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Und da hats gekracht. Guten Morgen allerseits, gestern abend so gegen 18Uhr laufe ich gut gelaunt zu meinem Auto, steige gut gelaunt in mein Auto ein um dann gut gelaunt gegen das Auto zu fahren, das hinter mir geparkt hat. :( So eine :shit::shit::shit: Das kann ich jetzt so gar nicht gebrauchen. Der Typ der schräg hinter mir stand, wäre eigentlich ersichtlich gewesen, wenn ich in den Rückspiegel geguckt hätte. Muss aber offen und ehrlich sagen, habe ich nicht. Verdammt! Da das mein absolut erster Unfall und ich mir nicht zu helfen wusste, habe ich erstmal die Polizei gerufen. Nachdem ich dann eine halbe Stunde gewartet habe, ist der Besitzer des Fahrzeugs aufgetaucht. Er hat dann mit mir zusammen auf die Polizei gewartet. War ein korrekter Typ, hat gesagt passiert und so weiter. Nach 2 Stunden Wartezeit und meinem mittlerweile dritten (!) Anruf bei der Polizei haben, die mir dann mitgeteilt, dass sie jetzt wo er andere auch da ist, nicht mehr vorbeikommen werden.... Der Geschädigte hat sein Auto schräg hinter mir stehen gehabt und stand in der Feuerwehrzone, hätte dort eigentlich gar nicht stehen dürfen. Was meint ihr, bekomme ich deswegen vll. mildernde Umstände? Fühle mich total :shit: Mein Auto hat nicht mal die Spur eines Kratzer, bei im ist die hintere linke Tür, in absolute Mitleidenschaft gezogen. Dicke Beule + Lack abgekratzt.... |
AW: Und da hats gekracht. fällt das unter Teilschuld? Eigentlich hätte das grad in diesem Fall von den netten Herren in blau aufgenommen werden sollen. Weil bei den Versicherungen ist das so ne Sache "Der hätte da so nicht stehen dürfen, dann brauchen wir auch nichts zahlen" |
AW: Und da hats gekracht. Das passiert. Meld es Deiner Versicherung, und gut ist es. Die Polizei kommt tatsächlich nicht bei kleinen Blechschäden. Und generell sollte man, wenn zwischen den Unfallgegnern alles klar ist, auf die Polizei verzichten. Die verlangen sonst nämlich bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld vom Unfallverursacher. Da Du den Unfallhergang Deiner Versicherung schildern mußt, wird sie ja erfahren, daß der Unfallgegner in der Feuerwehreinfahrt stand. Was Dich aber von Deiner Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht entbindet. Und mildernde Umstände? Gibt´s nicht. Du wirst ja nicht angeklagt, sondern Deine Versicherung muß den Schaden begleichen, sonst nix. Du hast bist Ende des Jahres Zeit, den Schaden an Deine Versicherung zurück zu zahlen. Wenn nicht, erhöht sich ab nächstes Jahr Deine Prämie. Klär mit Deiner Versicherung, was für Dich die günstigstigere Variante ist. |
AW: Und da hats gekracht. Hallo Fuchsi, Teilschuld wohl eher nur, wenn an gefährlichen Stellen geparkt wurde z.B. in scharfen Kurven, oder vor Kuppen, und wenn dadurch ein Unfall entstand. Daß Derjenige in der Feuerwehreinfahrt stand, war ja für den Unfallverursacher nicht gefährlich. Aber: Einfach der Versicherung melden. DIE klärt das. |
AW: Und da hats gekracht. ...so was ist schon :shit::shit: und hatte ich auch schon, noch dazu in Österreich. Das wurde bei mir über die Versicherung geklärt, obwohl ich hier ganz alleine Schuld hatte. Ich hoffe du hast alles fotografiert und schriftlich festgehalten ohne ein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Im Zweielsfalle zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen, nicht das dein Gegner dir alle möglichen Schäden seines Autos überhelfen will. Gruß Uwe |
AW: Und da hats gekracht. Zitat:
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AW: Und da hats gekracht. ichdereric du scheinst sehr gutgläubig zu sein fallbeispiel (so wirklich passiert) landstraße, entgegenkommende auto fährt über die mittellinie, spigel berühren sich beide spiegel kaputt unfallgegner unterschreibt schuldeingeständnis usw. (kein beifahrer im auto) seiner versicherung erzählt er dann das seine frau daneben saß und er gedrängt worden ist zu unterschreiben dadurch musste jeder sein eigenen schaden bezahlen (sprich der unschuldiege ist auf seinem schaden sitzen geblieben) anwalt usw. hat da nichts gebracht, da nicht polizeilich aufgenommen ohne polizei kläre ich keinen unfall mehr, und ich verlange das sie rauskommen (notfalls sag ich, ich weiß nicht ob ich das fahrzeug so noch bewegen darf, dann müssen sie kommen) oder wenn sie sie sich aufs äußerste weigern (wildunfall, hab 15min mit denen am telefon diskutiert) fahre ich zur dienststelle (ansosnten hätte meine versicherung nicht bezahlt weil es danach geregnet hat und die tierspuren weg wahren) also im prinzip ist es für dich jetzt egal das er in der feuerwehreinfahrt stand, ansonsten hättest evtl. nur eine teilschuld bekommen |
