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  #1  
Alt 28.01.2020, 13:32
Sozius
 
Registriert seit: 28.01.2020
Beiträge: 4
Standard ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit

hallo!
ich bin neueinsteiger und frisch zum motorradfahrer geworden.
vor kuzem habe ich mir ein motorrad zugelegt, privatkauf.

jetzt hab ich das problem mit den tuningteilen...


mir wurde das motorrad verkauft und "erzählt" das alle umbauten zulässig sind. nun habe ich mich selbst nochmal auf die suche nach allen E zeichen gemacht.
was mir magenschmerzen bereitet sind die hebel...
auf dem kupplungsheben steht kein hersteller und keine bezeichnung, auf dem bremshebel auch kein hersteller nur eine versteckte F14 bezeichnung.
ist das eine bezeichnung für eine zulässigkeit? google konnte mir nicht helfen.
für den auspuff habe ich eine karte die mit dem aufpuff übereinstimmt, für den bugspoiler eine tüv bescheinigung.
die blinker habe ein E und die highsider spiegel auch.

der lenker hat eine schriftliche betriebserlaubnis.
google konnte mir teilweise helfen, nur mit diese F14 bezeichnung des bremshebels kann ich und google nichts anfangen
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  #2  
Alt 28.01.2020, 15:17
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
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Standard AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit

Bist du sicher das es F 14 ist und nicht E 14 das wäre die Länderkennziffer für die Schweiz.
Steht irgend eine Marke auf den Hebeln.

Ach und es ist normal das nur der Bremshebel die E Kennzeichnung hat. Die Gesetztgeber dachten wohl nicht mehr Kuppel können ist nicht so schlimm wie nicht mehr Bremsen können.

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  #3  
Alt 28.01.2020, 16:09
Sozius
 
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Standard AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit

vielen dank für die antwort


ja ist F14 weiss gedruckt und erst sichbar wenn man den bremshebel nach hinten zieht.

versteckt in der verbindung zur bremsanlage... wohl eher eine aktikelnummer oder so :/
sie sind optisch identisch mit LSL hebeln. vlt wohl eine nachmache
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  #4  
Alt 28.01.2020, 16:38
Benutzerbild von Der Neue
Reifenschoner
 
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Wenn Du net sicher bist mit dem Bremshebel: austauschen gegen original oder welche von LSL direkt kaufen. Kostet net die Welt, aber ist halt wie immer: wenn was passiert und Du wegen sowas keine ABE hast, dann kann das immer nachteilig ausgelegt werden von wegen Betriebserlaubnis erlischt....
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  #5  
Alt 28.01.2020, 16:45
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
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Das größte Problem wird sein das entweder in eine Kontrolle kommst oder du spätestens bei einem genauen TÜV Prüfer verspielt hast.

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  #6  
Alt 28.01.2020, 16:47
Benutzerbild von Der Neue
Reifenschoner
 
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So kann man es auch schreiben.
Bei Kontrolle einfach Pech und viel unnötiger Aufwand.....
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  #7  
Alt 28.01.2020, 16:57
Sozius
 
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Standard AW: ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit

wird das beste sein, bevor ich sonntags den bock irgenwo stehen lassen muss.

tüv hat sie bekommen, fraglich ob der vorbesitzer die hebel zu der zeit dran hatte...
ein ehrlicher verkauf war es schonmal nicht, habe zuhause gesehen das sie doch mal einen sturzschaden hatte. mir wurde sie als "mal uMgefallen" verkauft.
braucht man für highsider eine betriebserlaubnis? E zeichen ist drauf
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  #8  
Alt 28.01.2020, 17:31
Benutzerbild von Ronin
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Das E ist auch da nicht unbedingt ein verlässliche Sache, die Spiegelfläche muss einen Kreis von 69 cm2 ergeben, hast du z.B. ein Dreieck muss der Kreis da reinpassen, die Ecken zählen dann nicht.
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Geändert von Ronin (28.01.2020 um 17:34 Uhr).
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  #9  
Alt 28.01.2020, 19:02
Benutzerbild von Der Neue
Reifenschoner
 
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Wie hast Du gesehen, das die Maschine einen "Sturzschaden" hatte?
Meinst Du Sturz von selber gelegt, oder Unfall?

Dann wäre ich aber sehr vorsichtig, da kann dann mehr dahinter stecken.
Hattest Du beim Kauf jemand dabei?
Alles im Vertrag so geschrieben?
Von wegen Unfallfrei?
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  #10  
Alt 29.01.2020, 14:43
Sozius
 
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hab den verkäufer gefragt ob sie mal verunfallt war...
er sagte sie wäre ihm mal uMgefallen.
ich musste zu hause zwei verkleidungsteile abnehmen um mich auf die fehlersuche zu machen da ein blinker einen wackler hatte.


dann sah ich das ein verkleidungsteil mal eine andre farbe hatte und ein hinteres teil gespachtelt und nachlackiert wurde. und der lenkeranschlag hat eine tiefe einkerbung.
im kaufvertrag steht uMgefallen.

er war zweitbesitzer, man kann auch alles auf den erstbesitzer schieben. da er aber die tuningteile z.B blinker montiert hat, was er sagte, hat er das motorrad auch schonmal von "innen" gesehen.

beim kauf war jemand dabei.
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  #11  
Alt 30.01.2020, 21:42
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Bzgl. des Bremshebels.
Normalerweise ist da eine sog. KBA-Nr. drauf mit einem dazu passenden Gutachten.
Entweder als ABE(eintragungsfrei aber immer mitführen) oder als Teilegutachten (muss baldestmöglich eingetragen werden).

Keine KBA-Nr. keine Zulassung.



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Geändert von WorldEater (30.01.2020 um 21:47 Uhr).
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