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#1
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![]() Heute bin ich kontrolliert worden. Wie der Titel schon sagt. Bevor ich euch mit den Details zutexte, weil ich das nicht wirklich überwunden habe, nur das was ich mich frage. Bemängelt wurden 3 Dinge: 1. Ich hatte keinen Schein, Brief oder sonst was für meinen Auspuff dabei, trotz sonner eingeprägten Prüfnummer. -> Mein Händler meinte, ich brauch den nicht mit mir führen?2. Mein Nummerschild war, bzw. ist zu steil? gemessen haben sie nichts. Ja, es ist ein Zubehörkennzeichen, aber das kann man nicht verstellen... -> Wie messe ich das nach, bevor ich versuche da was3. Ich habe keinen Rückstrahler. -> Muss ich den haben? Ich habe doch Rücklicht undVielen Dank schon einmal für eure Hilfe! Basto ![]() Geändert von BBB (17.05.2012 um 19:48 Uhr). |
#2
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Was haste denn da für einen Pisser gehabt? Also den Rückstrahler mußte haben, das ist Fakt, wenn die "E"-Nummer auf dem Auspuff drauf ist, ist alles im Grünen, würde trotzdem alle ABEs dabeihaben! Das Kennzeichen muß lesbar sein, frag mich bitte nicht nach dem Winkel, kannste ne Fischdose drauf abstellen, dann zahlste dafür, so isses! Grüßle Frank ![]() ![]() ![]()
__________________ Kawasaki, feel the drive! |
#3
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Hoffe das ist noch der Aktuelle stand der Dinge Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1.7.1958 beträgt der Mindestabstand zum Boden nur 15 cm. Richtlinie 2009/67/EG Anhang 1 Begriffsbestimmungen: 5.18. "Rückstrahler" eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebaut ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe der anstrahlenden Lichtquelle befindet; im Sinne dieses Anhangs gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler; Anhang 4 Vorschriften für Krafträder: 6.12. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler 6.12.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [1]. 6.12.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften. 6.12.3. Anordnung 6.12.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen. 6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden. 6.12.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug. 6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts. Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist. 6.12.5. Ausrichtung: nach hinten. 6.12.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig. 6.12.7. Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben. [1] Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG. fehlender rückstrahler kostet 45 euro plus bearbeitungsgebühr (total 60 euronen) und einen punkt! punkt
__________________ Der Weg ist das Ziel!!! Geändert von Klappschi (17.05.2012 um 21:05 Uhr). |
#4
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Wenn ich draufsitze oder im Senkrechtenstand?
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#5
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![]() Wenn ich das lese, solltest Du das vierfache bezahlen!
__________________ Kawasaki, feel the drive! |
#6
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Da ich ja über eine verkleidung des hinteren radhauses bei mir schon nachgedacht hab, tauchte bei mir die frage auf wo lass ich das kennzeichen...meine idee war mit klettstreifen aufen rücken zu kleben(kletten) aber wie mess ich die 120cm wenn ich draufsitze ![]()
__________________ Der Weg ist das Ziel!!! |
#7
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![]() Aus welchem Grund?
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#8
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__________________ Kawasaki, feel the drive! |
#9
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#10
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![]() Wieso Witz? Ich hab da auch schon drüber nach gedacht ![]() Alternative wenn die bemängeln das es zu leicht entfernbar wäre hinten an den Helm schrauben.
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#11
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Wenn du das an den Helm schraubst könnte das mit den 120cm allerdings ein wenig schwierig werden ![]() ![]() |
#12
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![]() Gesetze sind dafür da um durch hintertürchen sie zu biegen wie man sie braucht... ![]()
__________________ Der Weg ist das Ziel!!! |
#13
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Mit Wechselkennzeichen wär das doch gar nicht so blööd oder?
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
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