AW: Und da hats gekracht. Wer mit seinem Fz beim Ausparken ein anderes beschädigt trägt die Schuld, da hätte die Polizei in dem Fall ein Protokoll gemacht und das kostet .... Gruß Jürgen :cool: |
AW: Und da hats gekracht. @geheim5000 Ähm, was hat das mit Gutgläubigkeit zu tun? Oder ist das jetzt Provokation? Bitte sachlich bleiben... Polizei klärt weder einen Unfall auf, noch kann sie irgent eine Schuld feststellen (Gerade in Deinem Beispiel. Oder kannst Du beweisen, daß der Andere über die Mittellinie ist? Der von Dir geschilderte Unfall wird immer so abgerechnet, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer den Fahrfehler begangen hat. Egal, wieviel Polizisten den Unfall hinterher protokollieren.), da sie den Unfallhergang nicht gesehen hat. Das Schuldeingeständnis wurde warscheinlich auf Anraten der Versicherung zurückgenommen, da sonst der Versicherungsschutz entfällt. Wenn er der Versicherung erzählt, daß seine Frau daneben gesessen ist, und sie war es nicht, dann wird auch die gegnerische Versicherung es zu einer Verhandlung kommen lassen. Und da fällt die Zeugin um, bevor sie einen Meineid wegen einem minderschweren Verkehrdelikt schwört. Zu dem Wildunfall kann ich nichts sagen, da mir die Umstände nicht bekannt sind (Wenn z.B. gerade ein Unfall mit mehreren Toten vorliegt, dann wird sie wohl den Wildunfall nicht als höchste Prorität einstufen.). Und warum soll Regen Spuren verwischen? Ein Gutachter kann sehr wohl feststellen, ob der Unfall, z. B. durch einen Gummihammer inszeniert wurde. Und selbst wenn das Tier noch weiterläuft. Ein Förster kann sehr wohl, z.B. anhand von umgeknickten Sträuchern erkennen, ob da was weggerannt ist. Und das verwischt kein Regen... |
AW: Und da hats gekracht. Ist mit jetzt erst in´s Auge gefallen: "anwalt usw. hat da nichts gebracht, da nicht polizeilich aufgenommen" Ist leider falsch, wie viele Fehlmeinungen, die in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen aus dem "Hören/sagen" entstehen. |
AW: Und da hats gekracht. Zitat:
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AW: Und da hats gekracht. @Elch93: Auch das gehört zu den Umständen, zu denen, weder ich noch ein Anderer etwas sagen kann, weil man sie nicht kennt. Aber das man aufgrund dieses Vorfalles einen pauschalen Rat abgeben kann, daß man immer die Polizei rufen sollte, halte ich für fragwürdig. |
AW: Und da hats gekracht. keine provokation ^^ bitte nicht falsch verstehen der herr mit dem schuldeingeständniss hat es seiner versicherung nichtmal gemeldet auf anraten eines anwaltes (wenieg aussicht auf erfolg, da keine beweiskräftiege aufnahme des unfalles, foto handy´s usw. gab es da noch nicht) wurde nicht geklagt, und der eigenen versicherung ist es egal weil sie ja eh in keinem fall zahlen musste (teilkaskoversicherung) was ich dazu hätte sagen sollen, der herr hat 4 wochen später den gleichen unfall wieder verursacht (zufällig auch im bekanntenkreis) und hat die gleiche masche abgezogen. Allerdings mit anderem ausgang das opfer wusste wo er wohnt (persönlich hingefahren und nach etwas hin und her gabs geld) ich weiß nicht in welcher gegend du wohnst (soll keine beleidigung sein) aber hier dauert es teilweise ewig bis der jagdpächter (und der ist hier verantwortlich, förster direkt haben wir wenieg) meint nachschauen zu müssen und solange es regnet geht er eh nicht los und zu dem ob grad mehrere unfälle wahren, nein wahren nicht, ich war ja bei der dienststelle wo 5 autos standen und 5 polizisten anwesend wahren, und 2 sich grad auf rountine streife begeben haben kann