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BBB 17.05.2012 19:39

Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Hi,

Heute bin ich kontrolliert worden.
Wie der Titel schon sagt. Bevor ich euch mit den Details zutexte,
weil ich das nicht wirklich überwunden habe, nur das was ich mich frage.

Bemängelt wurden 3 Dinge:

1. Ich hatte keinen Schein, Brief oder sonst was für meinen Auspuff dabei, trotz sonner eingeprägten Prüfnummer.
-> Mein Händler meinte, ich brauch den nicht mit mir führen?
Was ist denn jetzt richtig?


2. Mein Nummerschild war, bzw. ist zu steil?
gemessen haben sie nichts. Ja, es ist ein Zubehörkennzeichen, aber
das kann man nicht verstellen...
-> Wie messe ich das nach, bevor ich versuche da was
zubiege?

-> Was kostet mich der Verstoß, wenn ich es nicht biegen kann?


3. Ich habe keinen Rückstrahler.
-> Muss ich den haben? Ich habe doch Rücklicht und
Bremslicht in einem!?

-> Wenn ich einen brauche und keinen habe, kostet mich
der Verstoß im Ernst 135€?



Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!

Basto :)

kawafrank 17.05.2012 19:48

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Was haste denn da für einen Pisser gehabt? Also den Rückstrahler mußte haben, das ist Fakt, wenn die "E"-Nummer auf dem Auspuff drauf ist, ist alles im Grünen, würde trotzdem alle ABEs dabeihaben! Das Kennzeichen muß lesbar sein, frag mich bitte nicht nach dem Winkel, kannste ne Fischdose drauf abstellen, dann zahlste dafür, so isses!
Grüßle
Frank
:gruss::gruss::gruss:

Klappschi 17.05.2012 19:55

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Hoffe das ist noch der Aktuelle stand der Dinge

Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1.7.1958 beträgt der Mindestabstand zum Boden nur 15 cm.

Richtlinie 2009/67/EG

Anhang 1 Begriffsbestimmungen:
5.18. "Rückstrahler"
eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebaut ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe der anstrahlenden Lichtquelle befindet; im Sinne dieses Anhangs gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler;

Anhang 4 Vorschriften für Krafträder:
6.12. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.12.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [1].
6.12.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.12.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.12.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.12.7. Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.
[1] Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG.

fehlender rückstrahler kostet 45 euro plus bearbeitungsgebühr (total 60 euronen)
und einen punkt! punkt

BBB 17.05.2012 19:58

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Wenn ich draufsitze oder im Senkrechtenstand?

kawafrank 17.05.2012 20:09

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Zitat:

Zitat von BBB (Beitrag 72500)
Wenn ich draufsitze oder im Senkrechtenstand?

Wenn ich das lese, solltest Du das vierfache bezahlen!

Klappschi 17.05.2012 20:27

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Da ich ja über eine verkleidung des hinteren radhauses bei mir schon nachgedacht hab, tauchte bei mir die frage auf wo lass ich das kennzeichen...meine idee war mit klettstreifen aufen rücken zu kleben(kletten) aber wie mess ich die 120cm wenn ich draufsitze:D

BBB 17.05.2012 20:48

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Zitat:

Zitat von kawafrank (Beitrag 72502)
Wenn ich das lese, solltest Du das vierfache bezahlen!

Aus welchem Grund?

kawafrank 17.05.2012 21:06

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Zitat:

Zitat von BBB (Beitrag 72505)
Aus welchem Grund?

Das solltest Du Dich mal selber fragen!!!!

Rammelstein 17.05.2012 21:14

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Zitat:

Zitat von kawafrank (Beitrag 72508)
Das solltest Du Dich mal selber fragen!!!!

;););););)

Flash 18.05.2012 16:31

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Zitat:

Zitat von Goldmarii (Beitrag 72572)
Ich hoffe das war ein Witz..:D:D:D:D

Gruß Marion

Wieso Witz?
Ich hab da auch schon drüber nach gedacht :brille:

Alternative wenn die bemängeln das es zu leicht entfernbar wäre
hinten an den Helm schrauben.

sprotte 18.05.2012 17:06

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Wenn du das an den Helm schraubst könnte das mit den 120cm allerdings ein wenig schwierig werden :D Es sei denn du legst dich und dein Moped ein ganzes Stück tiefer :)

Klappschi 18.05.2012 18:16

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Zitat:

Zitat von Goldmarii (Beitrag 72572)
Ich hoffe das war ein Witz..:D:D:D:D

Gruß Marion

Gesetze sind dafür da um durch hintertürchen sie zu biegen wie man sie braucht...:gruss:

Flash 18.05.2012 19:13

AW: Guten Tag, allgemeine Polizeikontrolle.
 
Mit Wechselkennzeichen wär das doch gar nicht so blööd oder?


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