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ichdereric 23.11.2015 09:46

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Zitat:

Zitat von franzosenschraubaer (Beitrag 115291)
Moin,

also nun möchte ich,als angehender Fahrlehrer auch meinen Senf dazu geben.[emoji4] Mit nur B darf man Kombinationen aus Zugfahrzeug + Anhänger fahren bis zu einem max Gewicht von 3,5 to. Diese Regelung gilt aber nur, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von ÜBER 750 kg hat. Einen Anhänger bis 750 kg zul.GM darfst Du an jedes Zugfahrzeug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse hinhängen, solang die technischen Voraussetzungen gegeben sind (Beim Ferrari 458 z. B. sind sie das nicht... ;)) Noch viel Spaß beim Pauken! :D
Sollte das nicht reichen kann man den B96 machen und darf dann eine Kombination bis max 4,250 to fahren.

Darüber hilft nur noch BE, den hiermit darfst Du Anhänger bis zu einer zGG von 3,5 to ziehen. Wenn Dein Zugfahrzeug den die 3,5to ziehen darf. Also z.B BMW X5 mit großem Pferdeanhänger und zwei Gäule drauf geht nur mit BE.

Also wenn es Technisch zugelassen ist, darfst Du den 1.5to Hänger ziehen wenn Du in der Gesamt Masse der Fahrzeugekombination in den 3.5to bleibst.

Gruß Matthias

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Siehe das rot Geschriebene...

ichdereric 23.11.2015 09:54

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Und da Führerscheinregelungen offensichtlich nicht genug Titten haben, um beachtet zu werden, hier noch mal zum Nachlesen:D:D:D:D:D:
Führerschein-Klassen | TÜV SÜD GRUPPE

Ach ja, ich finde die Aufstellung vom TÜV sehr übersichtlich. Zu finden ist es unter der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §6.

franzosenschraubaer 23.11.2015 10:22

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Ja, ja die Sache mit den bis zu 0.75 to Anhänger habe ich nicht erwähnt,weil es ja um ein 1,3 bzw 1,5 to Anhänger ging.

Und ich muss mir darum auch keine Gedanken machen, da ich mit A und CE schon fast alles fahren darf, privat. Da beim CE zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden wird. Für gewerblich braucht man noch die Schlüsselzahl 95 was die Grundqulifikation zum Kraftfahrer bedeutet.

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WorldEater 23.11.2015 10:24

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Ups... dann möchte ich mich hiermit für meine nachlässige Aufmerksamkeit und meinen uralten Wissensstand entschuldigen.

Als einer der letzten mit Klasse 3 und später mit C/CE habe ich mir immer nur Gedanken über die "technische Zulässigkeit" gemacht. ;)


Kurios: Hätte ich nur Klasse C und nicht auch CE gemacht, hätte ich an einen 7,5to LKW mehr anhängen dürfen, als einen Großen... :verbluefft:

ichdereric 23.11.2015 10:34

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Zitat:

Zitat von franzosenschraubaer (Beitrag 115295)
Ja, ja die Sache mit den bis zu 0.75 to Anhänger habe ich nicht erwähnt,weil es ja um ein 1,3 bzw 1,5 to Anhänger ging.

Und ich muss mir darum auch keine Gedanken machen, da ich mit A und CE schon fast alles fahren darf, privat. Da beim CE zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden wird. Für gewerblich braucht man noch die Schlüsselzahl 95 was die Grundqulifikation zum Kraftfahrer bedeutet.

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Okay, und genau das wird Dir das Genick vor der Prüfungskommision brechen. Etwas allgemein erklären, aber ein spezielles Beispiel meinen.
Bei CE unterscheidet man übrigens nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung. CE geht nur noch mit Fahrerkarte (außer Ausnahmen nach§ 18 FPersV) , das bedeutet, nur noch gewerblich. Privat kannst grad noch bis 750 kg fahren.

Wie gesagt: Viel Spaß beim Pauken! :D

Christoph 23.11.2015 10:39

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Fahrerlaubnisverordnung - ein tolles Wort :D

Jürgen 23.11.2015 10:48

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Zitat:

Zitat von Bredi (Beitrag 115264)
Boah so viele Zahlen ;)
Als erstes schaue ich immer in den Fahrzeugschein........da steht die Anhängelast ungebremst und gebremst drinne, die darfst du bis zu 10% überschreiten........ ohne Ärger zu bekommen.

Jens, das war früher mal bei Schüttgut und Holztransporten .... ;) .... heute gilt das;

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

Gruß Jürgen :cool:

Christoph 23.11.2015 11:01

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Ich hab schon gedacht Bredi is uns abhanden gekommen [emoji106]🏼

Taxi-Driver 23.11.2015 15:47

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Sry für OT
(oder vielleicht ja doch nicht so OT)

Wie ist das denn mit den Zahlen bei den Klassen?

Ich hab C1E die 95 und (10.09.2014)
Bei CE steht aber 79 und 95, letzteres auch wieder mit dem Datum.
Die 79 verstehe ich so, das ich ein LKW bis 12t fahren darf, wenn er über 3 oder weniger Achsen verfügt.

Bei C1 dann noch die 171.

