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holtermann 14.01.2017 17:47

Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Hallo zusammen.

Ich bin als Fahrlehrer unterwegs und möchte mir ein neues Fahrschulmotorrad kaufen.
Ich möchte aber nur ein Motorrad für beide Klassen (A und A2) haben.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit ein Klasse A Motorrad durch umlegen eines Schalters (Schlüssel o.ä) zu entdrosseln ?

Ich denke, wenn ja dann nur durch eine elektronische, oder ?

Über brauchbare Vorschläge wäre ich dankbar.


DLzG

Thorsten

ichdereric 14.01.2017 19:25

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Nein, rechtlich nicht möglich. Aber das weiß man als Fahrlehrer, oder?:D

holtermann 14.01.2017 20:04

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Als Fahrlehrer weiß man vieles :guck:

Bei Traktoren, sogenannten Schnellläufern geht das auch.
Das StVA bei uns würde dies im Einzelfall (sofern TÜV gutachten vorliegt) entscheiden.
Die Versicherung würde die größere Leistung berechnen (logischerweise).

Somit wäre meine Frage wieder da.

Geht oder geht nicht ?

Ronin 14.01.2017 21:01

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Machen kannst du das an sich bestimmt, wen du dich selber drosseln willst, gibt es ja auch Autos und Motorräder die das Serie können, nur wirst du zum Fahren dieses Fahrzeuges immer den großen Schein brauchen, da du so nicht versichern kannst das ein Fahrer mit A2 auch immer mit 48PS unterwegs ist.
Wäre das erlaubt würde das nicht ständig so gemacht werden, so könnte Papi und seinen Sohnemann sich ja auch 1 Motorrad teilen ohne das Papa sich mit 48PS begnügen muss.
Kommt es mit einem solch manipulierten Motorrad und einem A2 Fahrer zu einem Unfall und die Nummer kommt raus (was es wohl wird, da ja wohl die höhere Leistung in den Papieren steht) bin ich auf die Verhandlung gespannt.

Nur weil irgendein Beamter dir das so einträgt muss das noch lange nicht Rechtens sein. Sieht man ja auch bei TÜV Eintragungen, wen die Bullen sagen das ist so nicht ok, können sie dich dafür auch ran bekommen. Ist z.B. ein Auspuff zu laut ist er zu laut da nutzt dir die E Nummer oder die Eintragung auch nix.

holtermann 14.01.2017 21:34

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Das ist richtig das man dafür den großen Schein braucht.
Nur bei mir hat keiner einen Schein, weder groß noch klein.

Das Motorrad dient ausschließlich zu Fahrschulzwecken.

Ich möchte hier doch nur wissen ob und wie es technisch möglich ist.

Ronin 14.01.2017 21:53

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Wenn eh keiner nen Schein hat und das anscheinend bei dir egal ist warum überhaupt eine Drossel?

Dann erklär mal die Vorgaben der Motorräder für die beiden Scheine für uns nicht Fahrlehrer.

Authomas 14.01.2017 22:02

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Was ist daran jetzt schwer zu verstehen? Es geht um Fahrschulzwecke - da haben die Leute die draufsitzen typischerweise (noch) nicht den Schein für den sie üben.
Interessant finde ich da nur die Fragen:
Darf ein Fahrschüler auf einem Fahrzeug geschult werden, für das er nicht ausgebildet wird (ich gehe davon aus, dass er den Schalter selbstständig während der Fahrt umlegen kann)
Darf darauf die Prüfung abgelegt werden?

Und, genau das was eigentlich nur gefragt wird: ist es technisch möglich? Gibt ja m. W. unterschiedliche Arten der Drosselung, welche davon ließen sich mittels eines simplen Schalters ein- und ausschalten?

holtermann 14.01.2017 22:03

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Die haben keinen Schein weil die den bei mir machen möchten.
Es geht sich hier um ein Fahrschulmotorrad.

holtermann 14.01.2017 22:23

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Danke schon mal für die erste qualifizierte Antwort.
Ich dachte ehr daran einen Schlüsselschalter zu verbauen so das der Fahrschüler nicht während der Fahrt die Drosselung rausnehmen kann.
Ich denke wenn es geht dann nur mit einer Drosselung über CDI.

