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MOTORRAD-BESCHLAGNAHMUNG in Dänemark Seit dem neuen Bußgeldkatalog dürfte klar sein das der Druck auf Raser und Poser wächst. Die Dänen gehen sogar noch weiter und haben seit März 21 ein Gesetz erlassen welches der Polizei erlaubt Motorräder zu beschlagnahmen. Bedingung dafür ist ein "wahnsinniges" Fahren, wobei ich mich Frage wie genau man das definiert. https://www.motorradonline.de/ratgeb...nniges-fahren/ Geht man nach dem Artikel ist mindestens die doppelte erlaubte Geschwindigkeit nötig. Das sollten nicht so viele werden. Wie seht ihr die Maßnahme von Beschlagnahmungen? Ist das der richtige Weg und sollte man es hier evtl. auch einführen?
__________________ LzG Frank |
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AW: MOTORRAD-BESCHLAGNAHMUNG in Dänemark
Hallo kommt halt drauf an, ob das auch für Autos, bzw grundsätzlichfür alle Kraftfahrzeuge gilt. Wenn das nur für Motorräder gilt, halte ich das für diskriminierend. Ob die Strafe angemessen ist, ist dann wieder was anderes. Eine Ordnungsstrafe, also Geld oder Führerscheinentzug ist dann wieder was anderes als ein quasi Diebstahl. Ein Fahrzeug kann zwar wieder beschafft werden, aber häufig kann man "sein" Fahrzeufg nicht mehr beschaffen, da es neu nicht mehr verfügbar ist. Aber wie schon gesagt, für mich wäre wichtig, dass das nicht diskriminierend nur für Motorräde gilt. Gruß Gerhard |
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