Was darf ich denn nun alles fahren und was nicht.
Hatte mal bei ner Spedition gearbeitet, wir haben mit 7,5t Möbel für Hermes ausgeliefert.
Mein Disponent meinte ich dürfte auch den aufgelasteten LKW mit 9t fahren.

Am besten schaut mal hier drüber:

http://www.forum-motorrad.net/member...9858306590.jpg

ichdereric 23.11.2015 17:41

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
@Taxidriver: Der Drops mit dem Anhänger is doch (hoffentlich) gelutscht. Da geht doch a bisserl OT, oder?
Also:
-Du durftest bis 10.09.14 gewerblich einen Zug mit einem Zugfahrzeug bis 7,5 t (Deswegen sind das immer 7,49er, oder abgelastete 818er) fahren (Schlüsselzahl 95)
-Da du einen umgeschriebenen 3er Führerschein hast, durftest Du nicht nur den herkömmlichen C1E-Zug, der bis 12t zul.GM geht, fahren, sondern so wie im alten 3er Führerschein einen 18,75 t Zug (resultiert daraus, daß der Anhänger das 1,5fache des Zugfahrzeuges haben darf, bei einer durchgehenden Bremsanlage.). Da das seit 1999 unter CE fällt (weil über 12t) steht da eben CE. Und dank der Schlüsselzahl 95 ebenfalls gewerblich.
Und fahr bitte niemals ein Einzelfzg mit 12 t!!! (So wie Du es geschildert hast...) Du hast den Schein für ein Zugfahrzeug bis 7,5 t, nicht mehr! Solltest Du über 50 sein, fällt die Ausnutzung von CE weg, weil Du dafür Attest vom Hausarzt und Augenarzt bräuchtest.
Die 171 bedeutet, daß Du einen Bus der Klasse D1 fahren darfst, ABER ohne Fahrgäste. Dies würde alles gelten, wenn Du Deine Erlaubnis der gewerblichen Nutzung nicht verfallen hättest lassen.

Summasumarum gesagt: Da Deine Erlaubnis gewerblich zu fahren, abgelaufen ist, darfst Du ausschließlich noch ein Einzelfzg bis 7,5t für private Zwecke fahren, z.B. Deinen Umzug.

Elch93 24.11.2015 19:51

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Wenn wir jetzt schon mal etwas OT sind und weil ich keinen neuen Fred erschaffen will schmeiß ich meine zwei Fragen mal hier mit rein:

Da ich "nur" den B habe und garantiert auf lange Sicht irgendwann mal mein Krad auf einem Hänger transportieren möchte (auch weil hier schon wieder Schnee liegt und in der alten Heimat nicht), mache ich mir so meine Gedanken.

Frage 1: Da mein Krad bzw. das schwerere der zwei (hihi ich hab zwei :)) ja "nur" 250kg auf die Wage bringt, sollte es mir eigentlich möglich sein, es auf einem "kleinen" Hänger zu transportieren (dafon haben wir noch ein paar rumstehen) ohen die Zulässige Gesamtmasse zu überschreiten. Ist es legal da einfach eine selbstgebaute Halterung (demontierbar) drauf zu schrauben um das Krad zu transportieren oder müsste ich da zur Einzelabnahme?

Frage 2: (geht im Wesentlichen an Eric) was muss man für den BE so grob über den Daumen an Zeit bzw. Stunden veranschlagen? Übung habe ich bereits und könnte ich auch noch viel mehr bekommen (auf privaten Grundstücken bzw. auf gesperrten Waldwegen versteht sich). Aber gibt es da auch wieder Pflichtstunden? Theorie gibt es ja keine, wenn ich mich recht entsinne

ichdereric 24.11.2015 20:01

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
zu 1: Also eine Schiene auf dem Anhänger mußt Du nicht abnehmen lassen. Auch solche Vorderradständer nicht. Weitere Zurrösen auch nicht. Was Du noch vorhast, weiß ich nicht.;)

zu 2: 3 Überlandfahrten, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt, zu je 45min, sind Pflicht. Und eine prakt. Prüfung zu 45min, bei der Du entweder ab- oder anhängen mußt. Eine Grundfahrübung wird verlangt: den Anhänger rückwärts in eine Stichstraße nach links fahren. Und natürlich Fahren im öffentlichen Verkehr.;)

Was Du an zusätzlichen Übungsstunden brauchst, liegt im Wesentlichen an Dir. Je früher Du Dir das "fahrschultypische" Verhalten wieder angewöhnst, also vor der Ausbildung, desto weniger ist das. I.d.R. eine Übungsstunde zu 45min, um Dich mal fahren zu sehen, und die Grundfahrübung zu machen.

Elch93 24.11.2015 20:17

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
"das fahrschultypische Verhalten" :D Ich fürchte das wird das wesentliche Problem

Elch93 24.11.2015 20:29

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Der nächste Schritt wird dann erst mal eine Haltevorrichtung zu entwerfen und zu fertigen (hab kein Geld sowas zu kaufen) und ggf meinen Vater einweihen, dass ich Löcher in einen unserer Hänger bohren werde :D

ichdereric 24.11.2015 20:34

AW: Motorradanhänger und B Führerschein
 
Zitat:

Zitat von Elch93 (Beitrag 115372)
... und ggf meinen Vater einweihen, dass ich Löcher in einen unserer Hänger bohren werde :D

Irgendwie muß das Wasser doch ablaufen können...:D


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