Ronin 14.01.2017 23:17

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Authomas das es um Fahrschulzwecke geht is mir auch klar und das man in die Fahrschule geht um den Schein zu machen auch, sarkastische Antworten bringen es hier wohl nicht.
Ich wollte wissen ob es vorlagen gibt auf was geschult wird, darf ein A2 Schüler auf einer Maschine geschult werden die mehr wie 48PS hat.
Ich verstehe es nämlich so das das eben nicht der Fall ist sonst würde er ja nicht nach einer solchen Schaltung fragen.
Also wäre das ja auch wiederum Fahren ohne Erlaubnis, den eine rechtskräftige Drosselung muss in Deutschland immer noch eingetragen werden.

holtermann was willst du mit erster qualifizierte Antwort, nur weil Authomas dir erzählt was du hören willst macht es das jetzt nicht richtig.

holtermann 14.01.2017 23:41

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Also, wenn der Fahrschüler auf der Maschine Sitz und die Klasse A2 macht soll sie über einen Schalter auf 48PS gedrosselt sein.
Somit ist daß kein fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es redet mir ja keiner nach dem Munde sondern hat der erste mal auf meine Frage geantwortet.

Ich möchte hier lediglich wissen ob das schon mal gemacht wurde.
Das rechtliche ist dann mein ding.

Ich möchte lediglich kosten sparen. (Ein Motorrad für zwei Klassen kostet nur einmal Steuern/Versicherung/ Verschleiß usw. usw.)

Trotzdem danke für eure Antworten.

frankie303 15.01.2017 10:22

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Könnten nicht mal alle, die zur Frage des TE nichts sachlichen beizutragen haben, die Finger von der Tastatur lassen?
Bis jetzt fünf Antworten, und keiner bezieht sich auf die Frage: "...ist es möglich...?"
Nicht: "...ist es rechtlich zulässig...?" oder "...ist es sinnvoll...?"
Authomas hat das auch erkannt. Hat zwar nur nochmal die Frage wiederholt, diese aber wenigstens richtig verstanden.
He, ihr Nasenbohrer, macht ihr das in RealLife auch so? Einfach mal losplappern, und hinterher überlegen?
@Thorsten: wieso fragst du nicht bei einer Motorradwerkstatt oder bei jemandem an, der Drosselsätze anbietet?
Denkst du wirklich, dass du mit dieser Frage hier im Forum richtig bist?

Gruss Frankie


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ichdereric 15.01.2017 11:17

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Also, ja, ich mache das im realen Leben auch so. Wenn eine unqualifizierte Frage kommt, dann kommt von mir eine entsprechende Antwort. Er darf überhaupt keinen Fahrschüler, der erst A2 machen darf, auf eine ungedrosselte Maschine fahren lassen. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Egal, ob in der Fahrschule, oder anderswo. Der Fahrschüler darf rechtlich frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter auf die entsprechende Maschine.
Eine Drossel muß so verbaut sein, daß sie nicht wieder deaktiviert werden kann. Eine Drossel muß eingetragen sein, und braucht dafür logischerweise eine Betriebserlaubnis. Man wird aber nie eine ABE für eine so leicht deaktivierbare Drossel bekommen, daher gibt es so etwas nur im ilegalen Bereich bei Mofa/AM/A1. Wir sprechen ja hier nicht von einer Drossel, wo die Kiste ein paar Kilometerchen langsamer fährt, so wie im landwirtschaftlichen Bereich, sondern von einer Drossel, die sich auch auf die Beschleunigung auswirkt! Es spielt daher sehr wohl eine Rolle, ob es rechtlich erlaubt ist, oder nicht. Für Fahrschulen gelten die gleichen Zulassungsverfahren, wie für jeden Anderen auch. Da trägt auch kein TÜV irgendwas ein. Dazu müßte es wenigstens ein entsprechendes Gutachten geben. Bekommt man aber nicht. Dem Gesetzgeber ist es nämlich relativ egal, ob da ein Fahrlehrer, oder der Vater, der große Bruder, oder wer auch immer, darüber wacht, ob ein Schalter, oder Schlüssel entsprechend aktiviert ist. Eine so leicht zu manipulierende Drossel ist rechtlich nicht möglich! Daher bekommt man dafür keine ABE! Hast Du keine ABE, kannst das Teil nicht zulassen, aus basta! Und ja, man darf nur mit zugelassenen Fahrzeugen schulen...;)
Und darauf zielt meine Antwort. Das weiß ich als Fahrlehrer. Ob ich das "nur für Fahrschulzwecke", oder zum privat fahren benutze. Die rechtlichen Vorgaben sind immer die gleichen.

