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Erstzulassung und TÜV Moin, ich habe mir vor einer Woche beim Händler in Hamburg eine KTM RC 390 gekauft. In einer Woche steht der Eimer dann bei mir. Das ding ist von 2015 hat aber 0km gelaufen. Demnach müsste es sich um eine Erstzulassung handeln. der Verkäufer sagte zu mir das die Maschine dann mehr oder weniger "automatisch" TÜV hat. Ich habe dann doch aber bei der Zulassung keine Papiere oder? Also was den TÜV betrifft! Sieht die zulassungsstelle das dann am Fahrzeugbrief/Schein?.. Nicht das ich da acht mal hingurken muss.. |
AW: Erstzulassung und TÜV Es wird sich wohl um eine Tageszulassung handeln. Dank Euro4 mußten letztes Jahr alle Motorräder mit Euro3 zwangszugelassen werden, weil jetzt kein Motorrad mit Euro3 mehr neu verkauft werden darf. Das heißt Du hast ab der Zulassung zwei Jahre. Die steht in der Zulassungsbescheinigung Teil1. |
AW: Erstzulassung und TÜV Würde mich da Eric anschließen die dürfte Spätestens Ende Dezember zugelassen geworden sein. Wen nicht gibt es so einfach keine Zulassung mehr, wen überhaupt. Es gibt zwar Ausnahme Genehmigungen aber die KTM dürfte da nicht drunter fallen. |
AW: Erstzulassung und TÜV Sind das beim Motorrad 2 oder wie beim Auto 3 Jahre bei Neufahrzeugen Erst dann ist alle 2 Jahre die HU fällig. |
AW: Erstzulassung und TÜV 2 Jahre beim Krad |
AW: Erstzulassung und TÜV Ok, wieder etwas schlauer |
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