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Granatapfel502 28.01.2020 13:32

ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
hallo!
ich bin neueinsteiger und frisch zum motorradfahrer geworden.
vor kuzem habe ich mir ein motorrad zugelegt, privatkauf.

jetzt hab ich das problem mit den tuningteilen...


mir wurde das motorrad verkauft und "erzählt" das alle umbauten zulässig sind. nun habe ich mich selbst nochmal auf die suche nach allen E zeichen gemacht.
was mir magenschmerzen bereitet sind die hebel...
auf dem kupplungsheben steht kein hersteller und keine bezeichnung, auf dem bremshebel auch kein hersteller nur eine versteckte F14 bezeichnung.
ist das eine bezeichnung für eine zulässigkeit? google konnte mir nicht helfen.
für den auspuff habe ich eine karte die mit dem aufpuff übereinstimmt, für den bugspoiler eine tüv bescheinigung.
die blinker habe ein E und die highsider spiegel auch.

der lenker hat eine schriftliche betriebserlaubnis.
google konnte mir teilweise helfen, nur mit diese F14 bezeichnung des bremshebels kann ich und google nichts anfangen:p

Ronin 28.01.2020 15:17

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
Bist du sicher das es F 14 ist und nicht E 14 das wäre die Länderkennziffer für die Schweiz.
Steht irgend eine Marke auf den Hebeln.

Ach und es ist normal das nur der Bremshebel die E Kennzeichnung hat. Die Gesetztgeber dachten wohl nicht mehr Kuppel können ist nicht so schlimm wie nicht mehr Bremsen können.

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Granatapfel502 28.01.2020 16:09

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
vielen dank für die antwort :)


ja ist F14 weiss gedruckt und erst sichbar wenn man den bremshebel nach hinten zieht.

versteckt in der verbindung zur bremsanlage... wohl eher eine aktikelnummer oder so :/
sie sind optisch identisch mit LSL hebeln. vlt wohl eine nachmache

Der Neue 28.01.2020 16:38

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
Wenn Du net sicher bist mit dem Bremshebel: austauschen gegen original oder welche von LSL direkt kaufen. Kostet net die Welt, aber ist halt wie immer: wenn was passiert und Du wegen sowas keine ABE hast, dann kann das immer nachteilig ausgelegt werden von wegen Betriebserlaubnis erlischt....

Ronin 28.01.2020 16:45

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
Das größte Problem wird sein das entweder in eine Kontrolle kommst oder du spätestens bei einem genauen TÜV Prüfer verspielt hast.

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Der Neue 28.01.2020 16:47

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
So kann man es auch schreiben.
Bei Kontrolle einfach Pech und viel unnötiger Aufwand.....

Granatapfel502 28.01.2020 16:57

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
wird das beste sein, bevor ich sonntags den bock irgenwo stehen lassen muss.

tüv hat sie bekommen, fraglich ob der vorbesitzer die hebel zu der zeit dran hatte...
ein ehrlicher verkauf war es schonmal nicht, habe zuhause gesehen das sie doch mal einen sturzschaden hatte. mir wurde sie als "mal uMgefallen" verkauft.
braucht man für highsider eine betriebserlaubnis? E zeichen ist drauf

Ronin 28.01.2020 17:31

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
Das E ist auch da nicht unbedingt ein verlässliche Sache, die Spiegelfläche muss einen Kreis von 69 cm2 ergeben, hast du z.B. ein Dreieck muss der Kreis da reinpassen, die Ecken zählen dann nicht.

Der Neue 28.01.2020 19:02

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
Wie hast Du gesehen, das die Maschine einen "Sturzschaden" hatte?
Meinst Du Sturz von selber gelegt, oder Unfall?

Dann wäre ich aber sehr vorsichtig, da kann dann mehr dahinter stecken.
Hattest Du beim Kauf jemand dabei?
Alles im Vertrag so geschrieben?
Von wegen Unfallfrei?

Granatapfel502 29.01.2020 14:43

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
hab den verkäufer gefragt ob sie mal verunfallt war...
er sagte sie wäre ihm mal uMgefallen.
ich musste zu hause zwei verkleidungsteile abnehmen um mich auf die fehlersuche zu machen da ein blinker einen wackler hatte.


dann sah ich das ein verkleidungsteil mal eine andre farbe hatte und ein hinteres teil gespachtelt und nachlackiert wurde. und der lenkeranschlag hat eine tiefe einkerbung.
im kaufvertrag steht uMgefallen.

er war zweitbesitzer, man kann auch alles auf den erstbesitzer schieben. da er aber die tuningteile z.B blinker montiert hat, was er sagte, hat er das motorrad auch schonmal von "innen" gesehen.

beim kauf war jemand dabei.

WorldEater 30.01.2020 21:42

AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit
 
Bzgl. des Bremshebels.
Normalerweise ist da eine sog. KBA-Nr. drauf mit einem dazu passenden Gutachten.
Entweder als ABE(eintragungsfrei aber immer mitführen) oder als Teilegutachten (muss baldestmöglich eingetragen werden).

Keine KBA-Nr. keine Zulassung.



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