Und Frankie303, wenn Dir das nicht sachlich genug ist, dann halte Dich aus dem Thread heraus. Dein Beitrag war ja so was von informell, sachlich, und hat sofort gezeigt, wer losplappert, ohne nachzudenken.
Ich brauch übrigens für mein Wissen, nicht erst nachdenken, und kann tatsächlich gleich losplappern. Denn daran hat sich in den letzten 16 Jahren, seit dem ich Fahrlehrer bin, nichts geändert.

ichdereric 15.01.2017 11:23

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von Authomas (Beitrag 122246)
Was ist daran jetzt schwer zu verstehen? Es geht um Fahrschulzwecke - da haben die Leute die draufsitzen typischerweise (noch) nicht den Schein für den sie üben.
Interessant finde ich da nur die Fragen:
Darf ein Fahrschüler auf einem Fahrzeug geschult werden, für das er nicht ausgebildet wird (ich gehe davon aus, dass er den Schalter selbstständig während der Fahrt umlegen kann)
Darf darauf die Prüfung abgelegt werden?

Und, genau das was eigentlich nur gefragt wird: ist es technisch möglich? Gibt ja m. W. unterschiedliche Arten der Drosselung, welche davon ließen sich mittels eines simplen Schalters ein- und ausschalten?

Es spielt keine Rolle, ob es technisch möglich wäre. Er darf damit nicht im öffentlichen Verkehr fahren, und dadurch auch nicht damit schulen.

ichdereric 15.01.2017 11:35

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122252)

Ich möchte lediglich kosten sparen. (Ein Motorrad für zwei Klassen kostet nur einmal Steuern/Versicherung/ Verschleiß usw. usw.)

Trotzdem danke für eure Antworten.

Das erklär dem Beauftragten der Regierung, der Dich alle 4 Jahre überwacht. Für jede Klasse ein Ausbildungsfahrzeug, oder einen Nutzungsvertrag. Du hast übrigens 3 Klassen...
Alles Sachen, was man als Fahrlehrer weiß. Bist Du vielleicht ein Sechzehnjähriger, der den A2- Schein machen will, und hier nach ner Lösung, zur Umgehung der Drosselung, sucht? Das würde Dein Mangel an Wissen erklären... Ich hab schon bei dem Satz "Bin als Fahrlehrer unterwegs" fast losbrüllen müssen. Entweder bist Du angestellt, dann können die Kosten Deines Arbeitgebers Dir schnuppe sein, oder Du bist Fahrschulinhaber, und kennst das Prozedere, um eine Führerscheinklasse ausbilden zu dürfen.

Aber egal was, "als Fahrlehrer unterwegs sein", das kommt von keinem Fahrlehrer...:D

ichdereric 15.01.2017 11:57

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122252)
Das rechtliche ist dann mein ding.

Und weil´s mir gerade langweilig ist, leg ich doch gleich nochmal nach. Ein Fahrerlaubnisprüfer ist berechtigt, sich die Zulassungsbescheinigung Teil1 vor der Prüfung vorlegen zu lassen. Dann ist es wirklich "Dein Ding"...:D

Und hab ich eigentlich schon erwähnt, daß das ein Fahrlehrer weiß...?:D:D:D:D

ichdereric 15.01.2017 12:04

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von Ronin (Beitrag 122251)
Ich wollte wissen ob es vorlagen gibt auf was geschult wird, darf ein A2 Schüler auf einer Maschine geschult werden die mehr wie 48PS hat.

Nein, darf er nicht. Das ist die Ermöglichung einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Du darfst nur auf der Klasse geschult werden, die in Deinem Ausbildungsvertrag steht. Und nur maximal ein halbes Jahr vor dem entsprechendem Mindestalter. Das heißt, der A2-Schüler darf frühstens mit 17,5 Jahren auf die gedrosselte Maschine, und der A-Schüler, ohne Vorbesitz, frühestens mit 20,5 Jahren für A80, oder mit 23,5 Jahren für A. Aber das hätte ja der "Fahrlehrer" Holtermann eigentlich wissen sollen.

holtermann 15.01.2017 12:16

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
So leute.
ich wollte nur was wissen und nicht dazu beitragen das man sich schnippisch anderen gegenüber äußert.

Übrigens nur um zum Schluß auch noch mal klugscheißen zu können.
Wie zeige ich den dem Prüfer die Zulassungsbescheinigung II wenn diese bei der Leasinggesellschaft liegt.


So nun aber Schluss hier.

Melde mich ab.

