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Garantiefall? sagtmal... ist ein defektes Rücklicht am Kennzeichen. Zumindest hoffe ich das es eins ist, da es rot ist ein Garantiefall oder nicht? Könnte auch nur die Kennzeichenbeleuchtung sein. Außerdem geht nur die Hälfte der LEDs nicht. MfG Geändert von BBB (03.04.2012 um 22:16 Uhr). |
#2
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AW: Garantiefall?
Wenn es sich um ein LED Rücklicht handelt sollte es über die Garantie gehen.
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell |
#3
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AW: Garantiefall?
Vielen vielen Dank! |
#4
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AW: Garantiefall?
Hallo Basto, .... die Kennzeichenleuchte ist weiß und scheint auf das Kennzeichen ... die andere ist oder leuchtet rot ... wie alt ist die Beleuchtung .... ?? ist es eine Originale ?? Gruß Jürgen |
#5
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AW: Garantiefall?
Isn Bissel kompliziert. Ich hab gerade nachgesehen, das nach unten eine weisse Öffnung ist und nach hinten eine rote. Also macht es beides gleichzeitig irgendwie |
#6
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AW: Garantiefall? Zitat:
was für ein Krad/Roller ??... Baujahr ?? Original Rücklicht oder Zubehör ?? Gruß Jürgen |
#7
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AW: Garantiefall?
Guter Ansatz Opa, denn so wie es sich liest ist es ein Zubehör Dingens @ BBB wichtig ist das du einen Kaufbeleg hast, und das Teil nicht abgewetzt aussieht soals ob man damit gewürfelt hat. Der Rest ist dann Händlersache. |
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