dir gerne noch ein beispiel nennen (nicht wundern wohne sehr ländlich mit viel wald, wildunfälle sind hier normal) hab auf der landstraße mit ca 90 einen waschbären erwischt (bin dagegen auch versichert), es hat stark geregnet das tier hat ein stück vom auspuff (halterung) weggerissen und ist weitergelaufen übernächsten tag in die werkstatt (nächsten war nen sonntag) die mit der versicherung zusammenarbeitet ergebnis man konnte nicht mehr sehen das es ein tier war, versicherung zahlt nicht und ich musste bisher noch nie bezahlen weil ich die polizei gerufen habe, das ist ihr job, dafür zahle ich steuern ich weiß das sie dir vorgaben da geänder haben, wann sie rauskommen müssen aber ich habe auch schon mal die polizei gerufen weil ich ein auto angeditscht habe, fahrer unbekannt nach 3,5 stunden bei minus 10 grad, kam der besitzer des anderen fahrzeuges, von der polizei immer noch keine spur! und das während der castor zeit (das heißt an die 10 bis 15.000 polizisten sind anwesend) |
AW: Und da hats gekracht. Kurz zur Info. Ich hab heute mit meiner Versicherug telefoniert. Ich habe Vollschuld, da gibt es kein wenn und aber... |
AW: Und da hats gekracht. Zitat:
ich weiß nicht in welcher gegend du wohnst (soll keine beleidigung sein) aber hier dauert es teilweise ewig bis der jagdpächter (und der ist hier verantwortlich, förster direkt haben wir wenieg) meint nachschauen zu müssen und solange es regnet geht er eh nicht los Kleine Info am Rande: wir Jäger sind nicht verpflichtet Wildschäden aufzunehmen oder überfahrenes Wild zu bergen. Genau genommen ist das Aufnehmen Aufgabe der Polizei und das Bergen Aufgabe der Straßenmeisterei, nicht unsere (zumindest in BW). Wir machen das aus gutem Willen freiwillig und unentgeltlich. Und das der Jagdpächter "teilweise ewig [braucht] bis [er] meint nachschauen zu müssen" (schon allein bei der Formulierung könnt ich k*****)(nicht persönlich gemeint, aber ich höre wie z.B. heute zu oft hirnlose Hetzreden gegen "diese :shit: Jäger, die nur aus kranker Boshaftigkeit die armen armen Tierchen abschlachten" von Leuten, die kurz darauf ein Putensteak essen (ja ich bin genervt)...) liegt möglicherweise daran, dass auch ein Jäger einen Beruf und ein Privatleben hat und deshalb nicht den ganzen Tag zu Hause darauf wartet, dass ein Anruf wegen eines Wildunfalls kommt. Wenn euer Pächter im Regen nicht raus will, ist es wohl nicht der Netteste, aber da kann der Rest nix dafür. Hier im Ortenaukreis kenn ich keinen Pächter (und ich kenn einige) der nicht schon mal Nachts aus dem Bett geklingelt wurde und dann zu nem Wildunfall ist und mein Vater und ich haben 2003 einen starken Keiler (männliches Wildschein) geborgen, der 3 Tage in der Sonne gelegen hatte. Das war vielleicht lecker... Nicht jeder packt das. Mir persönlich hat sich auch fast der Magen umgedreht bei dem Anblick und dem Gestank, desshalb machen wir geschulten Jäger das und lassen das nicht irgend einen Neuling der Straßenmeisterei machen. Ich habe in meines Vaters Revier auch schon geborgen, weil unklar war ob das Stück noch lebt und mein Vater in einer dienstlichen Besprechung war. Aber diese Mühe machen sich leider nicht alle und können sich auch nicht alle machen, weil nicht alle so einen fabelhaften Sohn haben wie mich :cool: :p Aber Spaß bei Seite: wenn man einen Wildunfall hat, Polizei rufen, dass sie den Schaden aufnehmen und den Pächter verständigen. Mit dem Bericht der Polizei zur Versicherung gehen, das reicht meistens. Bei so speziellen Fällen wie unserem Damhirsch, kann das (wie bei uns geschehen) im Nachhinein vom Pächter der Polizei gemeldet werden. In unserem Fall hat der zuständige Polizeibeamte das der Versicherung, von der wir nicht wissen welche es ist, leider nicht gemeldet, wodurch diese zahlen musste, obwohl mein Vater ihm genau sagen konnte, wo der Damhirsch her kam, weil es in der Reichweite dieser Tiere nur ein Gehege gibt. Dem Polizisten war der Anruf bei der Versicherung wohl zu viel Aufwand, weshalb es für die Versicherung blöd war, aber für den Fahrer hat es keinen Unterschied gemacht. |
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