QAP/ZUD
AR

ichdereric 15.01.2017 12:25

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122260)
So leute.

Übrigens nur um zum Schluß auch noch mal klugscheißen zu können.
Wie zeige ich den dem Prüfer die Zulassungsbescheinigung II wenn diese bei der Leasinggesellschaft liegt.




QAP/ZUD
AR

Ach ja, da hat jemand den Zahlendreher erkannt. Schau an...
Bleibt aber immer noch "Dein Ding", wenn Du zu ner Prüfung kommst, mit sowas...

ichdereric 15.01.2017 13:14

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Ach ja, und für alle "Wir wollen doch nur wissen, ob das technisch möglich ist, und nicht ob man das darf..."-Fragenden...
Das kommt drauf an... Bei Begrenzung durch den Gasweg, braucht man eigentlich nur Werkzeug, daß das Teil ausbaut. Mit Drosselung per Mapping ist das dann schon schwieriger. Teilweise müssen auch Zündschlüssel umprogrammiert werden.
Je nach Hersteller muß auch zusätzlich der Lufteinlaß geändert werden.
Und das gilt für Fahrzeuge mit Einspritzanlage. Wer noch ein Fahrzeug mit Vergaser hat, muß den Vergaser "umrüsten".
Mit einem Schalter, der das alles bewerkstelligt, wird´s da wohl schwierig...;)

Ronin 15.01.2017 13:18

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122260)
ich wollte nur was wissen und nicht dazu beitragen das man sich schnippisch anderen gegenüber äußert.

Wie es in den Wald hineinschalt usw.
Wen ich was frage und es hängt noch was mit dran sollte man lieber froh sein das ein andere darauf hinweißen.

[quote=holtermann;122260]
So nun aber Schluss hier

Zitat:

Zitat von frankie303 (Beitrag 122254)
Könnten nicht mal alle, die zur Frage des TE nichts sachlichen beizutragen haben, die Finger von der Tastatur lassen?
Bis jetzt fünf Antworten, und keiner bezieht sich auf die Frage: "...ist es möglich...?"
Nicht: "...ist es rechtlich zulässig...?" oder "...ist es sinnvoll...?"
Authomas hat das auch erkannt. Hat zwar nur nochmal die Frage wiederholt, diese aber wenigstens richtig verstanden.
He, ihr Nasenbohrer, macht ihr das in RealLife auch so? Einfach mal losplappern, und hinterher überlegen?

Und was willst du jetzt, selbst trägst du doch auch nix zur Sache bei, also halt den Ball mal schön selber Flach.
Und sorry aber wen einer eine so verantwortungsvollen Job hat sollte man doch wohl denken das ihn der Schutz seiner Kunden am Herzen liegt und nicht nur sein eigener Geldbeutel, daher sind solche Infos eigendlich für einen verantwortungsvollen Fahrlehrer doch sehr interessant.
Und ja im "RealLife" (wo sind wir hier in nem MMO, hier geht es um Sachen im RealLife um bei der Wortwahl zu bleiben), sage ich Leuten auch wen was illegal ist.
An deiner Stelle würde ich deinen eigenen Rat mal selbst befolgen, erst denken dann Schreiben.
Und die Forderung nach Sachlichkeit ist nach dem Text ja wohl auch ein Witz gewesen oder?
Aber egal was will man von einem erwarten der nicht ohne Beleidigend zu werden seinen Standpunkt vertreten kann.

frankie303 15.01.2017 17:27

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Ich entschuldige mich für den "Nasenbohrer".


Gruss Frankie


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Jürgen 16.01.2017 17:34

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122240)
Hallo zusammen.

Ich bin als Fahrlehrer unterwegs und möchte mir ein neues Fahrschulmotorrad kaufen.
Ich möchte aber nur ein Motorrad für beide Klassen (A und A2) haben.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit ein Klasse A Motorrad durch umlegen eines Schalters (Schlüssel o.ä) zu entdrosseln ?

Ich denke, wenn ja dann nur durch eine elektronische, oder ?

Über brauchbare Vorschläge wäre ich dankbar.


DLzG Thorsten

machen lässt sich alles ...... Problem ist nur die Freigabe, das es auch eine Zulassung bekommt ;);)

Die Leistungsbeschränkung geht auch per Schalter, wird ja von vielen Herstellern schon gebaut ....
viele haben schon die 3 Fahrstufen im Programm .... Nass-Normal-Sport ..... (Helferlein)

Gruß Jürgen :cool:


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