacht, um die Welt zu erkunden, wenn man kein Kastenschloß hat (Das kommt finanziell auch noch dazu.). Die Anhängerkupplungsklauen, die Dir treu bleiben, wollen aber ab und zu Zuneigung von Dir (in Form von Schmiermitteln), und gehen trotzdem nach ein paar Jahren ganz von alleine kaputt. Ach ja, der liebe Freund Rost kümmert sich natürlich auch um Deinen Anhänger. Vorallem, wenn dieser an einer viel befahrenen Straße steht, die im Winter fleißig gepökelt wird.
Noch was zum Parken auf öffentlicher Straße (außerhalb extra gekennzeichneter Parkplätze für Anhänger): Alle 2 Wochen umparken, außer Du findest ein Eck, wo der Anhänger niemanden stört (Da stehen dann meistens schon ein paar Andere.). Selbstständig wird die Polizei i.d.R. nicht tätig... Solltest Du den Anhänger aber am Zugfahrzeug angehängt lassen, darfst Du ihn parken, solange der Anhänger im öffentlichen Verkehr betrieben werden darf.
Und bei dieser Auflistung sei noch zu erwähnen, daß das Ausleihen eines Motorradanhängers 10 - 20 Euro am Tag kostet. Wenn man ihn für eine Woche nimmt, gibt es meistens billigere Pauschalpreise. Und danach gibt man ihn wieder zurück, und hat alle Sorgen los.:D
Und nun zum Zugfahrzeug:
Du hast Dir die höheren Unterhaltskosten eines WoMos überlegt? Und das nervige Parkplatzgesuche in der Stadt (Ist auch nicht größer als ein Pkw, ich weiß... Aber unübersichtlicher, mit einem, zum Einparken ungünstigen Radstand!), und beim Supermarkt? Also, wir haben ´nen MB Sprinter zuhause. Aber ich nehm trotzdem lieber den Kombi, wenn ich alles rein kriege. Und es gibt auch ganz tolle Campingplätze, bei denen verfluchst Du den Betreiber, wenn Du dort mit ´nem Wohnmobil, und ´nem Anhänger reinfährst (z.B. am Gardasee und in Fiesole/Toskana). Ach ja, und Du bist bei all Deinen Kumpels ein gern gesehener Gast,... beim Umzug, oder wenn sie sich die Versandkosten für die neue Waschmaschine sparen wollen...:p
Entweder ist die Camperei Dein Hobby, bzw. Deine Lebenseinstellung, und Du machst das mehrmals im Jahr Dein ganzes Leben lang, oder Du zahlst volle Kanne drauf. Ich hatte auch mal den Traum mit ´nem Kumpel zusammen ´nen alten Bus zu kaufen, und umzubauen. Bin im nachhinein froh, daß er dann geheiratet, und ein Haus gekauft hat.;)
Ab und zu zu einem Motorradtreffen mit Zelt, und ansonsten Pension oder Hotel. Da gibt´s wenigstens was zu beissen in der Früh, ohne daß man es sich zubereiten muß... :D
Und ja, am Anfang meiner Motorradkarriere konnte ich mir nix Geileres vorstellen, als mit dem Zelt loszuziehen. Man vergißt dabei allerdings, daß es auch mal wochenlang regnen kann, bzw. daß ein Sturm einem die Nacht vermiesen kann. Von den lieben Mitcampern, die jede Nacht durchfeiern, wollen wir gar nicht erst reden...

ichdereric 23.03.2014 08:32

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von kr_mel (Beitrag 101795)
Also... wenn ich das aus der Fahrschule noch richtig weiß, darfst mit Klasse B einen KFZ bis 3,5t fahren und Gespanne bis 3,5t. Aber an das Gespann sind folgende Regeln gekoppelt:
1. Zusammen nicht mehr als 3,5t.
2. bis 750kg Anhänger ist eigentlich nichts groß zu beachten, wenn das Auto den ziehen darf von der Anhängelast.
3. Falls der Anhänger über 750kg zul. Gesamtgewicht geht, muss die Leermasse des KFZ größer sein als das zul. Gesamtgewicht des Anhängers.

So sollte die Regelung auch bei dir sein, passen ja auch ungefähr in eine Altersklasse ;)

Lg Nadine

Hallo Nadine,
Punkt 3 darfst Du wieder vergessen. Wurde zum 19.1.2013 abgeschafft.

kr_mel 23.03.2014 08:36

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von ichdereric (Beitrag 101798)
Hallo Nadine,
Punkt 3 darfst Du wieder vergessen. Wurde zum 19.1.2013 abgeschafft.

Gut dann mach ich an der Stelle wieder Platz im Kopf ;)

Lui 24.03.2014 20:17

AW: Welche Führerscheinklasse
 
Zitat:

Zitat von Flash (Beitrag 101776)
...brauche ich für ein Wohnmobil,
wenn ich da noch einen Anhänger mit zwei Möps hinterhängen will?

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